2.144.5 (ma11p): 5. Schreiben an Staatssekretär Fischer betr. Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems.

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5. Schreiben an Staatssekretär Fischer betr. Lösung der Eisenbahnfrage im Rahmen des Reparationsproblems6.

6

S. hierzu Dok. Nr. 143.

Staatssekretär Vogt las ein Schreiben vor. Der noch anwesende Reichsverkehrsminister, Reichsminister der Finanzen und Reichspostminister stimmten dem Schreiben zu7.

7

Im Antwortschreiben an StS Fischer in Paris vom 14. 12. heißt es u. a.: Die RReg. sei mit dem Grundgedanken der „Skizze“ Fischers (s. Dok. Nr. 143, Anm. 1) im wesentlichen einverstanden und erteile ihm die erbetene Ermächtigung. Voraussetzung für die vorgeschlagene Regelung sei die uneingeschränkte Verfügung der RB über die Rhein-Ruhrbahnen. Die Bildung einer besonderen Gruppe „West“ der RB müsse vermieden werden (vgl. Dok. Nr. 126, Anm. 11, 14; Nr. 141, Anm. 8). Im RB-Verwaltungsrat müsse Deutschland mindestens die Hälfte der Stimmen und den Vorsitz erhalten. Was die Rechtsform der zu schaffenden RB-Aktiengesellschaft betreffe, so sei eine Betriebs-AG einer Eigentums-AG vorzuziehen, da sich die öffentliche Meinung Deutschlands gegen die volle Übertragung des Bahneigentums aufs äußerste wehren würde. Hinsichtlich des Kommissars würde die RReg. es vorziehen, wenn dieser nicht vom Völkerbund, sondern von der Repko bestellt und aus einem neutralen Lande genommen würde. Ferner müsse die Tarifhoheit auch gegen den Kommissar gewahrt bleiben, solange nicht die Zwangsverwaltung eintrete (R 43 I /1036 , Bl. 2-6).

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