1.130.2 (ma12p): 2. Aufhebung des Ausnahmezustandes.

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Die Kabinette Marx I und II, Band 2 Wilhelm Marx Bild 146-1973-011-02Reichskanzler Marx vor seinem Wahllokal Bild 102-00392Hochverratsprozeß gegen die Teilnehmer am PutschDawes und Young Bild 102-00258

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2. Aufhebung des Ausnahmezustandes.

Der Vizekanzler berichtete über die gegenwärtige Lage und empfahl[1136] dem Kabinett, dem Herrn Reichspräsidenten vorzuschlagen, eine Verordnung zur Aufhebung des zivilen Ausnahmezustandes zu erlassen.

Das Kabinett stimmte dem Vorschlage zu2.

2

Am 25.10.24 wird eine VO des RPräs. auf Grund des Art. 48 der RV erlassen, durch die die VO vom 28.2.24 über den zivilen Ausnahmezustand aufgehoben wird (RGBl. I, S. 721 ).

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