2.56.1 (vsc1p): [Politische Lage.]

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RTF

[Politische Lage2.]

2

Zum Nachfolgenden s. auch den politischen Lagebericht, den der RK als RWeM in der Befehlshaberbesprechung vom 13.–15.1.1933 erstattet (Liebmann-Niederschrift, abgedruckt bei Thilo Vogelsang: Neue Dokumente zur Geschichte der Reichswehr 1930–1933. In: VJZG 2. Jg. (1954), S. 426–430).

Der Reichskanzler führte aus, daß es sich im wesentlichen um zwei Fragen handele, nämlich um die Fragen, ob es gelinge, die Nationalsozialisten zur Mitarbeit zu gewinnen oder ob diese den Kampf gegen das Reichskabinett wünschten. Bei der Mitarbeit gebe es natürlich noch gewisse Formen; denkbar sei eine aktive Mitarbeit im Reichskabinett, denkbar sei auch die Form der Tolerierung des Kabinetts oder etwas Ähnliches.

Er beabsichtige nicht, sich auf eine Verzögerung der Entscheidung einzulassen3. In eine Vertagung des Reichstags bis Ende März wolle er allenfalls[231] dann einwilligen, wenn die Nationalsozialisten auf Agitationsfreiheit verzichteten4. Hitler habe jedenfalls vor kurzem noch eine Vertagung des Reichstags bis ungefähr zu diesem Zeitpunkt angestrebt, aber bei voller Agitationsfreiheit. Sollte es demnächst zum Zusammentritt des Reichstags kommen, und sollten die Mißtrauensvoten als Punkt 1 auf die Tagesordnung gesetzt werden5, dann werde er dem Reichstag eine schriftliche Auflösungsorder zuschicken. Nach seiner Auffassung müsse man vermeiden, daß ähnliche Situationen wie unter dem vorigen Kabinett im Reichstag entständen6.

3

Der Ältestenrat des RT hatte am 4.1.1933 die Wiedereinberufung des seit dem 9.12.1932 vertagten RT-Plenums für den 24. 1. beschlossen. Auf die Frage, wie sich die RReg. zum Zusammentritt des RT stelle, hatte StS Planck die Bereitschaft der RReg. erklärt, vor dem Plenum zu erscheinen und die im Dezember vermiedenen Erklärungen über ihr Programm abzugeben. Sie erwarte allerdings im Anschluß daran eine Klärung der politischen Lage und würde sich nicht damit abfinden, daß der RT sich nach der Entgegennahme der Regierungserklärung vertage oder die Abstimmung über die noch anhängigen Mißtrauensanträge hinauszögere (Horckenbach 1933, S. 11). Zur Vorbereitung auf die nun zu erwartende Kraftprobe zwischen dem Präsidialkabinett v. Schleicher und dem Parlament führte der RK in der ersten Januarhälfte Gespräche mit dem inzwischen nach Deutschland zurückgekehrten Gregor Straßer (s. u. Anm. 13) und dem PrMinPräs. Braun (vgl. Dok. Nr. 42, Anm. 7) sowie mit den Parteiführern Dingeldey (Schultheß 1933, S. 11), Hugenberg (s. u. Anm. 15) und Kaas (s. u. Anm. 16). Die Fülle dieser in der Öffentlichkeit z. T. dementierten, z. T. erst verspätet bekanntgegebenen Sondierungen gab in der Tagespresse übereinstimmend zu der Spekulation Anlaß, „Schleicher wolle sich eine Grundlage schaffen, die mit Einschluß des Straßerflügels von den Deutschnationalen bis zum Zentrum reiche. Wie man sich das Regieren mit einem aus so heterogenen Elementen zusammengesetzten Kabinett vorstellt, bleibt unerfindlich. Jedenfalls ist vor einer Entscheidung Hitlers über die Stellung seiner Partei zur Regierung Schleicher mit einer Veränderung im Kabinett schwerlich zu rechnen. Eine Umbildung der Regierung dürfte aber auch dann erfolgen, wenn Hitler es ablehnt, das Kabinett Schleicher, sei es durch abermalige Vertagung des Parlaments, sei es durch Ablehnung der Mißtrauensanträge, zu unterstützen. […] Man rechnet auch mit der Möglichkeit einer Zusammenkunft zwischen Schleicher und Hitler am Anfang nächster Woche, doch steht man in der Reichskanzlei nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Anregung hierzu von Hitler ausgehen müsse.“ (Münchener Zeitung, Nr. 13/14 vom 14./15.1.1933) – Zur Einschätzung der Schleicherschen Sondierungen vgl. Heinrich Brüning: Memoiren 1918–1934. S. 640 ff. Die Reichsminister und RKom. Gereke waren am 10. 1. vom StSRkei aufgefordert worden, Beiträge zu der in Aussicht gestellten Regierungserklärung bis zum 17. 1. einzureichen: Der RK beabsichtige, „an seine Rundfunkrede vom 15. Dezember 1932 anzuknüpfen und darzulegen, wieweit das darin entwickelte Regierungsprogramm in der Ausführung fortgeschritten ist und welche Maßnahmen vordringlich und in späterer Frist getroffen werden sollen. Dabei beabsichtigt er auch auf die Kritik einzugehen, die seine Ausführungen sowie die Maßnahmen gefunden haben, die inzwischen eingeleitet worden sind.“ (R 43 I /1504 , Bl. 103)

4

Eine wesentliche Lockerung der Presse- und Versammlungsfreiheit war vom RKab. am 17.12.1932 beschlossen worden (Dok. Nr. 26, P. 3). Nach dem Zusammenstoß mit dem RLB (vgl. Dok. Nr. 51) sah sich die RReg. am 14.1.1933 allerdings veranlaßt, an die Öffentlichkeit die Mahnung zu richten, die wiedergewonnene Freiheit nicht zu mißbrauchen; andernfalls würde der RK genötigt sein, mit den seinerzeit angekündigten neuen Ausnahmemaßregeln (vgl. Dok. Nr. 25, Anm. 24) gegen Presseorgane und schuldige Einzelpersonen vorzugehen. Als Beispiele für die neuerliche Verunglimpfung der RReg. und die Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Ordnung wurden eine angeblich zum Widerstand gegen die Staatsgewalt auffordernde Entschließung des Pommerschen Landbundes (vgl. Dok. Nr. 52, Anm. 7) und ein diesbezügliches Bild im „Völkischen Beobachter“ vom 14.1.1933 angeführt, das gleichfalls geeignet sei, das Landvolk zur Auflehnung aufzureizen (Schultheß 1933, S. 14 f.). Der RK war am 31.12.1932 gewarnt worden, daß bei der NSDAP die Absicht bestehe, „im Falle einer endgültigen Entscheidung zum Kampf gegen die jetzige Reichsregierung die Person des Herrn Reichskanzlers in gleicher Weise zu diffamieren, wie dies mit Herrn v. Papen geschehen ist“. Es sei beabsichtigt, den privaten Geschäftsverkehr des RK mit dem Bankhaus Engelhardt – Schleber zu veröffentlichen (Moyzischewitz an Noeldechen, 31.12.1932; Nachl. v. Schleicher , Nr. 23, S. 63).

5

Mißtrauensanträge gegen die RReg. hatten die SPD und die KPD beim Zusammentritt des neugewählten RT am 6.12.1932 gestellt (RT-Bd. 455 , Drucks. Nr. 17  und 30). Zusätzlich hatte die KPD noch Mißtrauensanträge gegen einzelne Minister gestellt, so gegen den RK in seiner Eigenschaft als RWeM, gegen den RIM, den RArbM und RM Popitz (ebd., Drucks. Nr. 31–34). – Die Einberufung des RT wird am 20. 1. auf den 31.1.1933 verschoben (Schultheß 1933, S. 24 f.; vgl. dazu auch Dok. Nr. 71, Anm. 4).

6

Anspielung auf die Vorgänge bei der RT-Auflösung am 12.9.1932, als RK v. Papen durch eine unvorhergesehene Änderung der TO daran gehindert wurde, vor dem Plenum seine Regierungserklärung abzugeben und unmittelbar mit einer den Sturz seiner Reg. intendierenden Abstimmung über einen Mißtrauensantrag konfrontiert wurde (RT-Bd. 454, S. 13  ff.; vgl. diese Edition: Das Kabinett v. Papen, Ministerbesprechungen vom 12.9.1932, 16.30 Uhr und 21 Uhr; zusammenfassende Darstellung und verfassungsrechtliche Beurteilung bei E. R. Huber: Dt. Verfassungsgeschichte. Bd. VII, S. 1092 ff.).

Wenn es zur Auflösung des Reichstags kommen sollte, dann müsse man nach seiner Ansicht den Wahlkampf ohne Bindung nach irgendwelcher Richtung, aber doch mit breiterer Front führen. Die Wirtschaft lehne den Gedanken baldiger Neuwahlen ab. Auch in der Arbeiterschaft sei diese Stimmung sehr verbreitet. Bei dieser Sachlage halte er den Gedanken für sehr erwägenswert, die Neuwahlen bis zum Herbst zu verschieben7. Auf jeden Fall, ob man nun[232] zu Neuwahlen komme oder nicht, sei die Bindung breiterer Gruppen an das Reichskabinett erforderlich.

7

Der RK greift damit auf die Ende August und erneut Ende November vom Kab. v. Papen diskutierten, aber unausgeführt bleibenden Notstands- und Zeitgewinnungspläne zurück (s. diese Edition: Das Kabinett v. Papen, passim). An gewisse Bedingungen geknüpft hatte zuletzt der PrMinPräs. Braun dem RK am 6. 1. Parlamentsauflösungen im Reich und in Preußen bei gleichzeitiger Verschiebung von Neuwahlen vorgeschlagen (vgl. Dok. Nr. 42, Anm. 7). – Dem RKab. scheinen 1.) eine Sammlung alternativer Formulierungen für mögliche Auflösungs- und Vertagungsdekrete und 2.) eine Studie über die politische Opportunität eines solchen verfassungdurchbrechenden Vorgehens vorgelegen zu haben. Sie sind ohne näheren Hinweis auf ihre Verwendung während der Ministerbesprechung, wahrscheinlich von MinR Vogels, dem Sitzungsprotokoll als Anlagen beigefügt worden (Abdrucke s. u. Anlagen 1 und 2).

Der Reichsminister des Innern stimmte den Ausführungen des Reichskanzlers im wesentlichen zu. Er wies darauf hin, daß jedenfalls eins erreicht sei: eine Einheitsfront gegen das Kabinett bestehe nicht mehr.

Im übrigen bat er den Reichskanzler zu überlegen, ob er nicht vor Fällung der letzten Entscheidungen eine ernste Aussprache mit Hitler halten wolle. Wenn man zur Auflösung des Reichstags komme, solle man auch nach seiner Ansicht erst im Herbst, und zwar entweder am 22. Oktober oder am 12. November, neu wählen lassen. Unbedingt notwendig sei die baldige Bereinigung des preußischen Problems. Vielleicht könne der Herr Reichspräsident bis zur Herbeiführung geordneter Zustände in Preußen die Aufgaben eines Preußischen Staatspräsidenten übernehmen8. Notwendig werde auch die Auflösung des Preußischen Landtags sein.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 19 mit weiteren Hinweisen.

Der Reichskanzler erklärte gleichfalls eine baldige Aussprache mit Hitler vor Fällung der letzten Entscheidungen für nötig. Er wies darauf hin, daß Hugenberg heute (16. 1.) eine Unterredung mit Hitler haben werde. Positive Ergebnisse werde diese Unterredung sicherlich nicht haben9.

9

Dieses Treffen war von Hugenberg mit einem Brief an Hitler vom 28.12.1932 vorbereitet worden, in dem es u. a. heißt: „[…] ich darf auf Grund des Anteils, den ich an der Entwicklung der letzten Jahre genommen habe, wohl aussprechen, daß ich heute schwere Sorgen um den Enderfolg der gesamten nationalen Bewegung habe, für die ich mich mitverantwortlich fühle. Sie wird nicht vom Glücke gekrönt sein, wenn das Zentrum wieder zum Zünglein an der Waage wird. Wir sind zum mindesten nahe daran. Sobald das Zentrum wieder Zünglein an der Waage ist, wird auch der innerlich längst überwundene Marxismus neue Kraft gewinnen. Es war und ist nicht nötig, daß dem Zentrum die verlorene Schlüsselstellung wieder zufällt. […] Aber wenn das nicht sein, wenn nicht alles bisher Errungene verspielt werden soll, müßte allerdings Einigkeit innerhalb der nationalen Bewegung vorhanden sein. Die Geschichte wird es erstaunlich finden, wenn sie in diesem ernsten Augenblicke fehlt. Unsere innere und äußere Lage ist vielleicht jetzt kritischer denn je. Darum halte ich mich für verpflichtet, vorzuschlagen, daß wir zum mindesten noch einmal darüber verhandeln, ob die Einigkeit nicht wiederherzustellen ist.“ (Nachl. Hugenberg , Nr. 37, Bl. 29–31). Die in der Führungsspitze der DNVP nicht unumstrittene Aussprache mit Hitler findet entgegen der Ankündigung des RK erst am 17. 1. in der Dienstwohnung Görings in Berlin statt. Sie dürfte der Frage gegolten haben, „ob eine gemeinsame Oppositionsstellung oder eine gemeinsame Regierungsfront möglich wäre“ (Schultheß 1933, S. 21). Das vom RK vorausgesagte, vorläufige Scheitern der Gespräche bestätigt Joseph Goebbels: Vom Kaiserhof zur Reichskanzlei. S. 243.

Er, der Reichskanzler, sei fest davon überzeugt, daß Hitler nicht an die Macht wolle10. Neuerdings habe er den Wunsch, Reichswehrminister zu werden11. Das beweise deutlich, daß er ernsthaft nicht an die Macht wolle, denn er müsse selber wissen, daß der Herr Reichspräsident ihm das Reichswehrressort nie anvertrauen werde.

10

Vgl. dazu Dok. Nr. 54.

11

Der Vorschlag Hitlers, seiner Partei im Rahmen der allgemein erörterten Kabinettsumbildung das RWeMin. und das RIMin. einzuräumen, war – wenn auch von der DAZ mit erheblichen Zweifeln an der Glaubwürdigkeit der Meldung versehen – in der Tagespresse verbreitet worden.

[233] Er, der Reichskanzler, komme immer wieder darauf zurück, daß eine breite Basis, vielleicht von Strasser bis zum Zentrum einschließlich, für die Reichsregierung notwendig sei. Man könne Politik gewissermaßen nicht im luftleeren Raum treiben.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft warf die Frage auf, ob Strasser auch in das Reichskabinett eintreten werde und ob er über einen größeren Anhang verfüge.

Der Reichskanzler erwiderte, daß Strasser gern ins Kabinett eintreten werde. Ob er viel Anhang mitbringen werde, erscheine ihm zweifelhaft. Die Erfahrungen, die man mit Treviranus gemacht habe, müßten abschreckend wirken12. Strasser wolle im Falle seines Eintritts in das Reichskabinett auch nicht aus der Partei ausscheiden, sondern, wie er sich ausdrücke, die nationalsozialistische Partei positiv gestalten13.

12

Hinweis auf die sich nicht realisierenden Hoffnungen Brünings, nach der Absplitterung der „Volkskonservativen“ von der DNVP durch die RT-Wahlen vom 14.9.1930 eine parlamentarische Stütze im gemäßigt konservativen Lager zu finden. Die unter der Führung von Gottfried Treviranus und Kuno Graf v. Westarp entstandene Konservative Volkspartei wurde von den Wählern kaum wahrgenommen und blieb bedeutungslos.

13

Der RK hatte auch nach dem Rücktritt Gregor Straßers von seinen Parteiämtern die Verbindung zu ihm aufrechterhalten und die Absicht, ihn in sein Kab. aufzunehmen, nicht aufgegeben (vgl. Dok. Nr. 19, Anm. 4). Er war über Straßers Aktivitäten und den Umfang seines Rückhalts in der NSDAP u. a. durch die Berichte eines Münchener Verbindungsmannes des ehemaligen Kronprinzen Wilhelm v. Preußen orientiert (vgl. Dok. Nr. 35 und 54). Zuletzt hatte dieser in einem dem RK abschriftlich mitgeteilten Brief vom 12. 1. im Anschluß an Hinweise auf die sog. Revolte der mittelfränkischen SA unter ihrem Gruppenführer Stegmann berichtet: „Das Ausscheiden Straßers [aus seinen Parteiämtern] hatte nur auslösende Wirkung. Wer soll sammeln? Auch daran soll der Kanzler denken. Daß er die gesamte Bewegung noch als eine einzige, starke Kraft in die Rechnung einsetzt, halte ich für einen Fehler. Er kann es nur tun, wenn eine Einigung HitlerStraßer bald gelingt, bei der Straßer sachlich führt. In einer wiederhergestellten Gesamtbewegung muß, wenn der Kanzler mit ihr eine Regierung führen will, der Kanzler selbst die Führung der Regierung behalten; denn ein Genesender ist noch nicht gesund.“ (Sichtparaphe des RK vom 14.1.1933 auf dem Anschreiben; Nachl. v. Schleicher , Nr. 23, S. 57–58a). – Hitler bricht endgültig mit Straßer im Rahmen einer für den 16.1.1933 nach Weimar anberaumten Gauleitertagung. Daraufhin berichtet der Informant am 17. 1.: „Es steht fest:

1.) daß an eine Einigung HitlerStraßer nicht mehr zu denken ist. Es käme nur noch die Unterwerfung Straßers in Frage. Dies ist in absehbarer Zeit ausgeschlossen.

2.) Eine Umbildung der Regierung Schleichers kann nochmals gelingen. Sollte sie ohne Hitler erfolgen, so kann sie nur auf Bestand rechnen, wenn sie sich auf S.P.D., Zentrum und Anhängsel stützt. Hitler scheint sich auf eine unbedingt ablehnende Haltung gegen den Kanzler festgelegt zu haben. Er empfindet den Kanzler als eine Persönlichkeit, welche die Zerspaltung der N.S.D.A.P. beabsichtigt. Diesen Konflikt aus der Welt zu schaffen, erscheint niemand befähigt. Es fehlt eine darüberstehende Autorität und die Gemeinsamkeit einer Idee, welche die beiden zur Anerkennung der Autorität zwingt. Hindenburg schafft das nicht.

Der Kanzler kommt allmählich in Zeitbedrängnis. Die Vielzahl widerstrebender Ministerien verhindert den Fortschritt der Arbeit. Arbeitsbeschaffung, Wehrfrage etc. liegen wie zu Anfang. Von der konjunkturellen Seite ist keine Hilfe zu erwarten. Eine Regierungsbildung auf Weimarer Basis bringt nicht die Kräfte, welche der Krisenlage gewachsen sind. Straßer läuft Gefahr, Treviranusfigur zu werden. v. Papen steht nicht bei dem Kanzler.“ (Abschrift; von Wilhelm Prinz von Preußen dem RK mit Begleitschreiben vom 19.1.1933 übersandt; Sichtparaphe v. Schleichers vom 20. 1.; Nachl. v. Schleicher , Nr. 23, S. 59–62a).

Reichskommissar Dr. Gereke führte aus, daß Hitler nach seiner Auffassung schnell werde zu Neuwahlen zum Reichstag kommen wollen, damit Strasser[234] sich in der Partei keinen Anhang schaffe14. Vielleicht sei es doch praktischer, zunächst den Versuch zu machen, eine weitere Tolerierung durch den Reichstag zu erlangen.

14

Die Furcht der NSDAP-Führung, Straßer könne bei einer RT-Neuwahl eine eigene Liste aufstellen, belegt Goebbels mit einem auf den 10. 1. bezogenen Tagebucheintrag vom 11.1.1933: „Straßer will kämpfen unter der Parole: Gegen Göring und Goebbels. Prost!“ (Nachl. Goebbels , Nr. 6, S. 57).

Der Reichskanzler erwiderte, daß das Reichskabinett psychologisch schlecht vorgesorgt haben würde, falls es dann noch nach Beendigung der Tolerierung zu Neuwahlen komme.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß auch nach seiner Ansicht eine Klärung bald nötig sei. Das Reichskabinett müsse auf Hinausschiebung der Neuwahlen bedacht sein. Außenpolitisch erblicke er hierin keinerlei Gefahr. Er halte es auch für zweckmäßig, wenn die Auflösung des Reichstags nicht in Gegenwart des Reichskabinetts erfolge. Unklar sei ihm noch, wie das Reichskabinett untermauert werden solle.

Der Reichskanzler erwiderte, daß nach seiner Auffassung von den Nationalsozialisten Strasser in das Reichskabinett eintreten solle. Von den Deutschnationalen müsse man Hugenberg15 gewinnen, da man anderenfalls auf ihre Gefolgschaft nicht mit Sicherheit werde rechnen können. Was das Zentrum anlange, so sei Prälat Kaas16 grundsätzlich nicht auf die Vertretung des Zentrums im Reichskabinett bedacht. Er habe immer noch die Vorstellung einer Art Treuegemeinschaft, die sich hinter das Kabinett stellen müsse. Es werde aber wohl doch zweckmäßig sein, auch einen Vertreter des Zentrums in das Kabinett aufzunehmen.17

15

Der RK hatte den unter dem unmittelbaren Eindruck der Landbundkrise auf ihn zukommenden Parteivorsitzenden der DNVP am 13. 1. zu einer Aussprache empfangen. Ohne daß über den Inhalt der Besprechung genaueres zu erfahren war, wurde in der Tagespresse unter Bezugnahme auf die „Kreuzzeitung“ vermutet, daß Hugenberg den Vorschlag der Vereinigung des REMin. mit dem RWiMin. zu einem „Krisenministerium“ unterbreitet und sich selbst für dessen Leitung in Vorschlag gebracht habe. Die Einberufung des RT solle mit den Stimmen der DNVP und des Zentrums erzwungen werden, um „mit einem umgebildeten nationalen Konzentrationskabinett vor ihn zu treten und freie Arbeitsmöglichkeit für mindestens ein halbes Jahr zu verlangen oder [ihn] aufzulösen“ (Münchener Zeitung, Nr. 13/14 vom 14./15.1.1933). Der RK hatte das von Hugenberg dem RPräs. gegegenüber am 14. 1. wiederholte Angebot, in ein autoritär geführtes Präsidialkabinett einzutreten, abgelehnt. Zu den sich daraus ergebenden Folgen s. Dok. Nr. 64.

16

Der RK dürfte den Vorsitzenden der Zentrumspartei Kaas unmittelbar vor dieser Ministerbesprechung zu einer Aussprache über die Verbreiterung der parlamentarischen Grundlage des RKab., die Kabinettsumbildung sowie über die nach dem Zusammenstoß mit dem Hitler-Flügel der NSDAP notwendig werdende RT-Auflösung verbunden mit der Verschiebung von Neuwahlen gesprochen haben. Genauere Berichte über die Unterredung fehlen; vgl. jedoch die inoffizielle Presseverlautbarung bei Schultheß 1933, S. 20 sowie Dok. Nr. 70.

17

In einer Notiz v. Bredows für eine Besprechung mit dem Chef der Marineleitung am 17. 1. heißt es in diesem Zusammenhang: „Kabin[etts]erw[eiterung]: Breite Basis – krisenfest. StraßerHugenbergSeldteStegerwald. Schuß Weber: Gewerkschaftsfront.“ (Nachl. v. Bredow , Nr. 3, Bl. 16; vgl. dazu auch Thilo Vogelsang: Reichswehr, Staat und NSDAP. S. 365).

Der Reichsminister des Auswärtigen äußerte das Bedenken, daß man auf diese Weise den Gedanken des Präsidialkabinetts verlasse und zu einem Parteienkabinett gelangen werde.

[235] Der Reichskanzler erwiderte, daß auf die Dauer in Deutschland nicht regiert werden könne, wenn man nicht eine breite Stimmung in der Bevölkerung für sich habe.

Staatssekretär Dr. Meissner erklärte, daß er in einem Verlassen des Gedankens des Präsidialkabinetts eine Gefahr für die Stellungnahme des Herrn Reichspräsidenten erblicke.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er hierüber eingehend mit dem Herrn Reichspräsidenten gesprochen habe18.

18

Eine Aufzeichnung über diesbezügliche Unterredungen konnte nicht ermittelt werden; vgl. aber Dok. Nr. 54, Anm. 11. In diesem Zusammenhang interessiert auch der Entw. eines Briefes, den v. Schleicher am 30.1.1934 an die Schriftleitung der „Vossischen Zeitung“ adressiert hat. Er betont darin, daß er Mitte Januar 1933 vom RPräs. „zur Auflösung [des RT] gedrängt“ worden sei. Er habe aber „erst alle Verhandlungsmöglichkeiten erschöpfen“ wollen, die seiner „festen Überzeugung nach zum Erfolg geführt“ hätten, wenn sich nicht durch die hinter seinem Rücken von Papen geführten Verhandlungen „neue Kombinationen“ eröffnet hätten (IfZ, ED 74; Abdruck bei Thilo Vogelsang: Zur Politik Schleichers gegenüber der NSDAP 1932. In: VJZG, 6. Jg. (1958), S. 89 f.). Brüning will am Ende der zweiten Januarwoche aus Landbundkreisen die Information erhalten und an Schleicher weitergegeben haben, daß der RK „für eine Reichstagsauflösung überhaupt keine Vollmachten mehr vom Reichspräsidenten bekommen würde“ (Heinrich Brüning: Memoiren 1918–1934. S. 642). RFM v. Krosigk berichtet dagegen in einer Tagebuchaufzeichnung vom 22.1.1933, daß ihm der RK in einer kurzen Aussprache am 17. 1. gesagt habe, „der alte Herr wolle nicht mehr warten, sondern dränge auf die Auflösung des Reichstags“ (IfZ, ZS/A–20, Bd. 4, Bl. 12).

Reichskommissar Dr. Gereke verlieh seiner Sorge darüber Ausdruck, daß die Regierung durch eine Umgruppierung sich nicht eine bessere Resonanz schaffen werde. Eine Mehrheit im Reichstag würde auch durch die vom Reichskanzler erwähnte Umbildung des Reichskabinetts nicht zu erreichen sein.

Der Reichskanzler erwiderte, er sei sich darüber klar, daß eine parlamentarische Mehrheit für das Kabinett nur mit Hitler zu erreichen sei. Man müsse jedoch auf einen allmählichen Umschwung in der Stimmung der Bevölkerung hoffen, der sich zu Gunsten des Kabinetts auswirken müsse. Dieser Umschwung sei nur durch Erfolge in der sachlichen Arbeit des Reichskabinetts zu erreichen.

Reichskommissar Dr. Gereke wies darauf hin, daß so große Erfolge bis zum Herbst 1933 unmöglich erreicht werden könnten.

Reichsminister Dr. Popitz führte aus, daß die sachlichen Arbeiten des Reichskabinetts durch die augenblicklich lavierende Taktik gehemmt seien. Er warf dann die Frage auf, ob die für das Reichskabinett neu zu gewinnenden Herren mit den sachlichen Zielen des Kabinetts einverstanden seien.

Der Reichskanzler erwiderte, daß er in dieser Hinsicht keine Schwierigkeiten sehe.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß im Falle der Auflösung des Reichstags auch nach seiner Auffassung die Neuwahlen vertagt werden müßten. Er stimmte dem Reichskanzler durchaus zu, daß gewisse Gruppen des Reichstags an das Kabinett gebunden werden müßten. In gewisser Beziehung sei das zu bedauern, aber auch nach seiner Auffassung nicht zu vermeiden. Auf jeden Fall sei eine einheitliche Willensbildung des umgebildeten Kabinetts notwendig.

[236] Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß er eine Einbeziehung prominenter Parteiführer in das Reichskabinett für durchaus möglich halte. Keinerlei Schwierigkeiten erblicke er bei Strasser und bei der Beteiligung des Zentrums. In Bezug auf Hugenberg habe er gewisse Bedenken.

Der Reichsminister des Innern führte aus, daß das Zentrum wahrscheinlich zum Schein über angebliche Verfassungsverletzung klagen werde, wenn man die Neuwahlen zum Reichstag hinausschiebe. In diesem Zusammenhange werde es jedoch zum Eintritt ins Kabinett bereit sein und den Eintritt damit begründen, daß er geschehe, um Schlimmeres zu verhüten.19

19

Zum Fortgang der Bemühungen um eine parlamentarisch abgesicherte Lösung der Krise s. Dok. Nr. 64, Anm. 5.

Der Reichsminister der Justiz führte aus, daß Hitler rasch Neuwahlen erstreben müsse, das Reichskabinett jedoch das Gegenteil. Wenn man die Neuwahlen hinausschiebe, müsse der Wahltermin möglichst publiziert werden. Württemberg würde sich mit einer derartigen Hinausschiebung abfinden, Bayern wohl auch. Für alle Fälle müsse man aber auch die Situation überlegen, die im Herbst entstehen werde. Er sehe in dieser Beziehung skeptisch und glaube, daß die Situation im Herbst nicht viel anders sein werde als jetzt.

Zu der beabsichtigten Umbildung des Reichskabinetts habe er das Bedenken, ob sich die Fach- und die Parteiminister zu gemeinsamer Arbeit finden würden.

Reichsminister Dr. Popitz warf die Frage auf, ob es klug sei, sich sofort auf einen Neuwahltermin festzulegen.

Der Reichsminister des Innern erwiderte, daß man den Termin sogleich publizieren müsse. Andernfalls werde die Opposition dauernd auf Bestimmung des Neuwahltermins drängen und es als Erfolg buchen, wenn ein Termin von der Regierung bekannt gegeben werde20.

20

Näheres zu diesen Überlegungen s. u. in den Anlagen zu diesem Protokoll.

Im Anschluß hieran warf der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Frage auf, ob die Reichsminister in die Ausschüsse des Reichstags21[237] gehen sollten. Er habe die Absicht, nur dann in einem Ausschuß zu erscheinen, wenn er zitiert werde22.

21

Nach der Vertagung des Plenums setzten die Ausschüsse des RT ihre Arbeit fort. Die Anwesenheit des RK und jedes Reichsministers konnte nach Art. 33 Abs. 1 RV von den Ausschüssen verlangt werden. Am 10.1.1933 hatte der Haushaltsausschuß mit einer Aussprache über die Finanz- und Wirtschaftslage begonnen, die durch eine Grundsatzerklärung des RFM eingeleitet worden war. RWiM Warmbold und REM Frhr. v. Braun äußern sich am 18. bzw. 19. 1. über die Schwierigkeiten, eine expansive Industrie- und Handelspolitik zu betreiben und dabei gleichzeitig die Interessen der Agrarwirtschaft zu wahren (Ausschuß für den Reichshaushalt, VII. Wahlperiode, Sitzungsprotokolle; Inhaltsangaben mit Redeauszügen bei Schultheß 1933, S. 8 ff.). Während dieser Verhandlungen machte der Abg. Hilferding darauf aufmerksam, „daß der Reichstag bzw. sein Ausschuß seit 1½ Jahren endlich die Möglichkeit habe, eine Finanzdebatte zu führen und eine Kontrolle über die Finanzgebarung der Regierung auszuüben. Es werde von der künftigen Entwicklung abhängen, ob mit der Praxis der letzten Jahre endlich ein Bruch vollzogen und die Möglichkeit gegeben werde, den Etat, der immer bedeutsamer für die Wirtschaft geworden sei, parlamentarisch zu verabschieden.“ (6. Sitzung vom 11.1.1933, Protokoll, S. 57). Dieser Sachverhalt scheint zu der vom RFM nachfolgend hervorgehobenen Sachlichkeit der Verhandlungen beigetragen zu haben. Neben der Finanz- und Wirtschaftsdebatte im Haushaltsausschuß und einer Aussprache im Sozialpolitischen Ausschuß über die Arbeitsdienstpflicht (vgl. Schultheß 1933, S. 20) findet zur gleichen Zeit eine außenpolitische Grundsatzdebatte im Auswärtigen Ausschuß des RT statt. Sie war bereits am 16.12.1932 mit Ausführungen des RAM über die Konferenz von Lausanne und die Abrüstungsverhandlungen in Genf eröffnet worden. In der zweiten Januarhälfte behandelt der Ausschuß einzelne Teilaspekte der Außenpolitik, so z. B. am 21. 1. Probleme der Abrüstung, die russischen Nichtangriffsverträge, Minderheitenfragen, die handelspolitische Lage und den Mandschureikonflikt, am 26. 1. das Verhältnis Deutschlands zur außen- und innenpolitischen Entwicklung Österreichs, wobei der RAM seinen Ausführungen „mit starker Betonung“ ein Bekenntnis zur Anschlußpolitik voranstellt. Das Ziel der deutschen Politik sei „nach wie vor unverrückbar die Vereinigung mit Österreich, wenn man sich auch der Schwierigkeiten, dieses Ziel zu erreichen, durchaus bewußt sei. Die deutsche Regierung habe sich hierbei stets in voller Übereinstimmung mit der jeweiligen Österreichischen Regierung befunden. Man sei sich beiderseitig darüber einig, daß bis zur Verwirklichung dieses Ziels alles vermieden werden müsse, was neue Hindernisse schaffen könnte.“ Am 21. 1. sprechen der RWiM und der RFM vor dem Ausschuß über den Stand der privaten und öffentlichen Auslandsverschuldung (Einzelheiten dazu s. in den Berichten des Bayer. RR-Bevollmächtigten Sperr vom 16.12.1932, 21. 1., 23. 1., 26. 1. und 27.1.1933; sämtl. Bayer. HStA, MA 1110).

22

Am 13. 1. hatte der Zentrumsabg. Ersing im Haushaltsausschuß des RT die Intervention der RLB-Vertreter beim RPräs. und die nachfolgende Pressekampagne (vgl. dazu Dok. Nr. 51, insbesondere Anm. 16) als eine „scharfe Kriegserklärung“ der „ostelbischen Großagrarier“ gegen die RReg. bezeichnet und gefragt, „ob es richtig sei, daß im Osten einzelne Großagrarier nicht nur eines, sondern mehrere Güter saniert erhalten haben. Er frage, ob dies insbesondere auch bei dem Herrn von Oldenburg-Januschau geschehen sei.“ Er behauptete, daß Teile der Reichsgelder „nicht zur Abdeckung von Schulden, sondern zum Ankauf von Luxusautos und Rennpferden und zu Reisen an die Riviera verwendet“ worden seien und löste damit die Annahme mehrerer Ausschußanträge aus, durch die die RReg. mittels detaillierter Fragen aufgefordert wurde, eine Übersicht über den bisherigen Umfang der Osthilfemaßnahmen vorzulegen, Aufklärung über die Benachteiligung der Gläubiger der Landwirtschaft in den Osthilfegebieten zu geben sowie eine Verwendungskontrolle der überwiegend aus Steuermitteln bereitgestellten Sanierungsgelder zu ermöglichen (Ausschuß für den Reichshaushalt, VII. Wahlperiode; Sitzungsberichte, S. 93 ff.; Schultheß 1933, S. 23 f.). Der REM nimmt am 19. und 20. 1. an den Aussprachen teil, ohne besonders zitiert worden zu sein. Er mißbilligt die seiner Meinung nach nur „selten“ vorgekommenen Skandalfälle, weigert sich, über Einzelheiten Auskunft zu geben und sagt schließlich zu, die Rechtslage zu klären und später Auskunft zu geben (Sitzungsberichte, S. 146 ff.; zur verlangten Auskunft über den Umfang der Osthilfemaßnahmen vgl. Dok. Nr. 40, Anm. 4). Die Prüfung der Osthilfefragen wird an den „Ständigen Untersuchungsausschuß“ verwiesen; der Rechnungshof des Dt. Reiches wird ersucht, die Vergabe der Osthilfemittel einer eingehenden Kontrolle zu unterziehen. In dem folgenden Bericht des Rechnungshofs werden einzelne Unkorrektheiten und mißbräuchliche Inanspruchnahmen aufgedeckt, doch läßt die Reg. Hitler diesen Bericht nicht mehr an die Öffentlichkeit gelangen (R 43 I /1825 –1827). Ein von REM Hugenberg in seiner Eigenschaft als RKom. für die Osthilfe, also nicht vom neugewählten 8. RT eingesetzter Untersuchungsausschuß gelangt in seinem Bericht vom 6.4.1933 zu der lapidaren Feststellung, daß alle Korruptionsvorwürfe usw. sich als unzutreffend erwiesen hätten (RT-Bd. 457 , Drucks.Nr. 20). – Zu dem sog. „Osthilfe-Skandal“ aus der Sicht des REM s. sein bereits in Dok. Nr. 25, Anm. 14 zit. Schreiben an den RJM, der vom bayer. StR Schäffer auf Gerüchte über eine unrechtmäßige Verwendung der Osthilfegelder hingewiesen worden war. „Was die Frage der Verwendung der Gelder der Osthilfe anbelangt, so bin ich im einzelnen zu jeder Auskunft gern bereit. Die Äußerung des Herrn Staatsrats Schäffer, diese Gelder seien unzweckmäßig verwendet worden, ist sehr allgemein gehalten. Ich bin für jede Belehrung im Einzelfalle dankbar und halte es im übrigen bei den etwa 60.000 vorliegenden Anträgen nicht für möglich, sondern sogar für höchstwahrscheinlich, daß hierbei auch Fehler vorgekommen sind; das ist menschliches Schicksal und wird wohl auch von keiner irgendwie gearteten Regierung völlig vermieden werden können. Im übrigen kann man darüber, was richtig und falsch ist, sehr verschiedener Ansicht sein.“ (Braun an Gürtner, 12.12.1932; R 22 /4133 ). Vgl. auch Magnus Frhr. v. Braun: Weg durch vier Zeitepochen. S. 222 ff. sowie in diesem Bd. Dok. Nr. 77, Anm. 15.

Der Reichskanzler stimmte dieser Auffassung zu.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß die Verhandlungen im Haushaltsausschuß im wesentlichen sachlich gewesen seien.

[238] Der Reichswirtschaftsminister führte aus, daß er morgen (17. 1.) in den Haushaltsausschuß gehen wolle. Die Aussprache über Wirtschaftspolitik werde fortgesetzt werden. Man werde ihn sicherlich nach der beabsichtigten Handelspolitik der Reichsregierung, nach dem Ergebnis des Konklave23 und nach der Stellungnahme der Reichsregierung zur Bankenfrage24 fragen. Zum letzten Punkt werde er erklären, daß eine Prüfung der gesamten Bankenfragen durch die Reichsregierung vorbereitet werde.

23

Vgl. hierzu Dok. Nr. 1, Anm. 5.

24

Das Problem der Bankenorganisation hatte der Zentrumsabg. Schreiber im Haushaltsausschuß angesprochen, indem er fragte, wie der RWiM sich zur Dezentralisierung des Bankwesens „mit dem Ziel der Schaffung mittlerer Bankbetriebe“ stelle. Die Bankenkrise 1931 habe zu einer Konzentration der Banken unter staatlicher Einflußnahme geführt. „Hinzu komme, daß die Allgemeinheit zwar das Risiko trage, die Verdienste aber den Instituten selbst zuflössen“ (Protokoll der 8. Sitzung vom 13.1.1933, S. 92). Der RWiM geht auf die Frage nach dem Einfluß des Reichs auf die Banken mit einer näheren Schilderung der Notwendigkeiten ein, die 1931 zur Ernennung des Bankenkommissars Ernst geführt hatten, der einerseits dem RWiM unterstellt, andererseits aber an die Beschlüsse des Bankenkuratoriums unter dem Vorsitz des RbkPräs. gebunden sei. Aus der Tätigkeit des Bankenkommissars behandelt er dann ausführlicher dessen Bemühungen, die Spanne zwischen den Haben- und Sollzinsen zu verringern (Protokoll der 10. Sitzung vom 18.1.1933, S. 122 f.).

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß er nun allmählich sich aus dem Haushaltsausschuß zurückziehen wolle. Er hoffe, daß der Ausschuß ihn dann nicht weiter zitieren werde.

Die Aussprache über die politische Lage wurde sodann geschlossen.

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