2.45.1 (bru1p): 1. Golddiskontbank.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

1. Golddiskontbank1.

1

Vgl. Dok. Nr. 37, P. 3.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg berichtete über das Ergebnis der Verhandlungen über die Umgestaltung der Golddiskontbank. Der Reichswirtschaftsminister wünsche einen möglichst starken Einfluß der Reichsregierung auf ihre Führung2.

2

Die Verhandlungen zwischen Regierungsvertretern und Mitgliedern des RbkDirektoriums hatten zu folgenden Ergebnissen geführt:

1.Die Golddiskontbank sollte an dt. Exportinteressenten Kredite gewähren, deren Laufzeit sich zwischen einem Jahr und der unteren Grenze der Dauer von Anleihekrediten bewegen sollte.

2.Die Rbk sollte im Besitz des gesamten Aktienpakets der Golddiskontbank bleiben. In Briefform sollte vereinbart werden, daß die Aktien „nur im Benehmen mit der Reichsregierung“ veräußert werden könnten. Der Aufsichtsrat der Golddiskontbank sollte aus 10 Mitgliedern bestehen, von denen die Rbk fünf von sich aus frei besetzen sollte; die RReg. sollte durch eine in Briefform zu gebende Zusicherung Anspruch auf zwei von den weiteren 5 Sitzen erhalten, und zwar je für einen Vertreter des RWiMin. und des RFMin. Die letzten drei Sitze des AR sollten führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft vorbehalten bleiben, die von der Rbk benannt werden sollten. Der Vorstand der Golddiskontbank sollte von der Rbk völlig losgelöst und mit hauptamtlichen, selbständig tätigen Personen besetzt werden.

3.Die Gewinnbeteiligung des Reichs sowie die Steuerfreiheit der Golddiskontbank (§§ 7 u. 11 des Ges. über die Dt. Golddiskontbank vom 19.3.24, RGBl. II, S. 71 ) sollten künftig entfallen.

4.Das Grundkapital sollte auch in Zukunft zunächst auf brit. Währung lauten, doch sollte die Generalversammlung zu seiner Umstellung auf dt. Währung befugt sein.

(Aufzeichnung des StS im RWiMin. Trendelenburg vom 30.5.30 in R 43 I /673 , Bl. 68–70).

[176] Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß das Problem seit Jahren schwebe. Der frühere Reichsbankpräsident Dr. Schacht habe die Golddiskontbank von der Reichsbank loslösen und in die Verfügungsgewalt der Reichsregierung überführen wollen. Nach dieser Entwicklung halte er es für selbstverständlich, daß die Reichsregierung über die beiden Ressortvertreter hinaus auf die Besetzung der drei Aufsichtsratsstellen für führende Persönlichkeiten der Wirtschaft und andere Sachkenner entscheidenden Einfluß haben müsse.

 

ReichsbankvizepräsidentDreyse erklärte hierzu, daß die Absicht, die Golddiskontbank völlig von der Reichsbank loszulösen, aufgegeben worden sei. Ihre Führung solle aber im Einvernehmen mit der Reichsregierung erfolgen. Deswegen könne auch zugesagt werden, daß über die Besetzung der in Frage kommenden drei Aufsichtsratsstellen das Einvernehmen zwischen Reichsregierung und Reichsbank herbeigeführt werden solle. Er bäte aber, hierüber keine ausdrückliche Vorschrift zu erlassen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg erklärte, daß beabsichtigt sei, die Vereinbarung über die maßgebliche Beteiligung des Reichs an der Besetzung dieser drei Aufsichtsratsstellen in einem Briefwechsel niederzulegen, nicht im Gesetz.

Nach kurzer Aussprache erklärte sich der Reichsbankvizepräsident damit einverstanden, daß die Besetzung von drei Sitzen des Aufsichtsrats der Golddiskontbank, die führenden Persönlichkeiten der Wirtschaft und anderen Sachkennern vorbehalten bleiben sollen, im Einvernehmen mit der Reichsregierung erfolgen wird. Die Vereinbarung soll in einem Briefwechsel festgelegt werden, ohne daß gegebenenfalls weitere Verhandlungen hierüber auf Wunsch des Reichsbankpräsidenten ausgeschlossen sein sollen3.

3

Zum GesEntw. vgl. Dok. Nr. 70, P. 2.

Es bestand Einverständnis darüber, daß die Golddiskontbank die Exportbedürfnisse der Landwirtschaft berücksichtigen wird.

Extras (Fußzeile):