2.134.1 (ma31p): 1. Reichssparkommissar.

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RTF

1. Reichssparkommissar.

Staatssekretär Popitz trug den Sachverhalt vor unter Hinweis auf die schriftliche Vorlage1. Die bisherige Spartätigkeit der Reichsregierung soll[388] fortgesetzt werden. Hierzu soll der bisherige Sparkommissar beibehalten werden. Für sein Tätigwerden sollen ihm Richtlinien, die im Entwurf vorliegen, an die Hand gegeben werden. Das Büro des Sparkommissars soll etatisiert werden. Staatssekretär Popitz bemerkte, daß die Entscheidung in der Sache dringlich sei. Der Sparkommissar Saemisch habe nämlich augenblicklich nur einen provisorischen Auftrag zur Fortsetzung der Tätigkeit. Der Reichskanzler habe ihm kürzlich auf Grund eines Kabinettsbeschlusses das Vertrauen der Reichsregierung ausgesprochen und ihn um Fortsetzung seiner bisherigen Tätigkeit gebeten, jedoch mit dem Bemerken, daß wegen einer Dauerregelung für die Zukunft noch nach einer Lösung gesucht werde2. Es bestehe jetzt die ernstliche Gefahr, daß der Sparkommissar den hierdurch gekennzeichneten Schwebezustand nicht weiter fortbestehen lassen wolle und bei einer längeren Hinauszögerung der Entscheidung sein Amt niederlegen werde. Hinzu komme, daß auch der Sparausschuß des Reichstags, gestützt auf die Unterstützung großer Parteien, eine möglichst sofortige Klärung der Frage des Fortbestandes des Sparkommissariats gefordert habe. Es müsse ernstlich damit gerechnet werden, daß der Sparausschuß die Beratung des Reichshaushaltsplans 1927 nicht eher in Angriff nehmen werde, bevor er bindende Zusagen der Reichsregierung wegen des Fortbestandes des Sparkommissariats habe.

1

In seiner Kabinettsvorlage vom 9.11.26 teilte RFM Reinhold mit: Auf Ersuchen des Sparausschusses des RT habe der RFM am 26. 6. die Erklärung abgegeben, daß die RReg. bereit sei, dem Ausschuß bis zum Wiederzusammentritt des RT einen Plan über die Art der Fortführung der Sparaktion vorzulegen. In den Sitzungen vom 1. und 4. 11. habe sich der Sparausschuß erneut mit der Fortsetzung der Sparaktion befaßt. Auf die Erklärung, daß die Verhandlungen mit dem RSparkom. (Saemisch) unmittelbar vor dem Abschluß stünden, hätten die Ausschußmitglieder den Wunsch geäußert, es möge ihnen oder den Fraktionsführern Gelegenheit gegeben werden, ihre Auffassung zur Kenntnis der RReg. zu bringen. Der Ausschuß habe zu erkennen gegeben, daß er die Haushaltspläne nicht verabschieden werde, bevor die Stellung des RSparkom. geregelt sei. Der RFM empfahl, die Frage zunächst im Kreise der Minister zu erörtern und übermittelte den Entwurf neuer Richtlinien für die Tätigkeit des RSparkom.; der Entwurf beruhe auf Verhandlungen zwischen dem RFM und dem RSparkom. Der Vorlage des RFM sind außerdem beigefügt: 1) ein von den DVP-Abgeordneten Rießer und Cremer im Haushaltsausschuß eingebrachter Antrag vom 27. 2., in dem eine Erweiterung der Befugnisse des RSparkom. sowie die Zuweisung eines eigenen Etats für das Büro des RSparkom. gefordet wird; 2) der Entwurf eines Schreibens des RFM an den RSparKom., in dem dieser um Fortführung seiner Tätigkeit im Rahmen der von der RReg. beschlossenen Richtlinien ersucht wird; 3) ein Haushaltsvoranschlag für das Büro des RSparkom. (R 43 I /1951 , Bl. 18–23). Hierzu heißt es in einer Aufzeichnung des MinR Vogels vom 29. 11.: „Die Auffassung der Ressorts über den Wert des Sparkommissars ist sehr geteilt. Jedenfalls wird der Inhalt der vorgeschlagenen Richtlinien nahezu allgemeiner Ablehnung begegnen. Sollte die Mehrheit der Ressorts der Beibehaltung des Sparkommissars im Prinzip zustimmen, wird über die Etatisierung noch besonders zu sprechen sein.“ (R 43 I /1951 , Bl. 29). – Zur Vorgeschichte vgl. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 347 und Nr. 352 (Ministerbesprechung), P. 2.

2

Siehe das Antwortschreiben des RK Marx vom 16. 7. auf das Schreiben des RSparKom. Saemisch vom 31.5.26 (R 43 I /1950 , Bl. 471 f., 487).

Er empfahl daher,

a)

dem Sparkommissar Saemisch erneut das Vertrauen der Reichsregierung auszusprechen, und zwar für eine zunächst unbegrenzte Fortdauer seiner Tätigkeit,

b)

dem Sparkommissar in Form von Richtlinien eine Vollmacht für sein Tätigwerden zu erteilen,

c)

die Etatisierung für 1927 vorzubereiten.

In der folgenden Aussprache waren die Auffassungen sehr geteilt. Einmütigkeit bestand darüber, daß die Spartätigkeit fortgesetzt werden müsse. Die vom Reichsfinanzminister vorgeschlagene Lösung für die Erreichung dieses Zieles hielt man jedoch noch nicht für spruchreif. Die Schwierigkeiten ergaben sich namentlich aus dem Umstand, daß der Sparkommissar nach dem Vorschlag des Reichsfinanzministers ein Organ der Reichsregierung ist, mit einem Dauersitz im Reichskabinett, daß er andererseits aber sowohl vom Reichstag wie auch vom Reichsrat wenigstens in praxi als sein Organ in Anspruch genommen wird, ohne allerdings staatsrechtlich als Organ dieser Körperschaften gelten zu können. Eine derartige Zwitterstellung wurde von allen für unmöglich gehalten.

Namentlich der Reichsarbeitsminister erklärte, daß bezüglich der staatsrechtlichen Stellung des Sparkommissars absolut klare Verhältnisse geschaffen werden müßten, und daß es nicht angehe, das Institut zwar als Organ der Reichsregierung auszubauen, gleichzeitig aber bei Reichstag und Reichsrat den Glauben zu erwecken oder wachzuhalten, daß die Einrichtung vorwiegend in ihrem Interesse geschaffen und verfügbar wäre.

[389] Der Reichsminister der Justiz meinte, es sei zu prüfen, ob das Sparkommissariat nicht als staatsrechtliches Gebilde sui generis eingerichtet werden könne, wie es z. B. der Rechnungshof schon sei.

Der Reichskanzler faßte das Ergebnis der Debatte dahin zusammen, daß die Anträge des Reichsfinanzministers für eine Abstimmung noch nicht spruchreif seien. Das wesentlichste scheine ihm zu sein, zunächst einmal über die dem Sparkommissar an die Hand zu gebenden Richtlinien Einigkeit zu erzielen. Wenn man so über die Art der Aufgaben des Sparkommissars und seine Vollmachten Klarheit gewonnen habe, werde sich die staatsrechtliche Natur seiner Stellung ohne weiteres festlegen lassen.

Auf Vorschlag des Reichsministers der Justiz beschloß das Kabinett, für die Ausarbeitung von Richtlinien für das Tätigwerden des Sparkommissars eine Unterkommission zu bestimmen. Dieser Kommission sollen unter dem Vorsitz des Reichskanzlers angehören: der Reichsminister des Innern, der Reichsfinanzminister und der Reichsarbeitsminister. Die Kommission soll ihre Arbeiten möglichst im Laufe der nächsten Woche beendigen und dem Kabinett sodann ihre Vorschläge unterbreiten3.

3

Am 10. 12. trat die Kommission zu einer Beratung zusammen; siehe Dok. Nr. 146.

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