1.185.3 (bru3p): 3. Preisüberwachung.

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3. Preisüberwachung.

Der Reichskanzler teilte mit, daß er am Tage vorher den Reichskommissar für Preisüberwachung, Dr. Goerdeler, gebeten habe, die Frage der Übertragung seiner Befugnisse noch zurückzustellen und in etwa 14 Tagen zur Sprache zu bringen8.

8

Vgl. Dok. Nr. 684. Die Besprechung des RK mit dem RPreisKom. hatte am 17.3.32 um 20.50 Uhr begonnen (Nachl. Pünder  Nr. 44, Bl. 76). Ebenfalls am 17.3.32 hatte Goerdeler den RK auch schriftlich um die Zustimmung zu einer Vo. gebeten, durch welche die Befugnisse des RPreisKom. bei der Preisüberwachung der täglichen Nahrungs- und Genußmittel und der handwerklichen Leistungen auf den REM und RWiM übertragen werden sollten. „Es erscheint mir dies zur Herstellung klarer Verantwortlichkeiten ebenso notwendig wie zur Vereinfachung und Verbilligung des Verwaltungsapparates.“ Nach der Regelung der Preisspannen für Bäcker, Händler und Mühlen seien seine technischen Möglichkeiten erschöpft. Der Brotpreis könne jetzt nur noch durch Maßnahmen der Roggenbewirtschaftung beeinflußt werden; dafür sei aber der REM allein zuständig (R 43 I /1163 , Bl. 144).

[2385] Er erwähnte, er habe mit Dr. Goerdeler auch über die Brotpreisregelung gesprochen. Dr. Goerdeler habe die Verantwortung dafür abgelehnt und diese dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zugeschoben9.

9

Auf die Verantwortung des REM hatte Goerdeler in seinem Schreiben vom 17.3.32 an den RK noch einmal betont hingewiesen, nachdem dieser ihn um Aufschub von 14 Tagen gebeten hatte. Nach einem handschriftlichen Vermerk von MinDir. v. Hagenow vom 24.3.32 wollte Brüning den Ausgang der RPräs.-Wahl abwarten (R 43 I /1163 , Bl. 144). Vgl. zur Brotpreissenkung Dok. Nr. 688, P. 1. Eine Übertragung der Befugnisse des RPreisKom. auf den REM und den RWiM hat in der Amtszeit des RK Brüning nicht mehr stattgefunden.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, er werde die Angelegenheit im Auge behalten und alles tun, um ein Steigen des Brotpreises zu verhüten.

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