2.200.1 (cun1p): [Devisenordnung]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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Text

RTF

[Devisenordnung]

Der Reichskanzler machte Mitteilung, daß nach Ansicht der Reichsbank zwei Dinge nötig wären: a) zwecks Erweiterung der Basis hinsichtlich der Devisenverordnung Verhandlungen mit Banken, Industrie und Handel zwecks Zeichnung von je 50 Millionen Goldmark jeder Gruppe1, b) Einführung des Stärkster Streitpunkt im Inhalt des Entwurfs sei der, daß man mit dem Mittel[599] Einheitskurses; nur zu dem amtlich festgesetzten Kurse dürfte gekauft werden, so daß vorbörslich und nachbörslich die Notierungen fortfielen2. Der Hamburger Importhandel würde schreien; eine Rücksicht auf einzelne Berufsgruppen sei jedoch nicht mehr möglich; selbstverständlich sei, daß jede Zwangsmaßnahme ungesund sei. Frage des Weges: Erlaß einer Verordnung aufgrund Artikel 48, da sonst die Zustimmung des Reichsrats eingeholt und damit der Erlaß der Verordnung wesentlich verzögert würde.

1

Es handelt sich dabei um die Zeichnung der 50 Mio Dollar Schatzanweisungen, die durch Gesetz vom 2.3.23 aufgelegt und dann nur zu einem Viertel gezeichnet worden waren (vgl. Dok. Nr. 128, Anm. 2). Mit Schreiben vom 25. 6. teilt der RFM den zentralen Wirtschaftsverbänden mit, daß sich das Bankenkonsortium für die Unterbringung der Dollarschatzanweisungen bereiterklärt habe, den Rest des von ihm garantierten Betrages [rd. 50 Mio GM = die Hälfte des garantierten Betrages] in kürzester Frist gegen Devisen abzunehmen. „Sie [die Konsorten] haben dies in der Voraussetzung getan, daß seitens der Industrie und des Handels entsprechende Bezüge übernommen werden. Indem ich von dieser erfreulichen Bereitwilligkeit der Mitglieder des Konsortiums Kenntnis gebe, wiederhole ich die dringende Bitte, durch Einwirkung auf die Mitglieder und Mitgliederverbände alles zu tun, um die Abnahme eines entsprechenden Betrages durch sie sicher zu stellen.“ (R 43 I /2391 , Bl. 206). Eine derartige Aufforderung war von Seiten des RK bereits am 22. 6. ergangen. Der RdI teilt daraufhin am 29. 6. mit, „daß in der gestrigen Präsidialsitzung Vertreter großer Industriegruppen bereits erhebliche Zahlungen durch die ihnen nahestehenden Kreise in Aussicht gestellt haben. Es wird aber nach Lage der Dinge dem RdI nicht möglich sein, dem Rbk-Direktorium mitzuteilen, welche Beträge von der Industrie in ihrer Gesamtheit übernommen werden. Dies ergibt sich daraus, daß der Besitz der Industrie an Devisen stark zersplittert ist und nicht, wie im Bankgewerbe, eine kleine starke Gruppe vorhanden ist, die die Garantie für die Zeichnung der in Frage kommenden 50 Mio GM geschlossen übernehmen könnte.“ (R 43 I /2435 , Bl. 257). In der Rbk-Kuratoriumssitzung vom 29. 6. weisen StS Schroeder und RbkVPräs. v. Glasenapp auf das bereitwillige Entgegenkommen des RdI hin. v. Glasenapp: „Die Besprechungen, die stattgefunden haben, haben allseitig eine höchst erfreuliche Bereitwilligkeit ergeben.“ (R 43 I /632 , Bl. 125-162, hier: Bl. 161). Offenbar läßt die Abnahme von Dollarschatzanweisungen dann aber doch auf sich warten. Jedenfalls erklärt v. Glasenapp am 11. 7. vor dem Zentralausschuß der Rbk: „Wir werden Kreditrestriktionen, wie wir sie bisher schon geübt haben, in verstärktem Maße eintreten zu lassen genötigt sein, insbesondere dann, wenn wir begründeten Anlaß zu der Annahme haben, daß die Kreditsuchenden ihre Verpflichtungen zur Herausgabe von sogenannten Pflichtdevisen nicht erfüllen oder in bezug auf die Entnahme von Dollarschatzanweisungen gegen Devisen beim Reiche nicht das getan haben, was billigerweise von ihnen erwartet werden kann und erwartet und verlangt werden muß.“ (R 43 I /640 , Bl.  195-202, hier: Bl.  197f).

2

Nach einer Reihe von Besprechungen mit Vertretern von Banken, Handel und Industrie am 20., 21. und 22. 6. (Aufzeichnungen in R 43 I /2445 , Bl. 158-166, 168-177) wurde der Entwurf einer ‚VO über den Handel mit ausländischen Zahlungsmitteln zum Einheitskurs‘ dem Kabinett vorgelegt (R 43 I /2445 , Bl. 179 f.), erlassen unter dem 22.6.23 (RGBl. I, S. 401  f.).

Reichsminister Dr. Geßler hat Bedenken gegen Anwendung des Artikels 48 wegen der Länder.

Ministerialdirektor Meissner: Ist aber verfassungsmäßig.

Reichsminister Dr. Geßler: Lieber im Wege des Ermächtigungsgesetzes machen3.

3

Gemeint ist damit offenbar der Art. VI des Notgesetzes vom 24.2.23 (RGBl. I, S. 150 ).

Reichsminister Dr. Becker: Der zweite Weg des Ermächtigungsgesetzes sei der natürliche. Die Reichsratsausschüsse seien heute informiert. Dem Erlaß allein aufgrund Artikel 48 möchte er widerraten. Man könne vielleicht jetzt aufgrund Artikel 48 eine Verordnung erlassen und diese dann durch das Ermächtigungsgesetz ersetzen.

Reichsminister Oeser: Wenn Angelegenheit keinen Aufschub duldet, dann Anwendung des Artikels 48 ge[geben wegen Not] der Bevölkerung, Preise usw. Umgießung durch [Notgesetz] empfehle er nicht4.

4

Lücken im Text, da eine Ecke des Blattes fehlt. Mit einem Rundtelegramm vom 23. 6. teilt der RK den Landesregierungen den Erlaß der VO mit. „Sie ist von der Rbk als erforderlich bezeichnet worden, um dem spekulativen kurstreibenden Handel in Devisen, insbesondere vor und nach der Börse, Einhalt zu gebieten und so die von der Rbk geplante Aktion zur Stützung der Mark zu fördern. Dazu war der sofortige Erlaß erforderlich, ohne daß vorher mit den Länderregierungen über die Einzelheiten ins Benehmen getreten werden konnte. […] Der Erfolg der VO liegt jedoch großenteils in der Hand der Länderregierungen, und ich ersuche daher, keine Mittel zu scheuen, um jedem Versuch einer Umgehung der VO mit aller Rücksichtslosigkeit entgegenzutreten.“ (R 43 I /2445 , Bl. 181).

Staatssekretär Bergmann: Ansturm kommt am Montag [24. 6.] [und] zwar schwer; deshalb schnell handeln.

Reichsminister Dr. Becker: Sachlich nicht zustimmend. Verhandlungen mit Banken im großen und ganzen befriedigend verlaufen5. Die Frage der Zentralisierung des Devisengeschäfts, der Goldkonten ist einstweilen zurückgestellt6.[600] den Zweck erreiche, daß der wilde Handel mit Devisen unterbunden werde. Wirtschaftliche Schwierigkeiten im Importhandel; wenn nur Einheitskurs, so Geschäft unmöglich. Erläuterung an Beispielen. Melchior gleichfalls Bedenken, desgleichen Bankvertreter aus dem Reich und dem besetzten Gebiet (Louis Hagen). Politische Schwierigkeiten: Drang nach Umgehung der Devisen, schwarze Börsen im besetzten Gebiet. Gefahr des doppelten Kurses, Einheitskurs und wirklicher Kurs. Im altbesetzten Gebiet würde eine derartige Verordnung keine Gültigkeit erhalten, evtl. Eindruck bei der Bevölkerung, daß man besser im besetzten Gebiet wohne. Im Reichsrat die Auffassung vorherrschend, daß Ware wohl nicht verteuert werde. Wenn Käufer nicht weiß, zu welchem Preis er Devisen bekommt, schlägt er zum Einheitspreis ein Stück auf. Bedenklich, wenn Reichsbank der Auffassung ist, daß nur mit dieser Bestimmung die Stützungsaktion möglich sei, und wenn man es jetzt nicht täte … Devisenbedarf heute kleiner als vor drei Monaten. Verhältnisse von Ein- und Ausfuhr haben sich anders entwickelt. Hiernach kann ich wirtschaftlich dem Erlaß der Verordnung nur widerraten. Wenn aus politischen Gründen erklärt wird, daß dies notwendig sei, so werde ich mich fügen.

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Am 20. 6. hatten unter Vorsitz des RWiM Beratungen mit „Vertretern maßgebender Wirtschaftskreise“, in erster Linie Bankiers, stattgefunden, die in der Frage des Einheitskurses folgendes Ergebnis brachten: „Es wird empfohlen, den Devisenhandel auf einen einheitlichen Kurs zu beschränken trotz der wirtschaftlichen Bedenken, die insbesondere vom Importhandel geltend gemacht wurden, der in seinen Entschlüssen oft an Minuten gebunden sei und dann oft nicht wissen werde, zu welchem Kurse er nun abschließe.“ (Aufzeichnung Kempners in R 43 I /2445 , Bl. 160).

6

Die Frage der Devisenzentrale und der Goldkonten war in einer 2. Besprechung beim RWiM am 21. 6. vor demselben Kreis erörtert worden. In einer Aufzeichnung der Rkei wird darüber u. a. vermerkt: „Alle Anwesenden waren gegen die Errichtung einer Devisen-Zentrale, nur Dr. Hilferding war dafür. […] Über die Frage der Goldkonten und sonstigen wertbeständigen Anlagen wurde eine einmütige Auffassung nicht erzielt. Die Rbk und die Vertreter der anderen Banken wiesen darauf hin, daß die Frage untrennbar verbunden sei mit der der wertbeständigen Kredite der Bank. Solche aber würden nur schwer behoben werden können, denn, wenn heute ein Kreditnehmer für den Betrag des Kredits gut sei, so sei es keineswegs sicher, ob er nach einigen Wochen den Kredit nach dem dann gegebenen Dollarstande zurückzahlen könne. Zur Frage der wertbeständigen Anlagen sei noch nicht geklärt, wie die Banken sich gegen das Risiko schützen sollten. Es müsse ferner geklärt werden, über welchen wertbeständigen Faktor die Anlage zu berechnen sei.“ Ein kleineres Gremium unter dem RWiM solle alsbald diese Fragen weiterberaten (R 43 I /2445 , Bl. 161). Am 4. 7. macht der RWiM der Rkei nach mehreren Anmahnungen Vorschläge zur Besetzung dieses Ausschusses; die erste Sitzung findet am 13. 7. statt (R 43 I /2445 ).

(Verliest ein Telegramm von Louis Hagen.)7

7

Das Telegramm Hagens an den RWiM vom 22. 6., vom RWiMin. mit anderen Protesttelegrammen abschriftlich am 25. 6. der Rkei übersandt, lautet: „Zugleich im Auftrage hiesigen Börsenvorstands sowie der Bankhäuser Deichmann, Delbrück, v. d. Heydt, Levy, Oppenheim, Seligmann, Stein bitte ich Euer Exzellenz bei den Beratungen im Reichskabinett außer den vorgestern von mir mündlich vorgetragenen Gründen auf die täglich zunehmenden Verkehrsschwierigkeiten hinzuweisen. Selbst dringende Depeschen erreichen Köln durch Post erst nach zwei Tagen. Die hiesige Bankwelt, auf deren Schultern das Wirtschaftsleben von Rheinland und Westfalen zum größten Teil ruht, würden die in Aussicht genommenen Maßregeln eines Einheitsdevisenkurses nicht ertragen und erklären schon jetzt, keiner solch gearteten VO sich zu unterwerfen. Um jede Möglichkeit eines Unterschieds zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet zu vermeiden, wiederhole ich meine inständigste und dringendste Bitte, die unmögliche VO eines Einheitskurses nicht zu erlassen.“ (R 43 I /2445 , Bl. 224 f.).

Staatssekretär Bergmann: Heute Möglichkeit der Durchführung der Stützungsaktion beschränkt durch die Kräfte der Reichsbank. Bei der vorigen Stützungsaktion Erfolg sichergestellt; Umlauf und schwebende Schuld konnte man aufkaufen. Verhältnisse inzwischen insbesondere infolge Verminderung des Goldbestandes stark verändert8. Unsicheres Unternehmen, in diesem[601] Augenblick Stützungsaktion auszuführen. Börse so eingestellt, daß sie mißtrauisch gegenüber der Entwicklung. Vom 18. April ab bis heute ist der Dollar von 20 000 auf 140 000 gestiegen. Wenn Regierung, um überhaupt das Wirtschaftsleben einigermaßen zu halten, etwas tun will, muß ausgehalten werden bis zu einem außenpolitischen Erfolg. Der Reichsbank muß geholfen werden. Die Reichsbank sagt mit Recht, daß sie ihre Kräfte vergeude, wenn sie den Markt füttern müsse. Reichsbank und Wirtschaftsleben haben Ruhe nur für einen Tag. Ferner kommt hinzu, daß es beinahe unmöglich ist, mit Aussicht auf Gewinn Mark im Ausland zu verkaufen; nur zum Einheitskurs der Reichsbank zur Zeit. Nachteile auf das Rheinland können eintreten. Man wird es aber wohl machen müssen. Scharfe Strafbestimmungen sind auch etwas wert. Die Verordnung ist milde, sie läßt den Handel frei. Beide Verbote hat die hiesige Bankwelt befürwortet.

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Am 29. 6. erklärt RbkPräs. Havenstein vor dem Rbk-Kuratorium, daß der Goldbestand der Rbk seit dem 15. 4. von 1 004,8 Mio GM auf 756,9 Mio GM gesunken sei, und zwar habe die Einlösung der belgischen Schatzwechsel am 15. 4., 15. 5. und 15.6.158 Mio GM erfordert, für die Markstützungsaktion seien insgesamt rd. 400 Mio GM aufgewendet worden, davon 90 Mio in Gold der Rbk (R 43 I /632 , Bl. 125-162, hier: Bl. 146-147).

Reichsminister Oeser teilt eine Reihe der Bedenken von Exzellenz Becker. Bedenken des Handels teilt er meistens nicht. Vertrauen auf die Währung war damals da, jetzt ist es eingeschränkt. Stoß bei der Dollaranleihe. Größere Inflation und politische Schwierigkeiten. Jetzige Stützungsaktion erheblich schwieriger als erste. Bedenklich [auch] wegen besetzter Gebiete9. Wenn das von Exzellenz Becker verlesene Telegramm von Louis Hagen veröffentlicht [würde], so würde es sich gegen den Absender richten. [Wesentlich,] daß man derartige Dinge machen muß aus einer [Reihe von] Gründen: wirtschaftlicher, finanzieller und politischer [Natur. Mehr] Erfolg würde eintreten, wenn man Angebot und Nachfrage ausgleichen könne, etwa durch eine wertbeständige Anleihe. Was den Weg anlange, werde man sich wohl für die Verordnung entscheiden müssen.

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Lücken im Text, da eine Ecke des Blattes herausgerissen.

Reichsminister Dr. Hermes: Möglichkeit der Devisenbeeinflussung sehr gering. Beckers Bedenken nicht übersehen; wohl ist niemandem bei der Verordnung; am meisten noch Bedenken wegen des besetzten Rheinlandes; Bedenken des Importhandels nicht so ernst zu nehmen. Für einen Tag würde Ruhe eintreten. Hält Erlaß für geboten. Wirksamkeit wird ganz gering sein, weil außenpolitische Lage ungeklärt, Aktion der Reichsbank wird nicht von durchgreifendem Charakter sein; wohl nötig, um politische Beruhigung zu schaffen. Hält Auffassung der Reichsbank für entscheidend. Müssen Reichsbank entgegenkommen. Frist der Klärung auf der anderen Seite noch lang. Schwierigkeiten wohl im besetzten Gebiet; Schwarzhandel würde die Folge sein. Trotzdem dürfe man sich der Forderung der Reichsbank nicht versagen.

Reichsminister Albert: Sachlich zu demselben Resultat. Erlaß falscheste Maßregel, die wir ergreifen können. Auch Wirkung wird schlecht sein. Wirtschaftliche Auswirkungen nicht abzusehen. Jedenfalls verderblich. Import zerstörend, Devisen verteuernd, Import verringernd. Kurs auf Dauer nicht zu halten. Wenn trotzdem zustimmend, so Grund in verzweifelter Situation. Verweist auf Ausführungen von Löb von Mendelssohn10. Import und Export werden[602] schwieriger. Empfiehlt Reichsfinanzminister, Reichsbank zu beobachten, ob sie die Angelegenheit auch richtig mache. Maßregeln notwendig im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen.

10

Bankier Löb von der Firma Mendelssohn & Co. hatte am 20. und 21. 6. an den Besprechungen unter RWiM Becker teilgenommen. Seine Stellungnahmen werden in den Aufzeichnungen der Rkei nicht gesondert vermerkt.

Reichsminister Dr. Brauns: Und Wirkung aufs besetzte Gebiet?

Reichsminister Dr. Geßler: Wenn Verordnung im besetzten Gebiet nicht zugelassen wird, so Frage, ob sie nicht nur auf unbesetztes Gebiet beschränkt werden soll.

Staatssekretär Bergmann: Dies läßt sich nicht machen. Sonst gebe es eine Kölner Mark.

Reichsminister Dr. Luther: Verschiedene Kurse in Berlin und Köln werden kommen.

Reichsminister Dr. Becker: Das ist wohl denkbar. Wenn Verordnung bekannt, so empfehle er, daß Reichskanzler sich Louis Hagen und andere Persönlichkeiten hierher kommen lasse.

Der Reichskanzler Dazu gern bereit11. Stellt fest, daß das Kabinett, wenn auch sehr ungern, die Zustimmung zu der Verordnung erkläre12.

11

Am 25. 6. lädt der RK eine Reihe führender Wirtschaftler aus dem Rheinland, unter ihnen Hagen und Pferdmenges, zu einer Besprechung am 26. 6., 17 h in die Rkei ein (s. Dok. Nr. 203). Hagen nimmt nicht teil. Am 27. 6. wird Hagen telegrafisch zu einer Aussprache mit dem RK am 28. 6. nach Elberfeld gebeten. Weitere Angaben fehlen in den Akten.

12

Sie wird unter dem 22. 6. erlassen (RGBl. I, S. 401 f.). Ein 2. Protokoll der Kabinettssitzung vom 22. 6., ebenfalls von Wever unterzeichnet, faßt die Beratung wie folgt zusammen: „Nachdem die anliegende Verordnung verlesen worden war, wurde zunächst die Frage besprochen, ob sie aufgrund des Art. 48 der RV oder aufgrund des Notgesetzes mit Zustimmung des RR erlassen werden solle. Nach Erörterung des Für und Wider wurde beschlossen, den Weg des Art. 48 zu beschreiten, um bereits auf die Montagbörse einwirken zu können. Es wurde sodann die materielle Seite der VO besprochen, insbesondere die Frage der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit. Nach längeren Erörterungen gelangte man zu dem Ergebnis, daß es trotz schwerwiegender Bedenken – auch wegen der Wirkung auf das besetzte Gebiet – notwendig sei, die VO zu erlassen. Ergänzende Bestimmungen sollen alsbald dem Kabinett unterbreitet werden.“ (R 43 I /1385 , Bl. 186).

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