2.225.2 (feh1p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: [Lieferung von Lokomotiven an Polen]

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2. Außerhalb der Tagesordnung: [Lieferung von Lokomotiven an Polen]

Staatssekretär v. Haniel berichtet über die Frage der Lokomotivenablieferung an Polen1. Die Tanaka-Kommission habe entschieden, daß wir binnen 14[622] Tagen 354 Lokomotiven an Polen zu liefern hätten. Sachlich sei hiergegen nichts einzuwenden; aber bei der bestehenden Spannung sprächen militärische Gründe gegen die Lieferung.

1

Zu der Ablieferung der Lokomotiven an Polen s. Dok. Nr. 187, P. 4. Der Vorsitzende des Sachverständigenausschusses, Tanaka, hatte inzwischen am 25. 3. entschieden, daß Dtld. innerhalb von 14 Tagen, nun beginnend am 11. 4., 354 Lokomotiven an Polen abzuliefern habe.

Am 26. 3. waren daraufhin der RVM, das dt. Mitglied der Tanakakommission, Präs. Sarre, und Vertreter des AA und des RWeMin. im AA zusammengetroffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Dabei war beschlossen worden, diese Frage dem Kabinett vorzulegen. In einer über diese Sitzung angefertigten Aufzeichnung hieß es dazu: „Auf der einen Seite muß vermieden werden, daß die Polen gegenwärtig Lokomotiven erhalten, die zweifellos eine bedeutende Stärkung ihrer militärischen Positionen uns gegenüber bedeuten würden. Auf der anderen Seite muß Vorsorge getroffen werden, daß Polen oder die Alliierten uns nicht wiederum den Vorwurf der Verletzung des Friedensvertrages machen können. Wenn also an der Ablehnung der Lieferung festgehalten werden soll, so müßte alsbald, und zwar vor dem 11. April, bei der Botschafterkonferenz eine entsprechende Note unsererseits übergeben werden. Als materielle Garantien […] würden dabei anzusehen sein, wenn Polen tatsächlich seine in der Nähe der deutschen Grenze stehenden Truppen demobilisiert.“ (Ungezeichnete, undatierte Aufzeichnung des AA über die Abgabe von Lokomotiven an Polen auf Grund der Entscheidung der sogenannten Tanakakommission, R 43 I /119 , Bl. 5–8).

Nach längerer Erörterung beschließt das Kabinett, das Auswärtige Amt solle den alliierten Regierungen mitteilen, daß Deutschland zur Lieferung der Lokomotiven bereit sei, wenn die Alliierten die Garantie übernähmen, daß Polen keine kriegerischen Handlungen gegen uns unternehmen würde2.

2

In einer Note vom 9. 4. an die Botschafterkonferenz erklärte die RReg., daß sie grundsätzlich bereit sei, die Lokomotiven an Polen zu liefern. Sie zögere jedoch, diese Lieferungen in dem Augenblick zu beginnen, in dem Polen militärische Maßnahmen an seiner Westgrenze treffe. Die dt. Regierung halte es für untunlich, die militärische Lage Polens durch die Ablieferung von Lokomotiven zu stärken. Die dt. Regierung bitte die all. Hauptmächte daher zu erklären, daß sie die Garantie übernähmen, daß Polen die Grenzen Dtlds. achten würde (Fernschreiben der dt. Friedensdelegation aus Paris vom 25.4.1921, R 43 I /19 , Bl. 168–170). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 242, P. 4.

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