2.172.1 (feh1p): 1. Ergebnis der Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Frage der Selbstschutzorganisationen.

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1. Ergebnis der Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder zur Frage der Selbstschutzorganisationen1.

1

Gemeint ist hier die Verhandlung mit den Staats- und Ministerpräsidenten der Länder vom 5.2.1921; s. dazu Dok. Nr. 171.

Der Herr Reichskanzler teilt mit, daß der bayerische Gesandte, Herr v. Preger, im Auftrage des Ministerpräsidenten v. Kahr als Ergebnis der Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder über die Entwaffnungsfrage folgende vier Punkte vorgelegt habe:

1.

Die Bayerische Regierung wird der loyalen Durchführung der von der Reichsregierung übernommenen Verpflichtungen über die Entwaffnung keine Schwierigkeiten in den Weg legen.

2.

Die Bayerische Regierung ist mit einer Ablieferung der schweren Waffen (Geschütze, Maschinengewehre) und eines Teiles der leichten Waffen bis zum 31. März einverstanden.

3.

Die Bayerische Regierung erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, daß zum 15. März ein Gesetz zur Ausführung der Artikel 177/178 des Friedensvertrags ergeht.

4.

Voraussetzung ist, daß in der Zwischenzeit keine schweren außenpolitischen Komplikationen eintreten2.

2

Dies waren die in der Verhandlung vom 5.2.1921 als Ergebnis der Sitzung formulierten Punkte. Siehe dazu Dok. Nr. 171, Anm. 5.

Herr v. Preger habe die Bitte ausgesprochen, daß das Reichskabinett diesen vier Punkten ausdrücklich und formell zustimme3. Nach dieser Zustimmung wolle das bayerische Kabinett zu den Punkten Stellung nehmen4. Herr v. Preger habe außerdem seinem Bedauern über den Schluß der Sitzung vom 5. Februar Ausdruck gegeben. Er habe erklärt, daß es nicht notwendig gewesen sei, eine prinzipielle Entscheidung der Bayerischen Regierung in der Entwaffnungsfrage zu verlangen. Die Erklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten, daß er der Reichsregierung durch öffentliche Stellungnahme keine Schwierigkeiten machen wolle, hätte den Erfordernissen des Augenblicks genügt. Er habe Herrn v. Preger[460] erwidert, daß die außen- und innenpolitische Lage in der bayerischen Entwaffnungsfrage keine Unklarheiten und Winkelzüge gestatte.

3

Noch am 7. 2. sandte der RK an den Bayer. MinPräs. v. Kahr folgendes Telegramm: „Das Reichskabinett hat die Leitsätze für das Verhalten Bayerns in der Entwaffnungsfrage, wie sie als Ergebnis der Besprechung der Reichsregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder am Sonnabend [5.2.1921] niedergelegt worden sind, einstimmig gutgeheißen.“ (Handschr. Entw. mit Absendevermerken, R 43 I /412 , Bl. 146).

4

Diese Stellungnahme erfolgte durch das Schreiben des Bayerischen Ministeriums des Äußern an den RK vom 11.2.1921; s. dazu Dok. Nr. 174.

Reichsminister Dr. Simons teilt mit, daß Herr v. Preger persönlich eine Abänderung der vorgelegten vier Punkte dahin in Vorschlag gebracht habe, daß Punkt 2 folgende Fassung erhält: „Die Bayerische Regierung wird daher vor einem Ausgleich in der Reparationsfrage nicht gegen die Entwaffnung Stellung nehmen.“ Bei Punkt 4 habe er hinter den Worten: „Voraussetzung ist“, den Zusatz beantragt: „für beide Teile“. Das Kabinett billigt die in den vier Punkten niedergelegten Grundsätze unter Ablehnung der Abänderungsvorschläge des Herrn v. Preger.

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