2.50.1 (lut1p): [Militärkontrolle, Sicherheitspakt, Eintritt in den Völkerbund]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[Militärkontrolle, Sicherheitspakt, Eintritt in den Völkerbund]

Reichskanzler Durch die Antwort des Völkerbundes1 sei seines Erachtens unsere Stellung zu der Frage des Eintritts gegeben. Unsere Stellungnahme müsse in der Form freundlich sein und es sei festzustellen, daß wir erst im Herbst an den Völkerbund heranzutreten hätten, sowie daß wir materiell an unseren Forderungen zu § 16 der Völkerbundsakte festhielten, wobei die Form hierzu vorbehalten werden könne. In der Zwischenzeit müßten die anderen Fragen geklärt werden:

1

In seiner Antwortnote auf die dt. Note vom 12.12.24 (s. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 43), die am 14. 3. im AA einging, begrüßt der Völkerbundsrat die dt. Bereitschaft zum Eintritt in den Völkerbund, erklärt sich jedoch außerstande, die Vorbehalte der RReg. hinsichtlich des Art. 16 der Völkerbundssatzung anzuerkennen. Er weist aber darauf hin, „daß die Art und das Ausmaß der effektiven Teilnahme der Mitgliedstaaten an den vom Völkerbund auf Grund der militärischen Satzungen eingeleiteten militärischen Operationen notwendigerweise verschieden sind, je nach der militärischen Lage der Staaten. Nach den Bestimmungen der Satzung ist der Rat verpflichtet, die Stärke der Land-, See- und Luftstreitkräfte zu empfehlen, welche die Bundesmitglieder zu der bewaffneten Macht beizutragen haben. […] Deutschland würde selbst zu bestimmen haben, bis zu welchem Punkte es imstande wäre, den Empfehlungen des Rates zu entsprechen.“ Der Rat erinnert außerdem daran, „daß ein Staat, der dem Bunde und dem Rate angehört, stets an den Entscheidungen teilnehmen würde, die sich auf die Anwendung der Grundsätze der Satzung beziehen.“ (Aktenexemplare des frz. und engl. Texts nebst dt. Übersetzung in R 43 I /485 , Bl. 68-78; gedr. in: Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1372 b).

1. Ohne Räumung der Kölner Zone, die nur mit den Artikeln 428/429 des Vertrags von Versailles im Zusammenhang stehe, könne ein Eintritt in den Völkerbund und eine Beteiligung an dem Sicherheitspakt nicht erfolgen.

2. Bei der Erörterung des Sicherheitsangebots müsse zum Investigationsprotokoll2 gesagt werden, daß das Rheinland gegen eine Sonderobhut, und noch dazu eine dauernde, geschützt werden müsse3. In diesem Zusammenhange[182] könne auf die Gefahr des Separatismus, der neue Nahrung gewinnen würde, hingewiesen werden. Wir hätten unsere Anregung an vier Stellen gegeben, diese hätten uns offiziell mitgeteilt, daß sie unsere Anregung prüften4. Daher seien wir jetzt lediglich empfangsbereit. Dies könne ohne weiteres ausgesprochen werden.

2

Gemeint ist der vom Völkerbundsrat am 27.9.24 angenommene „Organisationsplan für die Ausübung des Untersuchungsrechts“ nach Art. 213 des VV, der die Ablösung der Militärkontrolle durch die Völkerbundskontrolle regeln soll. Er lautet in Art. V: „In den vom Rat festgelegten Fristen und mit seiner Zustimmung können die Vorsitzenden der Untersuchungsausschüsse an solche Punkte der entmilitarisierten Zonen, an denen die Kontinuität der Untersuchung sich als notwendig erweisen sollte, gewisse ständige Elemente [im frz. Text: „éléments stables“] abordnen.“ (Aktenexemplar des frz. Texts nebst dt. Übersetzung in R 43 I /484 , Bl. 314-317, 325-328; zur Vorgeschichte s. die aus Akten des AA gearbeitete Darstellung bei Michael Salewski, Entwaffnung und Militärkontrolle in Deutschland 1919–1927, S. 268 ff.).

3

Zu dieser Frage hatte das AA schon am 25. 2. in einem Memorandum an Lord D’Abernon wie folgt Stellung genommen: Das Kapitel V des Investigationsprotokolls (s. Anm. 2), dessen Bestimmung auf frz. Seite gegenwärtig „geradezu zu einem Hauptpunkt der […] Politik und zu einer Voraussetzung für die Räumung der nördlichen Rheinlandzone“ gemacht werde, widerspreche eindeutig der durch Art. 213 des VV gegebenen Rechtslage. Letzterer bilde die Schlußbestimmung des Teiles V des VV, der innerhalb des gesamten Vertragswerkes eine besondere Eigenständigkeit besitze. Daraus ergebe sich zweifelsfrei, daß das Investigationsrecht des Völkerbundes auf Grund des Art. 213 nur die für das gesamte dt. Reichsgebiet geltenden Bestimmungen des Teiles V des VV, nicht aber andere Vorschriften des Vertrages, auch nicht die in Teil III für das linke Rheinufer vorgeschriebenen Beschränkungen zum Gegenstand haben könne. „Der Völkerbund hat somit keinerlei Anspruch darauf, bei seinen Untersuchungen das linke Rheinufer irgendwie anders zu behandeln als das übrige Deutschland.“ Außerdem sei zu berücksichtigen, daß in einem so volk- und verkehrsreichen Gebiet wie dem Rheinland die Etablierung eines ständigen Kontrollorgans vom Standpunkt der militärischen Überwachung völlig überflüssig sein würde. Wenn dennoch auf seiner Einrichtung bestanden werden sollte, könnte in Dtld. leicht der Eindruck gefördert werden, „daß Frankreich auf diese Weise für die Zeit nach der Räumung der besetzten Gebiete Ansatzpunkte für eine expansive Rheinpolitik zu schaffen“ suche. Mit dem Vertrauen zum Völkerbund wäre es dann endgültig vorbei. „Es wäre dann nur natürlich, daß sich Deutschland von einer Organisation fernhielte, in der es nicht ein gleichberechtigtes Mitglied, sondern in erster Linie das Objekt machtpolitischer Pläne sein würde.“ (Abschr. an Rkei am 27. 2. in R 43 I /484 , Bl. 216-225a).

4

Außer der brit. und frz. Reg. wurde das dt. Sicherheitsmemorandum (s. dazu Anm. 6 zu Dok. Nr. 43) am 23. 2. auch der belg. und am 24. 2. der ital. Reg. überreicht.

Minister Schiele: In der Erörterung in der Öffentlichkeit, insbesondere im Reichstag, müsse unsere „Zurückhaltung“ betont werden. Dies sei für seine Partei notwendig, welche befürchte, daß wir in unserer Anregung reichlich weit gegangen seien. Zweckmäßig würde man auch sagen, daß wir kein Angebot gemacht, sondern einen Punkt zur internationalen Erörterung gestellt hätten. Jetzt könnten wir in Ruhe abwarten, da die Völkerbundsfrage vor September nicht akut werde. Daß ein natürlicher Zusammenhang zwischen Völkerbund und den anderen Fragen bestehe, könne man s. E. wohl auch aussprechen, nämlich die Frage Kölns und die des linken Rheinufers.

In seiner Partei vermisse man Garantien für uns. Diese Dinge könnten in der Wahlbewegung eine große Rolle spielen, besonders da der Abgeordnete von Graefe diese Dinge stark aufgreifen werde.

Würden wir im Plenum in diesen Fragen gedrängt, so könnten Schwierigkeiten für die Wahl entstehen. Es schiene ihm also besser, im Plenum nicht eingehend über diese Fragen zu sprechen, sondern den Parteiführern eine geeignete Formulierung zu geben und ihnen zu sagen, sie müßten jetzt eine Erörterung im Plenum verhindern. Zu § 16 müßte dabei gesagt werden, daß wir materiell an unseren Forderungen festhielten.

Minister Stresemann: Es sei schwer, in der Öffentlichkeit zu sagen, warum unsere Aktion gut war. Die Lage war die, daß der Völkerbund im Begriff stand, die Rheinlandkontrolle zu verewigen. England mußte vom Genfer Protokoll5[183] loskommen und Chamberlain hätte wohl nötigenfalls, um dies zu erreichen, den Franzosen zugebilligt, sich die nötigen Garantien im Rheinland zu beschaffen. In dieser Situation hatte unser Angebot die Bedeutung, daß England von dieser Lage loskam, unsere Anregung gern ergriff und von einer drohenden starken Entente mit Frankreich losgesprengt wurde6. Auf diese Weise würden wir wahrscheinlich von den éléments stables frei kommen. All dies könne man aber Frankreichs wegen in der Öffentlichkeit nicht aussprechen.

5

Im „Genfer Protokoll für die friedliche Regelung internationaler Streitigkeiten“, das am 2.10.24 von der Völkerbundsversammlung angenommen und den Mitgliedstaaten zur Ratifizierung empfohlen wurde, kommen die Signatarstaaten überein, die Völkerbundssatzung durch einen Friedens- und Garantiepakt zu ergänzen. Dieser regelt das Schiedsgerichtsverfahren, ächtet den Angriffskrieg und setzt gegen Friedensbrecher wirtschaftliche und militärische Sanktionen fest. Er empfiehlt die Einrichtung entmilitarisierter Zonen (Art. 9); diese können „Gegenstand einer zeitweisen oder dauernden Kontrolle sein, welche der Rat auf das Verlangen eines oder mehrere Grenzstaaten organisiert.“ (Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1318; s. auch: Schultheß 1924, S. 464 ff.).

Über die Bestimmung des Art. 9 urteilte MinDir. Gaus in einer Aufzeichnung für Stresemann am 1.3.25: „Damit würde allen den bekannten Projekten der Neutralisierung des Rheinlandes Tür und Tor geöffnet werden.“ (Nachlaß Stresemann , Bd. 277). Stresemann sagte hierzu am 11. 3. vor dem Auswärtigen Ausschuß des RT, sich gleichzeitig auf das Investigationsprotokoll des Völkerbundes (s. dazu Anm. 2) beziehend: Einigen „Ausführungen, die uns zur Kenntnis gekommen sind“, müsse man entnehmen, daß die Interpretation der „éléments stables“ auf das hinauslaufe, „was man in früherer Zeit Neutralisierung des Rheinlandes genannt hat, wenn auch in abgeschwächter Form.“ (Nachlaß Stresemann , Bd. 277).

Das Genfer Protokoll wurde hinfällig, nachdem das brit. Kabinett seine Annahme am 18. 2. abgelehnt hatte. Chamberlain gab diesen Beschluß auf der Ratstagung des Völkerbundes am 12. 3. in Genf bekannt.

6

S. dazu die ausführliche Zusammenfassung der brit. Unterhausdebatte vom 24. 2. über das Genfer Protokoll und das dt. Sicherheitspaktangebot in: Schultheß 1925, S. 231 ff.

Rein sachlich lägen die Dinge so, daß unser Eintritt in den Völkerbund wünschenswert sei, wenn wir dadurch in all den anderen Fragen wirklich befriedigt würden. Unser Eintritt könne aber nicht der Beginn der ganzen Dinge sein. Nach einem Gespräch zwischen Herrn von Schubert und Lord D’Abernon könnten wir durch unseren Eintritt auch in der Frage der Militärkontrolle viel erreichen.

Minister Schiele: Wir brauchten jetzt eine Vorbereitung für die positive Politik, die auch die Deutschnationalen machen würden. In der Garantie unserer Grenzen müßten wir aber etwas heimbringen. Unsere Zurückhaltung müsse jedenfalls unterstrichen werden.

Stresemann: Mit den Parteiführern könne man wohl so sprechen. Im Plenum könne man sagen, daß wir jetzt auf das Ergebnis der Prüfung der anderen Seite warteten und daß wir bezüglich des § 16 auf unserem Standpunkt verblieben. Schön könne eine solche Rede im Plenum allerdings nicht werden.

Schiele: Wenn er auch die Agitation von Class als nicht gefährlich ansehe7, so würde doch Graefe zur elsaß-lothringischen Frage in einer Weise sprechen, die die ganze Aktion für die Deutschnationalen schwer erträglich machen werde8.

7

Der Vorstand des Alldt. Verbandes protestiert am 22. 3. in einer Resolution gegen die Sicherheitspaktpolitik Stresemanns und fordert die „Erhebung der Anklage gegen den Reichsaußenminister vor dem verfassungsmäßigen Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich.“ (Schultheß 1925, S. 49).

8

Eine diesbez. Stellungnahme des Abg. Graefe nicht ermittelt. Den ablehnenden Standpunkt der VA zur Sicherheitspaktfrage erläutert der Abg. Graf Reventlow in der RT-Debatte über den Reichshaushalt (AA) 1924/5 am 19. 5. Seine Fraktion fordere nicht die Rückkehr Elsaß-Lothringens, sie trete aber mit allem Nachdruck für das Recht seiner Bevölkerung ein, sich in freier Selbstbestimmung für ein autonomes und unabhängiges Elsaß-Lothringen entscheiden zu können (RT-Bd. 385, S. 1946  ff.).

Reichskanzler Vielleicht könne man den Parteiführern sagen, durch die Einladung zum Völkerbund sei eine neue Lage geschaffen. Die Dinge würden aber erst im September spruchreif, so daß wir die nötige Zeit zur Überlegung[184] gewonnen hätten. Gäbe man nun im Plenum eine positive Antwort, so würde der Gewinn, den wir durch dieses Spatium gehabt hätten, wieder verlorengehen. Das würde auch die Linke tragen.

Stresemann: Der Linken werde man vielleicht etwas anderes sagen können als der Rechten. Man müsse s. E. die Parteien getrennt empfangen und den Sozialdemokraten vertraulich sagen, daß Herriot in seinen Verhandlungen gestört würde, wenn jetzt in der Öffentlichkeit der Eindruck entstände, als ob wir in den ganzen Dingen vorwärts kämen9.

9

Aufzeichnungen über Besprechungen mit Führern der SPD in R 43 I nicht ermittelt. Über Verhandlungen mit Fraktionsführern der DNVP s. Dok. Nr. 55 und 62.

Schiele: Wenn eine Erörterung im Plenum erzwungen würde10, so brauche sich die Regierung ja hieran nicht zu beteiligen.

10

Abg. der KPD hatten die RReg. durch Interpellation vom 9. 3. ersucht, über den Stand der Sicherheitsfrage und den Inhalt der dt. Vorschläge an die Westmächte Auskunft zu geben. Zum Text s. RT-Drucks. Nr. 629, Bd. 399 .

Stresemann: Das würde kaum gehen. Die Regierung hätte früher immer an solchen Erörterungen teilgenommen, aber man könnte im Plenum vielleicht eine kurze Erklärung folgenden Inhalts abgeben:

In den Ausschüssen seien die ganzen Fragen eingehend erörtert. Der gegenwärtige Moment erscheine der Regierung nicht richtig gewählt, um in der Öffentlichkeit über diese Dinge zu sprechen. Man könne ferner vielleicht einen Protest gegen die Investigation hinzufügen und zu den Bedenken, die wir gegen den Eintritt in den Völkerbund hegten, feststellen, es sei nicht genügend geklärt, wie weit sie behoben seien. Ferner könne man gegen die Nichtveröffentlichung des Kontrollberichts protestieren und die Räumung der Rheinlandzone verlangen11.

11

Eine derartige Erklärung wird nicht abgegeben. Der erste offizielle Bericht der RReg. über den gesamten Komplex der Sicherheitspakt-, Völkerbunds-, Räumungs- und Entwaffnungsfragen erfolgt durch Stresemann am 18. 5. in der RT-Debatte über den Reichshaushalt (AA) 1924/5. S. RT-Bd. 385, S. 1868  ff.

Schiele: Es müsse wohl auch die Schuldlüge erörtert werden.

Stresemann: Die Notifizierung in dieser Frage sei ja erfolgt12.

12

Mit Memorandum an die im Völkerbundsrat vertretenen Mächte vom 29.9.24 hatte die RReg. den dt. Standpunkt in der Kriegsschuldfrage wie folgt formuliert: Dtld. sei bereit, dem Völkerbund gegenüber durch eine ausdrückliche Erklärung zu bestätigen, daß es zur Erfüllung seiner internationalen Verpflichtungen entschlossen sei. „Eine solche Erklärung läßt die von der Deutschen Regierung bei früheren Gelegenheiten zu diesen Verpflichtungen abgegebenen Erklärungen unberührt; sie darf insbesondere nicht so verstanden werden, als ob die Deutsche Regierung damit diejenigen zur Begründung ihrer Verpflichtungen aufgestellten Behauptungen anerkenne, die eine moralische Belastung des deutschen Volkes in sich schließen.“ (Ursachen und Folgen, Bd. VI, Dok. Nr. 1371 b). S. dazu auch die Ausführungen Stresemanns in der Besprechung mit Fraktionsführern der DNVP am 2. 4., hier abgedr. als Dok. Nr. 62.

Schiele: Die Erklärung der Regierung Luther hätte über die Schuldlüge doch mehr in Aussicht gestellt.

Reichskanzler Er werde nochmals prüfen, was in dieser Hinsicht gesagt worden sei13. Der innere Vorgang, der sich jetzt in Frankreich und im anderen[185] Auslande bezüglich der Schuldlüge abspiele, dürfe nicht gestört werden. Der Außenminister könne aber s. E. das Wort Schuldlüge aussprechen und auch die von Minister Schiele gewünschte Zurückhaltung.

13

RK Luther hatte in seiner Regierungserklärung am 19.1.25 versichert, die RReg. werde „in Übereinstimmung mit den früheren wiederholten Erklärungen deutscher Reichsregierungen die Bemühungen fortsetzen, Deutschland von dem ungerechtfertigten Vorwurf des Versailler Vertrags über seine Schuld am Kriege zu befreien.“ (RT-Bd. 384, S. 94 ).

Stresemann: Dem Präsidenten Löbe müsse gesagt werden, daß die Debatte zunächst vertagt werden müsse14. Vielleicht könne man schon morgen die Parteiführer kommen lassen15.

14

Mit Schreiben an den RT-Präs. regt das AA am 21. 3. an, die Besprechung der kommunistischen Interpellation zur Sicherheitsfrage (s. Anm. 10), zu deren Beantwortung die RReg. grundsätzlich bereit sei, zusammen mit der allgemeinen Aussprache über den Etat des AA auf die TO des RT zu setzen (R 43 I /424 , Bl. 192). Diese Aussprache findet erst am 18. 5. statt (s. zuvor Anm. 11).

15

Aufzeichnungen über derartige Besprechungen am 18. 3. in den Akten nicht ermittelt.

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