2.108 (ma11p): Nr. 108 Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. München, 18. Februar 1924

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[376] Nr. 108
Der Vertreter der Reichsregierung in München an die Reichskanzlei. München, 18. Februar 19241

1

Ein Durchschlag dieses Berichts geht an das Büro des RPräs.

R 43 I /2219 , Bl. 101 f.

Inhalt: Der Rücktritt des Generalstaatskommissars.

Wie bereits telephonisch berichtet, sind Generalstaatskommissar von Kahr und General von Lossow heute zurückgetreten2. Der Rücktritt Herrn von Kahrs wird äußerlich damit begründet, daß die Fassung der Wahlfreiheitsverordnung es ihm nicht mehr möglich mache, mit voller Verantwortung sein Amt zu führen und für alle Folgen einzustehen. Der innere Grund für den Rücktritt Kahrs dürfte indessen in dem unaufhaltsamen Schwinden seines Ansehens insbesondere seit dem Hitlerputsch zu suchen sein. Auch die Befürchtung, daß in dem bevorstehenden Hitlerprozeß3 er vielleicht mehr als die Rolle eines einfachen Zeugen spielen wird, möchte zu seiner Entschließung beigetragen haben. Daß sein Rücktritt mit der Wiederherstellung des Einvernehmens zwischen Bayern und Reich auf militärischem Gebiet4 und dem Abschied General von Lossows zusammenfällt, dürfte auch nicht eine bloß zeitliche Kongruenz darstellen5.

2

Zum Rücktritt Kahrs und Lossows vgl. Deuerlein, Der Hitlerputsch, Dok. Nr. 275, 278, 279.

3

Der Hitlerprozeß wird am 26. 2. vor dem Volksgericht München I eröffnet. Berichte der Reichsvertretung in München über den Prozeßverlauf befinden sich in R 43 I /2219 , Bl. 136, 2220.

4

S. Dok. Nr. 109.

5

In seinem Bericht vom 20. 2. aus München führt Haniel aus: „Kahr war seit langem ein sterbender Mann. […] Rückblickend muß man sagen, daß die Befürchtung mancher Kreise, Kahrs Ernennung [zum Generalstaatskommissar am 26.9.23] sei nur der Auftakt zu einem reaktionär-monarchistischen Umsturz in Bayern, sich nicht verwirklicht hat. Ebenso kann man – auch bei abweichender politischer Einstellung und trotz unleugbarer Fehlgriffe – zugeben, daß Kahrs Ernennung zum Generalstaatskommissar die praktischen Zwecke, die die Regierung seinerzeit damit verfolgte, im wesentlichen erfüllt hat. Denn tatsächlich hat die damalige Popularität seines Namens gerade in den rechtsgerichteten Kreisen einen Teil dieser Kräfte von der rechtsradikalen Seite zur Regierung hinübergezogen oder doch zum mindesten Uneinigkeit geschaffen und ein geschlossenes Vorgehen verhindert. In der Richtung der Zermürbung dieser verschiedenen Kräfte ist die Bewegung allerdings weiter geganden, als man geplant hatte. Aber auch dieses Ergebnis dürfte der Reichsautorität eher zugute kommen. Daß es dem Generalstaatskommissar nicht gelang, einen Ausbruch wie den Hitlerputsch zu verhindern, kann ihm sicherlich zum Vorwurf gemacht werden. Auch waren seine Versuche, die Nationalsozialisten zu sich herüberzuziehen, ein gefährliches Spiel. Ob es indessen einer anderen Politik des schärferen Zufassens gelungen wäre, jeglichem Putsch zuvorzukommen, erscheint bei dem so durchaus auf Aktion eingestellten Charakter der Hitlerbewegung mindestens zweifelhaft.“ (R 43 I /2219 , Bl. 105-108).

Die fast halbjährige Periode des Zwiespaltes zwischen Reich und Bayern dürfte hiermit ihr Ende gefunden haben. Denn wenn auch bis zur Bereinigung der Verfassungsfragen wenigstens theoretisch die Möglichkeit eines Wiederauflebens von Konflikten zwischen Reich und Bayern naturgemäß nicht von der Hand zu weisen ist, so darf doch heute gesagt werden, daß, falls nicht besondere[377] Ereignisse eintreten, eine irgendwie größere Gefahr für eine die Reichspolitik als solche bedrohende Krise zwischen Bayern und dem Reich nicht mehr im Bereich der Wahrscheinlichkeit liegt. Neben dem Fehlschlag des Hitlerputsches, welcher manchen sonst weiß-blauen Bayern zur Besinnung und zur wirklichen Abschätzung der Realitäten gebracht hat, neben der Zuspitzung der Pfalzfrage, welche die Notwendigkeit einer festen Solidarität mit dem Reich für Bayern besonders offenbarte, ist es nicht zuletzt die kluge Zurückhaltung gewesen, welche die Reichspolitik in den letzten Monaten den bayerischen Vorgängen gegenüber beobachtet hat, die diese der Reichsautorität förderliche Entwicklung herbeiführte.

Haniel

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