2.81.6 (feh1p): 6. Einfuhr italienischer Trauben.

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6. Einfuhr italienischer Trauben.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über den Wunsch der italienischen Regierung, die Einfuhrerlaubnis für 22 000 Tonnen italienischer Trauben zu erhalten. Es handle sich für die italien. Regierung um eine Frage großer innerpolitischer Bedeutung. Die Erfüllung ihres Wunsches sei zu empfehlen, um dadurch die Geneigtheit der italienischen Regierung zu weitem Entgegenkommen in der Frage der Rückgabe des deutschen Eigentums zu verstärken. Tatsächlich werde sicherlich wegen der vorgeschrittenen Saison nur ein Teil der beantragten Menge nach Deutschland hereinkommen. Mit Rücksicht auf die Bedenken des Staatssekretärs des Reichsernährungsministeriums wurde beschlossen: Der Reichsminister des Auswärtigen wird ersucht, nochmals unter Zuziehung des Staatssekretärs Huber mit dem italienischen Botschafter über die Frage zu verhandeln, dabei auf die bereits erteilte Einfuhrerlaubnis für Teigwaren und die Zusage der Maiseinfuhr hinzuweisen, ferner die vom deutschen Standpunkt der Einfuhr der Trauben entgegenstehenden Bedenken darzulegen und, falls die Erlaubnis erteilt wird – womit das Kabinett sich im Falle des Einverständnisses beider Herren bedingt einverstanden erklärt –, besonders zu betonen, daß die Erlaubnis im Vertrauen auf das Entgegenkommen in der Frage der Freigabe des deutschen Eigentums erteilt werde1.

1

Auf einer Besprechung im AA am 6. 10., an der auch Vertreter des REMin., des RWiMin., des RFMin. und des RVMin. teilnahmen, wurde beschlossen, die freie Einfuhr von Trauben auf sechs Wochen zu gestatten. Dann sollte erneut eine Entscheidung gefällt werden. Die Teilnehmer der Besprechung waren sich darüber einig, daß die Freigabe der Einfuhr trotz der wirtschaftlichen Bedenken aus politischen Rücksichten geschehen sollte (R 43 I /1172 , Bl. 363).

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