1.97.2 (lut2p): 2. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen (Frühgemüse).

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2. Deutsch-französische Handelsvertragsverhandlungen (Frühgemüse).

Ministerialdirektor Ritter berichtete über die Lage und bat um Zustimmung dazu, daß den Franzosen ein meistbegünstigtes Kontingent in Höhe von 2,4 Millionen Mark für 6 Monate bei entsprechenden Gegenkonzessionen eingeräumt werde3.

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Mit Schreiben vom 20. 1. hatte das AA mitgeteilt, daß Frankreich nunmehr die Einräumung eines meistbegünstigten Vierteljahreskontingents im Werte von etwa 1,2 Mio RM fordere. Demgegenüber bestehe die dt. Delegation auf dem Abschluß eines sechs- bis neun- monatigen Provisoriums, für das Werte von 2,4 bzw. 3,6 Mio RM anzusetzen wären. Der Handelspolitische Ausschuß der RReg., der sich bereits für ein halbjähriges Abkommen ausgesprochen habe, halte den entsprechenden Wert nicht für bedenklich, da er lediglich ein Fünftel der frz. Gemüseausfuhren darstelle, die in den ersten sechs Monaten 1925 12 Mio RM betragen hätten (R 43 I /1119 , Bl. 185 f.).

Staatssekretär Hagedorn erklärte für das Reichsernährungsministerium, daß es grundsätzliche Bedenken gegen den Abschluß eines Vorvertrags überhaupt habe. Durch einen solchen Vorvertrag, der die Gemüsefrage regele, werde von der französischen Regierung ein großer Druck genommen und die taktische Lage für die endgültigen Verhandlungen erschwert. Wenn es aber aus politischen Gründen doch zu einem Vorvertrag kommen müsse, und das, was das Auswärtige Amt beantrage, sei dann vielleicht gerade noch vertretbar,[1046] dann bitte er auf alle Fälle, daß der Vorvertrag auf dem Wege der ordentlichen Gesetzgebung erledigt werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen hielt es bei der allgemeinen Situation für geradezu notwendig, die Handelsvertragsverhandlungen nicht an unserem Widerstand scheitern zu lassen. Es handle sich auch um verhältnismäßig kleine Konzessionen, die jetzt von uns gemacht werden sollten. Der Auffassung des Staatssekretärs Hagedorn, daß der Vorvertrag auf dem Gesetzgebungswege abgeschlossen werden müsse, stimme er zu.

Der Reichswirtschaftsminister wies darauf hin, daß der Vorvertrag natürlich nur abgeschlossen werden dürfe, wenn genügend Gegenkonzessionen gemacht würden.

Der Reichskanzler schlug darauf vor zu beschließen: Den Franzosen wird ein meistbegünstigtes Gemüsekontingent in Höhe von 2,4 Millionen Mark auf 6 Monate zugestanden. Die Delegation wird ermächtigt, auf dieser Basis zu verhandeln4. Der Vorvertrag wird jedoch nur im Wege der ordentlichen Gesetzgebung erledigt.

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Zum Wortlaut der diesbez. Instruktion für die dt. Delegation s. das Tel. MinDir. Ritters an dt. Botschaft Paris vom 21.1.26 in ADAP, Serie B, Bd. I, 1, Dok. Nr. 50. Zum Fortgang s. Dok. Nr. 287, P. 1.

Das Kabinett stimmte diesem Vorschlage zu.

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