2.26.4 (ma31p): 4. Hilfsmaßnahmen für Handwerk, Kleingewerbe, Einzelhandel und Landwirtschaft im Randgebiet an der Saargrenze.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

4. Hilfsmaßnahmen für Handwerk, Kleingewerbe, Einzelhandel und Landwirtschaft im Randgebiet an der Saargrenze.

Staatssekretär Schmid trug den Sachverhalt vor11.

11

Mit Schreiben vom 30.5.26 an den RK hatte der Bayer. MinPräs. Held auf die außerordentliche Notlage der Wirtschaft im Randgebiet an der Saargrenze hingewiesen und um die Bewilligung von Reichskrediten gebeten (R 43 I /1842 , Bl. 105–106). Das RFMin., das RWiMin., das REMin. und das AA rieten jedoch von Unterstützungsmaßnahmen ab; andernfalls würden auch aus Ostpreußen, Oberschlesien und dem Saargebiet ähnliche Forderungen gestellt werden (ebd., Bl. 107–109). Trotzdem beantragte das RMinbesGeb. in einer Kabinettsvorlage vom 9. 6. die Bereitstellung langfristiger, niedrig verzinslicher Kredite in Höhe von mehreren Mio RM (ebd., Bl. 110–114).

Das Kabinett faßte folgenden Beschluß:

a) Es soll aus dem Wohnungsbaufonds ein Kredit in Höhe von 3–4 Millionen Mark für längere Zeit zu mäßigem Zinsfuß gegeben werden;

[61] b) eine noch weitergehende Unterstützung kann von der Reichsregierung nur unter der Voraussetzung zur Verfügung gestellt werden, daß die Länder einen gleichen Betrag bereitstellen wie das Reich, daß ferner die Länder die notwendige Zinsermäßigung in demselben Umfange wie das Reich vornehmen, und daß etwaige Ausfälle zwischen Reich und Ländern geteilt werden.

Extras (Fußzeile):