2.158 (wir1p): Nr. 155 Der Württembergische Staatspräsident an den Reichskanzler. Stuttgart, 24. November 1921.

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Nr. 155
Der Württembergische Staatspräsident an den Reichskanzler. Stuttgart, 24. November 1921.

R 43 I /2329 , Bl. 223

[Betrifft: Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart]1

1

Am 22.11.21 hatte zu diesem Thema unter Vorsitz von RIM Köster bereits eine Chefbesprechung stattgefunden, bei der beschlossen worden war, der RK solle in einem Schreiben an den bayrischen Gesandten von Preger den Reichsstandpunkt darlegen (Beschlußprotokoll in R 43 I /2329 , Bl. 222). Das Schreiben des Reichskanzlers vom 6.12.1921 an von Preger erhellt zugleich die Vorgeschichte der Angelegenheit: „In dem Abkommen zwischen dem Reich und Bayern über die Aufhebung der bayerischen Gesandtschaften vom 18. Januar 1920 lautet Ziffer I: ‚Die Bayerische Regierung hebt die sämtlichen bayerischen Gesandtschaften bei den auswärtigen Staaten und die bayerischen Gesandtschaften in Stuttgart und Dresden auf.‘ – In der Konferenz zwischen dem Reichskabinett und den Ministerpräsidenten der größeren Länder vom 11. Mai 1920, […] ist nach längeren Verhandlungen Einigkeit in folgenden Punkten erzielt worden: [zitiert werden die Punkte b, c und d des Protokolls vom 11.5.20 (siehe Müller I, Dok. Nr. 91, P. 2)]. Diese Vereinbarung beendete die langen Verhandlungen über die Frage der Entsendung von Reichskommissaren einerseits und von Gesandten der Länder untereinander anderseits. Die Reichsregierung hatte eine solche Entsendung von Gesandten der Länder untereinander mit der Reichsverfassung unvereinbar erklärt, während die Länder hierin zum Teil einen anderen Standpunkt für vertretbar hielten. Die obige Vereinbarung enthält das über diesen Punkt abgeschlossene Kompromis. Das Protokoll ist den beteiligten Landesregierungen zugegangen und nicht beanstandet worden. Unter diesen Umständen und nach diesen Verabredungen darf die Reichsregierung die Bayerische Regierung um gefällige Erwägung bitten, ob die Entsendung ihres Vertreters nach Stuttgart nicht so zu regeln sein möchte, daß sie sich mit der Vereinbarung vom 11. Mai 1920 deckt.“ (R 43 I /2329 , Bl. 232-234). Mit Schreiben vom 12.12.1921 an den RK antwortet von Preger, die bayerische Regierung habe am 7.6.1920 der Rkei ihre Stellungnahme zu den einzelnen Punkten des Protokolls vom 11.5.1920 übersandt, aus der hervorgehe, daß die Bayerische Regierung nicht auf das Recht verzichtet habe, Gesandtschaften bei anderen deutschen Ländern zu errichten (siehe dazu Kabinett Müller I, Dok. Nr. 91 Anm. 8). Im übrigen hält die bayerische Regierung an der Errichtung der geplanten Gesandtschaft fest (Schreiben von Pregers in R 43 I /2329 , Bl. 235-237). Der bayer. MinPräs. Graf Lerchenfeld setzt sich schon am 28.11.1921 in einem Schreiben an StS von Haniel nachdrücklich für die geplante Errichtung der Gesandtschaft ein (auszugsweise abschriftlich in R 43 I /2329 , Bl. 221). Nach einer weiteren Chefbesprechung vom 15.12.1921 in der Rkei erklärt der RK in seiner Antwort an von Preger vom 11.1.1922 schließlich, er sei bereit, seine Bedenken gegen den Plan zurückzustellen (R 43 I /2329 , Bl. 242). Dem Bericht des Vertreters der RReg. in München vom 24.1.1922 zufolge ist die bayerische Gesandtschaft in Stuttgart am 1.2.1922 errichtet worden (R 43 I /2329 , Bl. 253).

Zeitungsnachrichten zufolge soll die beabsichtigte Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart beim Reich auf Widerstand stoßen. Ich möchte[434] angesichts dieser Meldungen nicht unterlassen, der Reichsregierung gegenüber zum Ausdruck zu bringen, daß Volk und Regierung von Württemberg die Wiedererrichtung einer bayerischen diplomatischen Vertretung in Stuttgart, die der Württembergischen Gesandtschaft in München gleichwertig wäre, willkommen heißen und sich von ihr Gutes für das Zusammenarbeiten der Länder versprechen würden.

Das Bestehen der Württembergischen Gesandtschaft in München hat sich von jeher als für Württemberg und seine Beziehungen zu Bayern vorteilhaft erwiesen und ist auch unter den heutigen veränderten Verhältnissen bei den vielen und verschiedenartigen Banden, die die beiden Nachbarländer miteinander verknüpfen, besonders für die Pflege der wirtschaftlichen Beziehungen, als Bedürfnis zu bezeichnen. Ich verstehe es daher vollkommen, wenn die Bayerische Regierung den Wunsch hegt, wieder eine Gesandtschaft in Stuttgart zu besitzen, und ich darf wohl erwähnen, daß wegen des Fehlens einer solchen Gesandtschaft der württembergische Gesandte in München schon in die Lage kam, sich für bayerische Anliegen bei seinem Heimatstaat zu verwenden. Wenn früher gegen die Beibehaltung der wechselseitigen Gesandtschaften in München und Stuttgart geltend gemacht werden konnte, daß ein Zusammentreffen der beteiligten Regierungsmitglieder oder Berichterstatter bei den zahlreichen guten und billigen Eisenbahnverbindungen sehr leicht sei, so ist hierin insofern ein Wandel eingetreten, als die Eisenbahnverbindungen zwischen Stuttgart und München neuerdings seltener, langsamer und namentlich bedeutend teurer geworden sind.

[435] Von guten Beziehungen der beiden Länder zueinander kann auch das Reich nur Vorteil haben, während es dem Reichsgedanken kaum förderlich wäre, wenn sich der süddeutschen Staaten in einem weiteren Falle das Gefühl bemächtigte, daß sie in Berlin nicht das genügende Entgegenkommen finden. Ich gestatte mir aus diesen Gründen die Bitte, auch zum Nutzen des Reiches der Errichtung einer Bayerischen Gesandtschaft in Stuttgart jede mögliche Förderung angedeihen zu lassen.

Hieber

Staatspräsident

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