2.106.3 (ma31p): 3. Denkschrift über die Unterkunft der Reichsbehörden.

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3. Denkschrift über die Unterkunft der Reichsbehörden.

Der Reichsminister der Finanzen trug den Inhalt der vorliegenden Denkschrift vor5 mit dem Bemerken, daß nachträglich über den Unterbringungsplan mit den beteiligten Ressorts gewisse Abänderungen vereinbart worden seien. Überhaupt sei der vorliegende Raumverteilungsplan nicht bindend. Im Augenblick käme es nur darauf an, den Ankauf des Kaiserhofs zu genehmigen. […]

5

Die vom RFM mit Schreiben vom 19.10.26 vorgelegte „Denkschrift über die Unterkunft der Reichsbehörden in Berlin“ enthielt einen Plan für die räumliche Zusammenlegung der Reichsministerien; zu diesem Zweck sah der Plan vor allem den Ankauf des Hotels „Der Kaiserhof“ durch das Reich vor; ein am 20.9.26 mit der Berliner Hotelgesellschaft abgeschlossener Kaufvertrag sollte wirksam werden, falls der RR und der RT bis Ende Nov. 1926 dem Ankauf zustimmten (Denkschrift und einschlägiges Aktenmaterial in R 43 I /910 ).

Nach längerer Debatte faßte das Kabinett einstimmig folgende Beschlüsse:

1.

Der Ankauf des Kaiserhofs wird genehmigt.

2.

Die Frage der Raumverteilung soll durch Ressortbesprechungen der beteiligten Ministerien erledigt werden.

3.

Die Denkschrift des Reichsfinanzministers soll dem Reichsrat und dem [300] Reichstag unterbreitet6 und ferner auch unverzüglich der Öffentlichkeit übergeben werden.

6

Am 4.11.26 wurde die „Denkschrift über die Unterkunft der Reichsbehörden in Berlin“ dem RR und dem RT vorgelegt (RR-Drucks. 1926, Nr. 168; RT-Bd. 410 , Drucks. Nr. 2611 ; siehe hierzu die ablehnende Stellungnahme Preußens vom 13.11.26 in R 43 I /910 , Bl. 289–292). Der RT überwies die Denkschrift am 10.11.26 zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuß (RT-Bd. 391, S. 8029 ), wo sie unerledigt blieb.

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