1.151.4 (ma32p): 4. Etatsrechtliche Fragen.

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4. Etatsrechtliche Fragen.

Das Reichskabinett stimmte der Auffassung des Staatssekretärs Dr. Popitz zu, daß in diesen Fragen, insbesondere in der Frage der Einführung eines etatsrechtlichen Vetorechts der Reichregierung, evtl. auch gegenüber den Ländern8 größte Vorsicht geboten sei. Es sei am besten, hier erst die Länderreferate9 abzuwarten. Eventuell komme die Weiterverfolgung dieser Fragen durch eine besonders einzusetzende Kommission in Betracht.

8

Diese Fragen waren bereits in den Chefbesprechungen vom 20. 12. und 31.12.27 (Dok. Nr. 380 und Nr. 387) bei der Vorbereitung der Länderkonferenz erörtert worden.

9

D. h. die Referate, die auf der bevorstehenden Länderkonferenz von Mitgliedern der Länderregierungen erstattet werden sollten; vgl. Dok. Nr. 353, Anm. 14.

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