1.34.1 (bru3p): Stand der außen-, insbesondere reparationspolitischen Verhandlungen.

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Stand der außen-, insbesondere reparationspolitischen Verhandlungen.

Staatssekretär von Bülow erstattete Bericht über den Stand der reparationspolitischen Verhandlungen1. Er ging von dem amtlichen Kommuniqué aus Washington über die Besprechungen des Französischen Ministerpräsidenten Laval mit dem amerikanischen Präsidenten Hoover aus2 und gab anhand der diplomatischen Telegramme in großen Zügen Auskunft über die deutscherseits im Verfolg der Aussprache Laval–Hoover unternommenen diplomatischen Schritte, insbesondere bei der Französischen Regierung3. Er teilte ferner mit, daß das Auswärtige Amt nunmehr vorschlage, an die BIZ und an die beteiligten Gläubigerregierungen ein Memorandum zu richten, um die Einberufung des Sonderausschusses des Young-Plans in die Wege zu leiten. Er verlas den Entwurf eines solchen Memorandums und erläuterte ihn im einzelnen4.

1

Vgl. Dok. Nr. 537, P. 1, Dok. Nr. 539 und Dok. Nr. 540.

2

Laval hatte vom 22.–26.10.31 den USA einen offiziellen Besuch abgestattet. In dem gemeinsamen Schlußkommuniqué vom 25.10.31 hatten Präs. Hoover und MinPräs. Laval betont, daß noch vor dem Ablauf des Schuldenfeierjahres ein neues Arrangement zwischen den beteiligten Mächten getroffen werden müsse. Die Initiative zu einem solchen Arrangement müsse von den hauptsächlich interessierten europäischen Mächten ausgehen, und zwar vor dem 1.7.32 im Rahmen der in Kraft befindlichen Abmachungen – damit war der Young-Plan gemeint. Vgl. FRUS 1931/II, p. 252 , Schultheß 1931, S. 451 und Dok. Nr. 537, Anm. 10.

3

Botschafter v. Hoesch hatte in einer Unterredung mit MinPräs. Laval und FM Flandin am 6.11.31 die dt. Vorstellungen über das Reparationsproblem präzisiert: er hatte eine Gesamtregelung der Reparationsfrage gefordert und eine Einschränkung der Befugnisse des Beratenden Sonderausschusses durch die Bestimmungen des Young-Plans abgelehnt. Während Laval sich zu Hoeschs Vorschlägen über die Zusammensetzung des Beratenden Sonderausschusses nicht geäußert hatte, hatte er dem Vorschlag, im Anschluß an den Sonderausschuß eine Regierungskonferenz einzuberufen, vorbehaltlos zugestimmt. Zur Frage der privaten dt. Auslandsschulden hatte Hoesch weisungsgemäß ausgeführt, daß die Stillhaltung und Reparationen schließlich in eine gleichzeitige Regelung münden müßten. Flandin hatte im Unterschied zu Laval wenig Verständnis für den dt. Standpunkt gezeigt und eine rasche Einberufung des Sonderausschusses abgelehnt, worauf Hoesch drohte, Dtld. müsse dann nach anderen Methoden suchen. Eine Einigung über die Zuständigkeit des Sonderausschusses hatte Hoesch mit Flandin nicht erzielen können; deshalb hatte der dt. Botschafter beim AA angeregt, ihm zur weiteren Diskussion mit frz. Reg. den Entw. des dt. Memorandums zur Einberufung des Beratenden Sonderausschusses zu übersenden (Telegramm Hoeschs Nr. 1201 vom 6.11.31, R 43 I /331 , Bl. 23–32, abgedruckt in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 39). Am 10. 11. hatte Hoesch über ein Gespräch mit François-Poncet in Paris berichtet, in dem der frz. Botschafter eine dt. Zusage für Reparationszahlungen an Frankreich noch vor der Konstituierung des Beratenden Sonderausschusses verlangt hatte, was Hoesch mit Hinweis auf die Bestimmungen des Young-Plans zurückgewiesen hatte (Telegramm Nr. 1218 vom 10.11.31; das Telegramm traf während der vorliegenden Ministerbesprechung im AA ein: R 43 I /331 , Bl. 48–50. Das Dokument ist unter Nr. 45 veröffentlich in ADAP, Serie B, Bd. XIX).

4

Der Entw. des Memorandums ist in der Anlage abgedruckt.

Es sei vermieden worden, die einzelnen Paragraphen des Young-Plans über die Zuständigkeit des Beratenden Sonderausschusses besonders zu zitieren, vielmehr gehe der Entwurf auf eine de facto Ausdehnung der Zuständigkeit des Ausschusses hinaus. Es sei beabsichtigt, den Entwurf vor seiner Absendung durch den Deutschen Botschafter in Paris mit dem Französischen Ministerpräsidenten vertraulich[1939] vorerörtern zu lassen5. Die Absendung werde erfolgen, sobald diese Aussprache mit dem Französischen Ministerpräsidenten in befriedigendem Sinne erledigt sein werde.

5

In einem Telefongespräch am 7.11.31 abends hatte MinPräs. Laval den RK um die Mitteilung der dt. Absichten gebeten (Telegramm Nr. 615 v. Bülows an Botschafter v. Hoesch vom 7.11.31, R 43 I /331 , Bl. 33–36, abgedruckt in ADAP, Serie B, Bd. XIX, Dok. Nr. 40).

Der Reichskanzler fügte ergänzend hinzu, daß es sich bei dem von Staatssekretär von Bülow näher erläuterten Schritt darum handle, eine Formulierung durchzusetzen, die die Reparationsfrage und die Stillhaltung gleichzeitig in Gang bringe.

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem Memorandum und seiner Absendung grundsätzlich einverstanden. Der Wortlaut des Entwurfs soll jedoch vor seiner Absendung vom reparationspolitischen Ausschuß der Reichsregierung in seinen Einzelheiten überprüft und endgültig festgestellt werden6.

6

Siehe Dok. Nr. 549.

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