2.238.1 (ma31p): 1. Grenzfonds.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

1. Grenzfonds.

Der Reichskanzler eröffnete die Sitzung.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß er es für das Beste halte, daß für Ostpreußen, Schlesien und für den Westen noch außer den bereits bewilligten 25 Millionen M etwas gegeben werde1. An der vorgesehenen Verteilung der 25 Millionen M solle man nach seiner Ansicht nichts ändern2.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 231, P. 2.

2

Die geplante Verteilung der 25 Mio RM des Grenzfonds 1927 an Bayern, Sachsen, Baden und die preußischen Grenzprovinzen ergibt sich aus Dok. Nr. 225.

Staatssekretär Schmid betonte, daß unbedingt noch für den Westen etwas gegeben werden müsse. Wenn zunächst wenigstens ein Betrag von 5 Millionen M gegeben werde, dann werde das etwas beruhigend wirken. Die Verteilung dieses Betrages müsse das Reichsministerium für die besetzten Gebiete vornehmen.

Der Reichsarbeitsminister und der Reichspostminister erklärten, es sei am besten, den Betrag von 25 Millionen M zu vermehren und sodann einen völlig neuen Verteilungsschlüssel aufzustellen.

Hiergegen wandte sich der Reichsminister der Finanzen. Er betonte, daß an der im wesentlichen vorgesehenen Verteilung von 25 Millionen M festgehalten werden müsse; im übrigen erklärte sich der Reichsminister der Finanzen bereit, noch 5 Millionen M für Ostpreußen aus dem Kriegsfonds, 6 Millionen M für Schlesien aus dem Wohnungsfonds und 3 Millionen M für den Westen aus dem Kriegsfonds zur Verfügung zu stellen.

Das Reichskabinett nahm diese Erklärung des Reichsministers der Finanzen zur Kenntnis und stimmte ihm zu. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß auch die Verteilung der für Ostpreußen, für Schlesien und für den Westen[754] neu vorgesehenen Beträge nach Art der Verteilung des Grenzfonds, d. h. nur für wirklich erlittene Grenzschäden, erfolgen solle. Es wurde betont, daß besonders im Westen einige Grenzgebiete vornehmlich in Betracht kämen3.

3

Am 9.12.27 übersandte der RIM den obersten Reichsbehörden eine detaillierte Übersicht über die Verwendung des Grenzfonds 1927 (R 43 I /1798 , Bl. 319–329). Zum Grenzprogramm von 1927 siehe auch: Hertz-Eichenrode, Politik und Landwirtschaft in Ostpreußen 1919–1930, S. 204 ff.

Bei der Verteilung des Betrages von 3 Millionen M für den Westen sollen das Reichsministerium für die besetzten Gebiete, das Reichsministerium des Innern und das Reichsfinanzministerium zusammenwirken.

Extras (Fußzeile):