2.22.1 (bru1p): 1. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für die durch die neue Grenzziehung notleidend gewordenen Gebiete des Ostens (Osthilfegesetz).

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1. Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für die durch die neue Grenzziehung notleidend gewordenen Gebiete des Ostens (Osthilfegesetz).

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung und begrüßte den Reichsbankpräsidenten, der an ihr teilnahm.

Dann gab Ministerialdirigent Dr. Wachsmann in einem eingehenden Vortrage einen Überblick über den Gang der Vorarbeiten für die Vorlage und ihren Inhalt1.

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Nach Verhandlungen mit allen beteiligten Reichsressorts hatten der RFM und der RIM am 28.4.30 gemeinsam ein OsthilfeGesEntw. mit Begründung vorgelegt. Der Vorlage war die Form eines MantelGes. gegeben worden. Es enthielt: 1) den GesEntw. über Hilfsmaßnahmen für die durch die neue Grenzziehung notleidend gewordenen Gebiete des Ostens (OsthilfeGesEntw.). Die Mittel zur Finanzierung der Reichshilfe sollten durch Veräußerung von Reichsbesitz im Westen und durch Heranziehung der Ausgleichs- und Sicherungsrücklage bei der Bank für deutsche Industrieobligationen beschafft werden (§ 2). Das Gesetz über wirtschaftliche Hilfe für Ostpreußen vom 18.5.29 (RGBl. I, S. 97 ) sollte zum 1.10.30 aufgehoben werden (§ 4); 2) den GesEntw. über die Erleichterung der Beleihung landwirtschaftlicher Grundstücke, der die RReg. ermächtigte, Bürgschaften für Verpflichtungen aus langfristigen Darlehen bis zum Gesamtbetrag von 200 Mio RM zu übernehmen (§ 1). Den Schuldnern sollten aus Reichsmitteln Erleichterungen für ihre jährlichen Leistungen gewährt werden (§ 2). Für die Gewährung von Umschuldungsdarlehen sollte das Reich Bürgschaften bis zum Betrag von 300 Mio RM übernehmen (§ 3); 3) den GesEntw. über die Sicherung der Fortführung in ihrem Bestande gefährdeter landwirtschaftlicher Betriebe durch die Verwendung von Reichsmitteln; 4) den GesEntw. über die Errichtung einer Deutschen Ablösungsbank, die zweitstellige landwirtschaftliche Hypotheken gewähren und die dafür erforderlichen Mittel beschaffen sollte; 5) den Entw. eines Dritten Ges. zur Abänderung des Ges. über die Errichtung der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt; 6) den GesEntw. über die Förderung besonderer wirtschaftlicher sowie gesundheitlicher, sozialer und sonstiger Zwecke; 7) den GesEntw. über die Förderung des Eisenbahnbaus (R 43 I /1801 , Bl. 180–205). Außerdem hatte der REM am 29.4.30 einen GesEntw. über Vollstreckungsschutz in den Ostgebieten vorgelegt (R 43 I /1801 , Bl. 210–218).

[76] Ministerialdirektor Dr. Dammann machte anschließend ergänzende Ausführungen.

Die Sitzung wurde sodann als Ministerbesprechung fortgeführt.

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