2.9.2 (bru1p): 2. Taktisches Vorgehen im Steuerausschuß.

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2. Taktisches Vorgehen im Steuerausschuß.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über das Ergebnis der am 3. April geführten Besprechungen mit den Führern der in der Regierung vertretenen Parteien über die Deckungsvorschläge der Reichsregierung9.

9

Siehe Dok. Nr. 8.

Der Reichskanzler erklärte, daß das taktische Vorgehen der Reichsregierung dahin gehen müsse, bei den bevorstehenden Beratungen der Deckungsvorlagen im Steuerausschuß unter allen Umständen an der Regierungsvorlage festzuhalten, selbst auf die Gefahr hin, daß sich in den Ausschüssen eine Mehrheit für die Vorlagen nicht ergeben sollte10. Die politische Entscheidung über das Schicksal der Vorlagen würde nach Lage der Verhältnisse erst zwischen der 2. und 3. Lesung der Steuergesetze im Plenum des Reichstags fallen.

10

Zu den Entschließungen des Steuerausschusses s. Dok. Nr. 14.

In der anschließenden Aussprache schloß sich der Reichsverkehrsminister diesem Vorschlage des Reichskanzlers vorbehaltlos an.

Der Reichspostminister wiederholte seine frühere Erklärung, daß seine Fraktion der Biersteuererhöhung unter keinen Umständen zustimmen könne.

Der Reichsjustizminister erklärte, daß er dem Vorschlage des Reichskanzlers bezüglich des taktischen Vorgehens der Reichsregierung nicht widersprechen wolle. Er müsse aber darauf hinweisen, daß die Wirtschaftspartei wahrscheinlich nicht dafür zu haben sein werde, einer über 50 v.H. hinausgehenden Biersteuererhöhung zuzustimmen. Den Ausfall der restlichen 25 v.H. wünsche die Wirtschaftspartei wahrscheinlich durch eine verbesserte Staffelung der Umsatzsteuer zu decken.

[21] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte gleichfalls, daß er die vom Reichskanzler vorgeschlagene Taktik nicht angreifen wolle, fügte aber hinzu, daß auch er empfehle, Veredlungsmöglichkeiten der Umsatzsteuer ins Auge zu fassen, da er auf diesem Wege letzte Möglichkeiten für eine Unterstützung der Deutschnationalen bezüglich des Steuerprogramms zu sehen glaube.

Der Reichswirtschaftsminister setzte sich für ein unbedingtes Festhalten an einer 75%igen Biersteuer ein.

Der Reichsverkehrsminister fragte an, welche Beträge durch die von der Wirtschaftspartei angeregte Veredlung der Umsatzsteuer hereingeholt werden könnten.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß diese Frage zur Zeit nachgeprüft werde, und daß er daher im Augenblick bestimmte Angaben nicht machen könne.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete empfahl gleichfalls eine Prüfung der Möglichkeiten auf Veredlung der Umsatzsteuer und erklärte sich im übrigen mit der vom Reichskanzler vorgeschlagenen Taktik im Steuerausschuß einverstanden.

Abschließend stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett mit seinem Vorschlage bezüglich des taktischen Vorgehens der Reichsregierung im Steuerausschuß einverstanden ist, und daß der Reichsminister der Finanzen ermächtigt wird, die Wünsche der Fraktionen auf Veredlung der Umsatzsteuer weiter zu verfolgen.

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