1.240 (bru3p): Nr. 754 Besprechung des Reichskanzlers mit Gewerkschaftsvertretern am 18. Mai 1932, 21 Uhr

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Nr. 754
Besprechung des Reichskanzlers mit Gewerkschaftsvertretern am 18. Mai 1932, 21 Uhr

R 43 I /2376 , S. 447–461

Anwesend: Brüning, Dietrich, Stegerwald, Treviranus, Schlange; StS Trendelenburg, Pünder; MinDir. Zarden, Weigert, Sitzler; Referent Pohl; RbkVPräs. Dreyse; RPreisKom. Goerdeler; Suhr, Stähr (AfA); Leipart, Eggert, Graßmann (ADGB), Neustedt, Hegewald, Lambach (DHV), Mleinek, Meystré (DGB), Rössiger (GdA); Protokoll: MinR Vogels.

[2531] Der Reichsminister der Finanzen machte zunächst Ausführungen über das Etatbild 1932, ferner über die unbedingte Notwendigkeit, den Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben möglichst ohne neue Steuern herbeizuführen. Sodann ging er in großen Zügen auf die Notlage der Gemeinden ein und die sich daraus ergebende Verpflichtung des Reichs nach weitgehender Finanzieller Entlastung der Gemeinden.

Der Reichsarbeitsminister sprach über die finanzielle Lage der Sozialversicherung, über die dort vorhandenen wesentlichen Fehlbeträge (1,3 Milliarden) und über die Schwierigkeiten der Abdeckung dieser Fehlbeträge. Die 1,3 Milliarden berechnete er wie folgt:

700 Millionen

Arbeitslosenhilfe,

300 Millionen

Invalidenversicherung,

100 Millionen

Knappschaftsversicherung,

100 Millionen

Fehlbetrag bei den Steuern,

50 Millionen

zur Fortsetzung der Siedlung,

50 Millionen

zur Beitragsbefreiung von der Arbeitslosenversicherung für die Untertagearbeiter im Bergbau1.

1

Vgl. Dok. Nr. 751.

Die Deckung dieser Fehlbeträge sei nur möglich entweder durch Einsparung oder durch neue Steuern. Da neue Steuern letzten Endes nur zur Vermehrung der Arbeitslosigkeit beitrügen, sei die Reichsregierung für die Deckung im wesentlichen auf die Leistungskürzungen angewiesen.

Der Reichskommissar für Preisüberwachung Dr. Goerdeler schilderte die durch die ungeheuren Wohlfahrtslasten entstandenen Schwierigkeiten der Gemeindefinanzen. Das Steueraufkommen in seiner Stadt Leipzig habe 1927 sich auf 54 Millionen belaufen. Hiervon seien 40% für Wohlfahrtslasten verwendet worden. Im Jahre 1932 sei das Steueraufkommen auf 36 Millionen zurückgegangen. Der Prozentsatz für die Wohlfahrtslasten sei jedoch auf 90% gestiegen. Für das laufende Rechnungsjahr werde das Reich den Gemeinden eine Wohlfahrtslast von insgesamt 680 Millionen zumuten. Diese Summe gehe bis zur äußersten Grenze des Tragbaren. Nach seiner persönlichen Meinung sei es das Richtigste, diese drei Arten der Arbeitslosenhilfe zu einer einheitlichen Fürsorgeform zusammenzufassen. Die Versicherung müsse suspendiert werden, was ja praktisch auf die Einführung der Bedürftigkeitsprüfung auch bei der Arbeitslosenversicherung hinauslaufe2. Die Durchführung der Betreuung sei am besten bei den Gewerkschaften aufgehoben3. Daß dieses Ziel im gegenwärtigen Augenblick nicht erreicht werden könne, sei selbstverständlich. Man müsse es für später im Auge behalten. Im gegenwärtigen Augenblick müsse man danach streben, die Betreuung den Gemeinden zu übertragen. Daß die Einführung der Bedürftigkeitsprüfung bei der Arbeitslosenversicherung ein weiteres Opfer für die Arbeitnehmer bedeute, verkenne er nicht. Er halte dies Opfer aber für nötig im Interesse der Sicherstellung einer geordneten Fürsorge für die Gesamtheit der Arbeitslosen, insbesondere für diejenigen Erwerbslosen, die eine größere Familie zu versorgen hätten. Die Gemeinden seien zur Durchführung[2532] der Arbeitslosenhilfe auch tatsächlich im Stande, da der erforderliche Apparat hierfür vorhanden sei. Das Reich müsse sich an der Kostenlast mit vier Fünftel beteiligen. Ein Fünftel müsse zu Lasten der Gemeinden gehen. Daß die Haushaltsführung der Gemeinden nach den Regeln geordneter Wirtschaft und größter Sparsamkeit durchgeführt werde, könne sichergestellt werden.

2

Vgl. Dok. Nr. 751, Anm. 3.

3

Vgl. hierzu auch Goerdelers Äußerung in Dok. Nr. 644.

Für die Arbeitslosenversicherung würden durch Beiträge rund 1 Milliarde RM aufgebracht. Die Hälfte der Summe entfalle auf die Unternehmer. Diese Summe entspräche im großen und ganzen den Leistungen, die in Zukunft für die Versicherten aufgewendet werden müßten, wenn man die Bedürftigkeitsprüfung einführe. Weitere Lasten auf die Wirtschaft zu legen, halte er für unmöglich. Die fehlenden Mittel müßten von allen denjenigen getragen werden, denen noch eine Einnahme zufließe, d.h. von den Beamten und den bisher zu den Lasten der Arbeitslosenhilfe noch nicht herangezogen freien Einkommen4.

4

Vgl. Dok. Nr. 751, Anm. 1.

Herr Leipart führte aus, daß die Reichsregierung das Schwergewicht ihrer Hilfsmaßnahmen auf die Arbeitsbeschaffung legen müsse, um die Arbeitslosen in den Arbeitsprozeß wieder zurückzuführen. Dies werde am besten durch Vergebung öffentlicher Aufträge erreicht5. Er wäre dankbar, Näheres darüber zu hören, was die Reichsregierung auf diesem Gebiet vorhabe.

5

Vgl. auch die Forderungen der Gewerkschaften in Dok. Nr. 743.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die größte Schwierigkeit, der schwierigen Wirtschaftslage Herr zu werden, darin bestehe, die Resignation zu überwinden, die sich in der Produktion allenthalben bemerkbar mache. Darum müsse jede Beunruhigung der Wirtschaft vermieden werden. Je besser es gelinge, die Fortentwicklung der Dinge in Deutschland sicherzustellen, und zwar aus eigener Kraft, um so sicherer werde Deutschland in der Weltwirtschaftskrise bestehen. Alle Wirtschaftsexperimente halte er für gefährlich; ebenso alle politischen Experimente. Die Reichsregierung suche daher zur Arbeitsbeschaffung nur diejenigen Projekte heraus, die sofort verwirklicht werden könnten. Dies seien umfassende Arbeiten für den Straßenbau, für den Wasserbau, auf dem Gebiete der Landeskulturverbesserung, ferner ländliche und vorstädtische Kleinsiedlungen6. Zur Finanzierung dieser Arbeiten bedürfe es weitgehender Garantieübernahmen des Reichs. Solche Garantien könne das Reich jedoch nur dann verantworten, wenn der Reichsetat und darüber hinaus auch die Etats der Länder und Gemeinden absolut in Ordnung seien und schließlich hänge die Finanzierung auch wesentlich von einem Erfolge der Prämienanleihe7 ab, die ihrerseits nur dann Erträge bringen könne, wenn das Vertrauen der Öffentlichkeit und die Stabilität der deutschen Wirtschaftslage nicht durch politische und wirtschaftliche Experimente beunruhigt werde.

6

Vgl. Dok. Nr. 757, P. 1 und 2 und Dok. Nr. 753, P. 1.

7

Vgl. Dok. Nr. 736.

Herr Suhr meinte, daß es gelingen müsse, den Hauseigentümern durch gesetzlichen Zwang zur Pflicht zu machen, Teile der Miete zu Hausreparaturen zu verwenden; denn in den gegenwärtigen gesetzlichen Mieten stecke doch noch immer eine Reparaturquote. Ferner müsse die Reichsregierung den Export durch Verstärkung des Russengeschäfts steigern. Die Prämienanleihe müsse schnellstens aufgelegt[2533] werden. Nach allen praktischen Erfahrungen sei das Frühjahr die richtige Zeit für das Herausbringen von Anleihen.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die Reichsregierung sich auch mit einer Förderung der Hausreparaturen befasse8. Das Geschäft mit Rußland könne nicht beliebig gesteigert werden, denn erstens könne Rußland im Tausch gegen deutsche Exportgüter nicht wesentlich mehr liefern wie es bisher schon geschehe und ferner könne auch die Reichsregierung über ein gewisses finanzielles Risiko beim Russengeschäft aus politischen Gründen nicht hinausgehen9. Die Prämienanleihe werde aller Voraussicht nach in der kommenden Woche zur Zeichnung aufgelegt werden.

8

Vgl. Dok. Nr. 753.

9

Vgl. Dok. Nr. 691, P. 4.

Herr Rössiger wandte sich nachdrücklich gegen eine etwaige Einführung der Bedürftigkeitsprüfung der Arbeitslosenversicherung.

Im gleichen Sinne sprach sich auch Herr Eggert aus, indem er insbesondere darauf hinwies, daß die sofortige Einführung der Bedürftigkeitsprüfung in verhängnisvollster Weise den Sparsinn des kleinen Mannes vernichte.

Fräulein Mleinek führte aus, daß die Einführung der Bedürftigkeitsprüfung mit dem Versicherungsprinzip nicht in Einklang zu bringen sei. Eine Abkürzung der Betreuung in der Versicherung hielt sie dagegen für eher erträglich. Bedenken äußerte sie auch gegen eine Verschmelzung der Kru und Wohlu und ferner gegen die beabsichtigte Verlängerung der Bürgersteuer10.

10

Vgl. auch die ähnliche Äußerung in Dok. Nr. 743.

Herr Lambach wandte sich vom Standpunkt der von ihm in erster Linie vertretenen gehobenen Angestelltenschaft sehr nachdrücklich gegen die Bedürftigkeitsprüfung der Arbeitslosenversicherung. Gerade die Angestelltenschaft werde am meisten von einer solchen Maßnahme betroffen werden und deren Sparsinn auf das Schlimmste treffen.

Herr Suhr gab zu bedenken, ob die Reichsregierung sich nicht besondere Einnahmen durch Einführung eines Zigaretten-, eines Margarine- oder eines Treibstoffmonopols schaffen könne.

Der Reichskanzler erwiderte, daß zur Einführung eines Tabakmonopols sehr große Kapitalien notwendig seien, um das Tabakgewerbe und die Händler abzufinden. Im übrigen sei das Problem durch eine Kommission eingehend geprüft worden, die übereinstimmend zu einem negativen Ergebnis gekommen sei. Die Margarineindustrie sei zu einem starken Prozentsatz in ausländischen Händen. Würde ein Reichsmonopol für Margarineherstellung bestehen, so werde die deutsche Landwirtschaft sicherlich baldigst durchsetzen, daß etwa 70% der Rohstoffe von der deutschen Landwirtschaft bezogen werden müsse, und zwar zu hohen Preisen. Auf der anderen Seite werde das Monopol die Nahrungsmittel für die breitesten Schichten der Bevölkerung zu niedrigsten Preisen absetzen müssen. Einen Gewinn werde das Monopol wohl nicht erbringen.

Herr Graßmann äußerte sich besorgt wegen der Zukunft der Invalidenversicherung. Das Ziel der Reichsregierung müsse darauf gerichtet sein, gemeinsam mit den Gewerkschaften dahin zu streben, durch umfangreiche Arbeitsbeschaffung möglichst viel Arbeitnehmer in den Arbeitsprozeß zurückzuführen, denn nur so[2534] könne auch die Invalidenversicherung zu der unbedingt notwendigen Vermehrung der Beitragszahler kommen.

Der Herr Reichskanzler erwiderte, daß die Arbeitsbeschaffungspläne in den Finanzmöglichkeiten Grenzen fänden. Oberstes Gebot für die Reichsregierung sei es, die Haushalte der öffentlichen Hand im Gleichgewicht zu erhalten. Dies sei die unerläßliche Vorbedingung für die Aufrechterhaltung der Währung. Wenn die Währung in Gefahr gerate, werde die Lage Deutschlands unhaltbar werden11.

11

Vgl. hierzu auch Dok. Nr. 713, Anm. 4 und Dok. Nr. 715, Anm. 11.

Der Reichsarbeitsminister machte sodann nähere Mitteilungen über die Lage der Invalidenversicherung und die außerordentlichen Schwierigkeiten ihrer finanziellen Durchhaltung. Er kündigte an, daß eine Senkung der Leistungen aus der Invalidenversicherung unvermeidbar sein werde. Er ließ auch durchblicken, daß die zu treffenden Maßnahmen durch Notverordnung ergehen müßten, da eine parlamentarische Erledigung aussichtslos erscheine12. Anschließend ging er auch auf die Schwierigkeiten in der knappschaftlichen Pensionsversicherung ein13. Von den Vorarbeiten zur Reform der Arbeitslosenhilfe gebe er nur so viel bekannt, daß die Bedürftigkeitsprüfung in die Arbeitslosenversicherung nicht eingeführt werden würde, daß man aber an einer Kürzung der Unterstützungsdauer in der Versicherung nicht vorbeikommen könne14. Im übrigen seien endgültige Beschlüsse des Reichskabinetts nicht gefaßt.

12

Vgl. Dok. Nr. 761, P. 1.

13

Vgl. Dok. Nr. 733, P. 3 und Dok. Nr. 760, P. 4.

14

Siehe auch Dok. Nr. 752.

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