2.155.3 (mu21p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, mit den Parteien über Streichungsanträge im Hauptetat 1929 zu verhandeln.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Ermächtigung des Reichsministers der Finanzen, mit den Parteien über Streichungsanträge im Hauptetat 1929 zu verhandeln2.

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Am 14. und 15. 3. hatte im RT die erste Lesung des Etats 1929 stattgefunden (RT-Bd. 424 ). Zur Schilderung der Situation hatte StS Pünder dem RAM geschreiben: „Mit Ihnen liegt der Schwerpunkt unserer Sorge bei der innerpolitischen Lage. Die erste Lesung des Haushaltsplanes ist leidlich gut über die Bühne gegangen. Wir hatten in allerlei intimen Vorbesprechungen möglichst dafür gesorgt, daß die Herrschaften sich in ihrer Redelust nicht zu sehr auseinandermanövrierten. Das ist auch ziemlich gut geraten; […] Wir haben stark betont, daß diese erste Lesung keine große politische Aktion ist, sondern eigentlich nur der Schaffung einer verhandlungstechnischen Basis gilt, auf der die wirklich entscheidenden Besprechungen, nämlich im Haushaltsausschuß, erst möglich werden. Mit diesen Besprechungen wollen wir nur […] nicht zu früh anfangen. Jetzt vor Ostern mit ungeklärtem Pariser Ergebnis Etats- und Steuerfragen entscheidend zu regeln, wäre das Dümmste, was wir machen könnten. Erst wenn Paris so oder so geklärt ist, kann man die entscheidende Frage, ob man überhaupt neue Steuern notwendig hat, klar beantworten. Deswegen ist auch unser Ziel, die Vorbereitungen erst so zwischen dem 10. und 15. stattfinden zu lassen. Hoffentlich macht uns niemand einen Strich dadurch. Dann allerdings wird klar gestellt werden müssen, wohin die Reise geht. Wenn dann – gesetzt den Fall, daß noch ein Steuerbedarf einwandfrei festgestellt ist – die Volkspartei bei ihrer hundertprozentigen Ablehnung jeder Steuererhöhung verbleibt, entsteht natürlich eine sehr schwierige Frage. Aber soweit sind wir gottlob einstweilen noch nicht, und ich hoffe, daß wir doch noch zu voller Übereinstimmung im Rahmen der Großen Koalition kommen. Es gibt natürlich auch schon viele Befürworter der Weimarer Koalition mit einem bayerischen Wurmfortsatz. Daß ich persönlich übrigens in voller Übereinstimmung mit dem Herrn Reichspräsidenten nicht zu den Befürwortern einer solchen Lösung gehöre, können Sie, hochverehrter Herr Minister, sich wohl schon denken. Dies wäre auch, von allem anderen abgesehen, aus innenpolitischen Gründen ganz katastrophal, da dann in allen Dingen die paar Bayern das Zünglein an der Waage wären und die Erledigung aller Angelegenheiten, einschließlich z. B. der Reichsreform, bestimmen könnten.“ (BA: Nachlaß Pünder  30).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß ihm aus den Kreisen der Sozialdemokratischen Partei und des Zentrums Streichungsanträge in Höhe von 120 Millionen Mark und aus den Kreisen der Volkspartei in Höhe von 200 Millionen Mark unterbreitet seien. Er sei zur Zeit dabei, mit den Parteien über die im Etat noch vorzunehmenden Streichungen zu verhandeln. Diese Besprechungen würden aber nur dann einen gewissen Erfolg haben, wenn er[495] zu den einzelnen Streichungsvorschlägen seinen Standpunkt mitteilen könne. Es sei nicht möglich, mit den einzelnen Ressorts vorher noch Verhandlungen zu führen3.

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Die Verhandlungen des RFM mit den Fraktionen betrafen nicht die Steuern, teilte der StSRkei dem RK in einer handschriftlichen Notiz mit. Der RFM wünsche, daß diese Verhandlungen „wegen Paris usw.“ herausgeschoben würden. Jetzt verhandele er über Streichungsmöglichkeiten und brauche, um zu einem Ergebnis zu kommen, die Ermächtigung des Kabinetts für vorläufige Abschlüsse mit den Fraktionen (19. 3.; R 43 I /879 , Bl. 281).

Der Reichskanzler unterstrich die vom Reichsminister der Finanzen gemachten Ausführungen.

Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß das Reichskabinett Gelegenheit haben müsse, zu dem auf Grund der Besprechungen mit den Parteien aufgestellten Sparprogramm Stellung zu nehmen. Insofern könne der Reichsminister der Finanzen in den Besprechungen mit den Parteien keine bindenden Erklärungen abgeben.

Der Reichswehrminister schloß sich dem Standpunkt des Reichswirtschaftsministers an und bat ebenfalls um Vorlage des Gesamtprogramms. Gerade beim Etat des Reichswehrministeriums würden sicherlich Streichungen von den Parteien beantragt werden, zu denen das Reichskabinett Stellung nehmen müsse.

Der Reichsminister der Finanzen hob hervor, daß selbstverständlich das Gesamtsparprogramm der Reichsregierung vorgelegt werde. Er müsse aber doch zu den einzelnen Streichungsvorschlägen eine bestimmte Stellung einnehmen, weil sonst die Gefahr bestehe, daß die Verhandlungen ins Stocken gerieten.

Der Reichsminister der Justiz glaubte, dem Vorschlag des Reichsministers der Finanzen beitreten zu sollen, und stellte fest, daß die gegenwärtigen Verhandlungen mit den Parteien sich nur auf die Streichungsvorschläge erstreckten; die Deckungsverhandlungen würden noch später folgen.

Der Reichspostminister trug ebenfalls keine Bedenken, dem Reichsminister der Finanzen die erbetene Ermächtigung zu erteilen, zumal es sich zunächst nur um provisorische Verhandlungen handle.

Der Reichskanzler stellte als Ergebnis der Aussprache fest, daß der Reichsminister der Finanzen ermächtigt werde, mit den Parteien über die Streichungsvorschläge zum Hauptetat 1929 in dem von ihm angeregten Sinne zu verhandeln. In diesen Besprechungen dürften jedoch keine festen Bindungen erfolgen, da dem Reichskabinett die endgültige Entscheidung vorbehalten bleiben müsse.

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