2.32 (feh1p): Nr. 32 Beschluß des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands zum Kohleabkommen von Spa. 25. Juli 1920

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Nr. 32
Beschluß des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands zum Kohleabkommen von Spa. 25. Juli 1920

R 43 I /2171 , Bl. 29–30 Durchschrift

Beschluß1

1

Am 25.7.1920 hatte in Bochum eine Konferenz der Vertrauensleute und Betriebsratsmitglieder des Verbandes der Bergarbeiter Deutschlands getagt, die über das Kohleabkommen von Spa beraten hatte. Dabei war der vorliegende Beschluß gefaßt worden, den der Verband dem RK am 31.7.1920 mitgeteilt hatte (R 43 I /2171 , Bl. 28).

Die Delegierten der im Verband der Bergarbeiter Deutschlands organisierten Ruhrbergleute erklären sich mit dem Verhalten der Bergarbeitervertreter in Spa vollkommen einverstanden. Wir billigen es, daß ihrerseits alles getan wurde, um die eingeleiteten Verhandlungen über die Kohlenlieferungen an Frankreich, Belgien und Italien deutscherseits nicht zum Scheitern kommen zu lassen. Weil wir nach wie vor bereit sind, die zu einem internationalen Übel gewordene Kohlennot tatkräftig mildern zu helfen, protestieren wir entschieden gegen die wiederholte Drohung, das Ruhrgebiet militärisch zu besetzen, falls die[83] Deutschland auferlegte Kohlenlieferung nicht restlos erfüllt würde2. Die Erfüllung dieser Verpflichtung hängt von Faktoren ab, über die auch die stärkste militärische Macht keine Gewalt besitzt. In erster Linie fühlen daher die Bergleute die Drohung der Ententeregierungen mit der militärischen Besetzung des Ruhrgebiets als gegen sich gerichtet. Darum begrüßen wir es, daß die deutsche Delegation den Passus in dem Kohlendiktat von Spa, der von der Besetzung des Ruhrgebiets handelt, nicht unterzeichnete. Sollte sie dennoch erfolgen, dann würde dies der schwerste Schlag gegen alle unter der Kohlennot leidenden europäischen Länder sein. Gegen die angedrohte militärische Gewaltpolitik, in der wir die Absicht der Versklavung der Ruhrbergleute erblicken, werden wir uns energisch zur Wehr setzen. Wir sind freiwillig bereit, mit allen unseren körperlichen und geistigen Kräften dahin zu wirken, die Kohlenförderung so zu steigern, daß die von der Entente verlangte Kohlenmenge, außerdem der Kohlenbedarf unseres Heimatlandes und die laut Verträgen für Holland3, die Schweiz usw. bestimmten Kohlenquanten geliefert werden können. Hierzu ist aber in erster Linie eine weit kräftigere als die gegenwärtige Ernährung der Bergarbeiterbevölkerung unbedingt erforderlich. Solange diese natürliche Vorbedingung nicht erfüllt ist, wird eine Mehrförderung den Belegschaften beim besten Willen nicht möglich sein. Ferner sind erforderlich mancherlei betriebstechnische Verbesserungen der Bergwerke und auch des Transportwesens, deren Einzelheiten noch festzustellen sind. Auch das Wohnungswesen der Belegschaften muß durchgreifend verbessert werden.

2

Das Recht, das Ruhrgebiet oder ein anderes dt. Gebiet militärisch zu besetzen, war den Alliierten gemäß Ziffer 7 des Kohlenprotokolls von Spa gegeben. Die dt. Vertreter hatten bei der Unterzeichnung des Protokolls dieser Ziffer ihre Zustimmung vorbehalten (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363, S. 18  und Anlage 21).

3

Der Kohlenlieferungsvertrag mit Holland war am 11.5.1920 unterzeichnet worden. In diesem Vertrag hatten die Niederlande sich bereiterklärt, Dtld. einen Kredit in Höhe von 200 Mio Gulden zu Nahrungsmittelkäufen einzuräumen, während Dtld. sich zu der Gegenleistung verpflichtet hatte, den Niederlanden vom 1.1.1920 bis zum 31.12.1923 monatlich 90 000 t Kohle zu liefern (RGBl. 1921, S. 55  f.).

Die gegenwärtige Situation macht es aber auch notwendig, daß wir an den Reichstag die dringliche Forderung richten, nun die Sozialisierung des Bergbaues ungesäumt in Angriff zu nehmen4. Von der Förderung und Verwertung gerade der Kohle hängt nun das Schicksal Deutschlands ab, wie die Verhandlungen in Spa aller Welt gezeigt haben. Daher ist es ein für unsere Volksgemeinschaft unerträglicher Zustand, den Kohlenbergbau weiter in privatkapitalistischer Bewirtschaftung zu belassen5.

4

Zur Behandlung der Sozialisierungsfrage vgl. Dok. Nr. 42, P. 7.

5

Auf dieser Konferenz wurde noch eine Reihe weiterer Beschlüsse gefaßt. So kamen die Bergarbeiter überein, die Kohlenlieferungen an solche dt. Landesteile, die auf eine Absplitterung von Dtld. hinarbeiteten, einzustellen. Ferner protestierten sie gegen die einseitige Bevorzugung der Werkskonsumanstalten und der Werksverkaufsanstalten durch die Werksbesitzer bei der Belieferung mit Waren. Schließlich erklärten sie, daß die Einführung der Sechsstundenschicht eine bessere Voraussetzung für die Steigerung der Kohlenförderung darstelle als die bestehende Siebenstundenschicht, die drei Stunden des Tages ungenutzt lasse. Ein Antrag auf Kündigung des bestehenden Überschichtenabkommens wurde von der Konferenz dagegen abgelehnt. Auch diese Beschlüsse waren dem RK am 31. 7. mitgeteilt worden (R 43 I /2171 , Bl. 31–35).

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