2.108 (feh1p): Nr. 108 Aufzeichnung über die Besprechung mit den Finanzministern der Länder über die von den Beamtenvertretungen gestellten Anträge auf Erhöhung der Bezüge vom 11. November 1920, 11.30 Uhr

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Nr. 108
Aufzeichnung über die Besprechung mit den Finanzministern der Länder über die von den Beamtenvertretungen gestellten Anträge auf Erhöhung der Bezüge vom 11. November 1920, 11.30 Uhr

R 43 I /1361 , Bl. 85–88

Anwesend: Fehrenbach, Heinze, Scholz, Wirth, Groener, Brauns, Geßler, Giesberts;

von den Ländern: HessFM Henrich, PrFM Lüdemann, BadFM Köhler, SächsFM Reinhold, ThürFM Benz, OldbFM Driver, Bgm. Stolten, Senator Dimpker, Gesandter v. Preger, Gesandter Hildenbrand, MinDir. Tischbein, MinR Fischer, MinR v. Hantelmann;

StS Albert, Schroeder; MinDir. v. Schlieben, Meissner, Reuter, Gneist; RKom. Carl; AbtChef Gress; MinR Kühnemann; Protokoll: MinR Wever.

Anwesend waren die in der Anlage aufgeführten Herren1.

1

Siehe dazu die Anwesenheitsliste.

Nach der Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Reichskanzler machte der[275] Reichsminister der Finanzen von den Anträgen der Beamtenschaft Mitteilung2; diese gingen

2

Seit Mitte des Jahres 1920 war eine steigende Unruhe in der Beamtenschaft zu bemerken. Diese Unruhe hatte ihre Ursache in der schlechten Besoldung der Beamten, die der steigenden Preisentwicklung gegenüber immer weiter zurückgeblieben war. Hinzu kam, daß die im Besoldungsgesetz zum 31.10.1920 vorgesehene Neuregelung der Beamtenbesoldung (§ 32 des Besoldungsgesetzes vom 30.4.1920, RGBl. 1920, S. 805  f.) noch immer nicht abgeschlossen war.

Am 10.11.1920 hatte der Dt. Beamtenbund der RReg. die im Protokoll folgenden Forderungen überreicht, die eine allgemeine Verbesserung der Beamtenbesoldung zum Ziel hatten (Der Dt. Beamtenbund an das Reichsministerium am 10.11.1920, R 43 I /2583 , Bl. 186–189).

Anträge der Beamtenschaft

und bedeuteten das Reich für

a) auf Erhöhung des Teuerungszuschlags3 von 50 auf 75%

=

1 520 000 000

M,

b) auf Festsetzung eines Mindeststeuerungszuschlags von 7 000 M

=

50 000 000

„ ,

c) auf Erhöhung der Kinderzuschläge 100% für alle Orte

=

330 000 000

„ ,

d) auf Erhöhung des Teuerungszuschlags für Ruhegehalts- pp. Empfänger

=

400 000 000

„ .

3

Teuerungszuschläge waren Sonderzuwendungen auf das Grundgehalt, den Ortszuschlag und den Kinderzuschlag, die zur Anpassung an die Veränderung der allgemeinen Wirtschaftslage gewährt wurden (§ 17 des Besoldungsgesetzes v. 30. 4. 1920, RGBl. 1920, S. 805  f.). Nach der Ergänzung zum Reichshaushalt vom 8.5.1920 war der Teuerungszuschlag auf 50 % festgesetzt worden. (RGBl. 1920, S. 938 ).

Anträge der Beamtenschaft und finanzielle Belastung des Reichs

Diese Forderungen gingen insgesamt auf 2,3 Milliarden M. Er bäte um die Stellungnahme der Finanzminister der Länder hierzu.

Der Preußische Finanzminister erkannte zwar die Begreiflichkeit und Berechtigung der Forderungen der Beamten vom Standpunkt der Not aus an, erklärte aber die Unmöglichkeit für den Staat, über das bisher Gewährte hinauszugehen. Er müsse daher für Ablehnung der Forderungen plädieren; sollte das Reich trotzdem den Beamten entgegenkommen, so müßte das Reich den Ländern die Mittel zur Verfügung stellen. Die Situation werde durch die unglückliche Interpellation der Deutschen Volkspartei nicht gerade vereinfacht4.

4

Die DVP hatte am 6.11.1920 im RT eine Interpellation eingebracht, in der sie die Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf den Mittelstand schilderte und die RReg. nach den geplanten Maßnahmen fragte. Über die Beamten hieß es in dieser Interpellation: „Beamte, Ruhegehalts- und Rentenempfänger sind hilflos der Teuerung ausgesetzt und brauchen eine durchgreifende Aufbesserung der Teuerungszuschläge.“ (RT-Drucks. Nr. 832, Bd. 364 ).

Der Bayerische Gesandte sprach sich für Ablehnung der Forderungen aus, weil weder das Reich noch auch die Länder sie erfüllen könnten; auch seien die Verhältnisse nicht überall gleich; in vielen Kreisen Bayerns habe schon die letzte Erhöhung der Beamtengehälter eine gewisse Erbitterung gegen die Beamtenschaft gezeitigt; der Zentralismus sei auch hier falsch. Wenn das Reich trotzdem den Beamten entgegenkommen wolle, so müsse es auch den Ländern gegenüber die Kosten tragen.

[276] Der Sächsische Finanzminister erkannte zwar an, daß die Besoldung vieler Beamtenkategorien in Sachsen nicht ausreichend sei, trotzdem könne er aber ein Entgegenkommen gegenüber den Beamten nicht verantworten. Eine Erhöhung werde die schlimmsten Folgen für die privaten Beamten und die Arbeiterschaft hervorrufen. Ein Entgegenkommen würde eine Katastrophe für das ganze Reich bilden. Gegebenenfalls müsse man es auf einen Streik ankommen lassen.

Der Württembergische Gesandte sprach sich gleichfalls gegen eine Erhöhung aus, und zwar sowohl aus inneren (Unruhe der Bevölkerung) als auch aus äußeren Gründen (Wirkung auf die Entente).

Der Badische Finanzminister lehnte die Erhöhungen ab, falls die Mittel nur durch eine gesteigerte Tätigkeit der Notenpresse gewonnen werden könnten. Eine Erhöhung würde die Kleinrentner usw. ins Unglück stürzen. Man müsse endlich Schluß machen, auch im Unterausschuß auf Verabschiedung in kürzester Frist drängen. Die Behandlung dort sei unerträglich5. Wenn man etwas tun wolle, dann sollte man die Dividenden der Industrie beschneiden.

5

Der BadFM bezog sich hier auf die im Besoldungsgesetz vom 30.4.1920 vorgesehene Neuregelung der Beamtenbesoldung (s. o. Anm. 2). Einen entsprechenden GesEntw. hatte der RFM am 7.10.1920 dem RT vorgelegt, der ihn seinerseits an den Unterausschuß für Besoldungsfragen verwiesen hatte (RT-Drucks. Nr. 601, Bd. 364 ). Die Beratungen in dem Unterausschuß waren jedoch immer noch nicht abgeschlossen worden; auch im RT war der Ausschuß deswegen mehrfach kritisiert worden (RT-Bd. 346, S. 1560  u. 1563).

Der Hessische Finanzminister lehnte die Forderungen ab. Erwägen solle man bei den Klassen unter 8–10 000 M die Festlegung eines bestimmten Mindestbetrags der Teuerungszuschläge.

Der Thüringische Finanzminister sprach sich – auch wegen der Rückwirkung auf die Gemeinden – gegen jede Erhöhung aus, desgleichen der Oldenburgische Finanzminister und der Vertreter von Braunschweig.

Der Vertreter Hamburgs nahm eine bestimmte Stellung nicht ein, glaubte aber für die unteren Klassen eine Erhöhung empfehlen zu sollen.

Der Preußische Finanzminister empfahl noch die Differenzierung der Ortszuschläge eingehend zu prüfen; in kleineren Orten könnten sie s. E. noch verringert, in den Industriezentren und den Großstädten würde wohl ihre Erhöhung erwogen werden müssen.

Die Parlamente müßten schnell arbeiten, damit Ruhe in die Beamtenschaft komme und die Beamten bald wüßten, woran sie wären. Endlich solle man daran gehen, die hohen Dividenden zu beschneiden.

Der Sächsische Finanzminister betonte nochmals, daß man keine Erhöhung zugestehen dürfe; auch gegen eine weitere Differenzierung der Ortszuschläge müsse man fest bleiben.

Der Vizekanzler sprach in Vertretung des inzwischen abberufenen Herrn Reichskanzlers den Vertretern der Länder den Dank der Reichsregierung für ihr Erscheinen aus6.

6

In der auf diese Besprechung folgenden Kabinettssitzung beschloß das Kabinett anschließend, daß eine allgemeine Erhöhung der Teuerungszuschläge nicht in Frage komme. Der RFM wurde jedoch beauftragt, Grundsätze für die Erhöhung der Kinderzuschläge an kinderreiche Familien auszuarbeiten. Siehe dazu Dok. Nr. 109, P. 2.

Zum weiteren Fortgang s. Dok. Nr. 116, P. 6.

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