2.45.6 (bru1p): 6. Rheinlandbefreiungsfeiern.

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6. Rheinlandbefreiungsfeiern.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete brachte zur Sprache, daß in der Nacht vom 30. Juni auf den 1. Juli und am 1. Juli selbst, wie dies früher in der 1. und 2. Besatzungszone der Fall war,auch in der 3. Besatzungszone sogenannte Sofortfeiern stattfänden. Die Frage der Beteiligung von Reichsministern an diesen Sofortfeiern bedürfe der Klärung.

Das Kabinett einigte sich dahin, daß die Vertretung der Reichsregierung bei der Sofortfeier in Wiesbaden von Herrn Reichsminister Moldenhauer übernommen werde. Bezüglich der übrigen Städte, insbesondere Kehl und Mainz, übernahm es der Reichsminister für die besetzten Gebiete, eine weitere Klärung herbeizuführen, da die Absichten des nicht anwesenden Herrn Reichsministers Dietrich noch nicht bekannt wären.

Ferner einigte das Kabinett sich dahin, daß bei der Reise des Herrn Reichspräsidenten in das befreite Gebiet folgende Herren Reichsminister bei den Hauptfeiern als Vertreter der Reichsregierung sprechen werden: in Mainz der Herr Reichskanzler, in Koblenz Herr Reichsminister v. Guérard, in Aachen Herr Reichsminister Moldenhauer, in Trier Herr Reichsminister Wirth. Für die Feiern in der Pfalz (Speyer) blieb die Entscheidung einstweilen offen.

Generalmajor v. Schleicher teilte mit, daß die Reichswehr beabsichtige, in der Nacht vom 30. Juni zum 1. Juli in allen Standorten, wo Musik vorhanden ist, großen Zapfenstreich anzuordnen, und ferner, daß in Berlin eine Feier mit großem Zapfenstreich im Stadion stattfinden solle9.

9

Der Erlaß des Chefs der Heeresleitung, General Heye, vom 17.6.30 über den Großen Zapfenstreich am 30.6.30 befindet sich in R 43 I /201 , Bl. 148.

Hiergegen wurden Bedenken nicht geltend gemacht.

Staatssekretär Dr. Meissner gab bekannt, daß der Herr Reichspräsident beabsichtige, auf seiner Reise in das befreite Gebiet bei den Feiern in Speyer, Mainz, Koblenz, Trier und Aachen kurze Ansprachen zu halten. Und zwar gedenke er bei den Feiern jeweils die Schlußworte zu sprechen, ausklingend mit dem Deutschlandlied.

Das Reichskabinett nahm hiervon Kenntnis.

Der Reichskanzler brachte zur Sprache, daß eine Anregung Preußens vorliege, die geplante einheitliche Kundgebung des Herrn Reichspräsidenten und der Reichsregierung von den an der Besetzung beteiligten Länderregierungen mitunterzeichnen zu lassen10.

10

Der PrMinPräs. hatte am 2.6.30 angeregt, die Kundgebung der RReg. gleichzeitig mit den in Frage kommenden Landesregg. herauszugeben (Aufzeichnung des MinR Feßler vom 2.6.30 in R 43 I /201 , Bl. 71).

Staatssekretär Dr. Meissner bat, vor Zustimmung zu dieser Anregung dem Herrn Reichspräsidenten Vortrag halten zu können, da er noch nicht sagen könne, ob der Herr Reichspräsident einverstanden sei. Er werde dem Herrn[180] Reichsminister für die besetzten Gebiete in den nächsten Tagen die Entscheidung des Herrn Reichspräsidenten mitteilen11.

11

StS Meissner teilte dem RMbesGeb. und dem StSRkei am 11.6.30 mit, daß der RPräs. entschieden habe, die Kundgebung nur gemeinsam mit der RReg. zu erlassen (R 43 I /201 , Bl. 105).

Das Kabinett beschloß, gegen die preußische Anregung Bedenken nicht geltend zu machen, sofern die Antwort des Herrn Reichspräsidenten positiv ausfalle.

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