2.51 (feh1p): Nr. 51 Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen an den Preußischen Minister des Innern. Königsberg, 16. August 1920

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[119] Nr. 51
Der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen an den Preußischen Minister des Innern. Königsberg, 16. August 1920

R 43 I /1849 , Bl. 42–44 Abschrift1

1

Es handelte sich hier um eine Abschrift des Schreibens des OPräs., die dieser mit einem Anschreiben vom gleichen Tage dem RK übersandt hatte (R 43 I /1849 , Bl. 41).

[Betrifft: Bildung von Orts- und Grenzwehren]

Die Vorgänge, die auch zu der Reise der Herren Reichsminister Geßler und Koch nach Ostpreußen geführt haben, darf ich als bekannt voraussetzen2. Ich berichte nunmehr über die abschließenden Verhandlungen und über die Organisation der von mir selbst eingerichteten Orts- bzw. Grenzwehr.

2

In Ostpreußen sollten im Zusammenhang mit dem russ.-poln. Krieg zum Schutz der Grenzen Orts- und Grenzwehren aufgestellt werden. Dabei war daran gedacht, die dort noch bestehenden Einwohnerwehren in eine dem OPräs. unterstellte Orts- und Grenzwehr umzuwandeln. An sich war die Aufstellung solcher Wehren durch das Entwaffnungsprotokoll von Spa verboten (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 7), doch hatte das Kabinett in seiner Sitzung vom 20.7.1920 beschlossen, die Alliierten mit Rücksicht auf die unsicheren außenpolitischen Verhältnisse im Osten um eine Ausnahmegenehmigung zu bitten. Siehe dazu Dok. Nr. 29, P. 4. Am 7. 8. war durch einen Erlaß des OPräs. mit der Aufstellung dieser Orts- und Grenzwehren begonnen worden. Siehe dazu u. Anm. 5.

Vom 5.–7.8.1920 waren die RM Koch und Geßler in Ostpreußen gewesen und hatten Besprechungen mit den Provinzialbehörden, den Parteien und Organisationen über den Aufbau dieser Wehren geführt (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 279–281; O. Geßler, Reichswehrpolitik, S. 143).

 

In Anwesenheit der Herren Reichsminister Koch und Geßler wurde in eingehenden Verhandlungen klargestellt, daß an Stelle der bestehenden Organisationen einschließlich der seit mehreren Wochen gebildeten ostpreußischen Organisation Escherich (Preu)3 eine neue, von mir zu gründende Wehr aus der Bevölkerung treten müsse, wenn dem scharfen Gegensatz zwischen rechts und links, der sich gebildet hatte, in der Frage des Schutzes der Provinz die Spitze abgebrochen werden sollte4. Unstimmigkeiten bestanden noch hinsichtlich der[120] Übernahme der bestehenden Escherich- (Preu) Organisation in die durch mich zu gründende Wehr. Es haben inzwischen weitere eingehende Verhandlungen sowohl mit den Führern der ostpreußischen Escherich- (Preu) Organisation, besonders dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer, Dr. Brandes, als deren Vorsitzenden, als auch mit den Führern der Parteien stattgefunden. Das Ziel war, eine solche Lösung zu erreichen, daß das Mißtrauen auch weiter gemäßigter Arbeitnehmerkreise beseitigt wurde, ohne den inneren Wert der zu schaffenden Wehr zu beeinträchtigen oder aufzuheben. Es ist mit den Führern der Mehrheitssozialdemokratie ein völliges Einvernehmen über das von mir erlassene Statut der neuen Orts- und Grenzwehr, das ich in der Anlage beifüge5, erzielt worden. Mit den Führern des Escherich- (Preu) Verbandes konnte ich insofern nicht einig werden, als diese freie Wahl des Kreisleiters durch die Wehrführer des betr. Kreises verlangten, diesem durch die Wehrführer gewählten Kreisleiter auch weitgehende Befugnisse zugesprochen wissen wollten. Ich hingegen bestand darauf, daß zwar die Unterführer von den Mitgliedern der Orts- bzw. Grenzwehr gewählt werden sollten, daß aber die Leitung in jedem Kreise nur der amtliche Kreisrat haben dürfe6. Andernfalls erscheint es mir ausgeschlossen, daß die behördliche Autorität sich durchsetzt, zumal anzunehmen ist, daß die Unterführer der Orts- bzw. Grenzwehren ihre bisherigen, seit einigen Wochen bestehenden Kreisleiter wiederwählen würden, die fast durchweg außerordentlich[121] weit rechts stehen. Damit wäre natürlich das Mißtrauen, das durch die Neuorganisation gerade bekämpft werden soll, sofort wieder vorhanden, da jeder Arbeitnehmer sich sagen müßte, daß alles ja doch beim alten bliebe. Ich hebe hierbei hervor, daß in keinem Falle etwa die Erwägung auch nur entfernt begründet wäre, daß die amtlichen Kreisräte zu weit links ständen. In dieser Beziehung braucht gerade von rechts ganz sicherlich nicht darüber geklagt zu werden, daß ihre Anschauungen in den Personen der in den Kreisen befehlenden Instanzen zu wenig vertreten seien. In Wirklichkeit ist deshalb die Zuspitzung dieser Frage seitens der Selbstschutzverbände nicht anders zu erklären, als daß sie in Wirklichkeit dann, wenn ihre selbstgewählten Kreisleiter ihnen erhalten blieben, nur der Form, nicht aber der Sache nach gewillt wären, sich der Autorität der Behörden zu fügen. Das ist bei der großen Gefahr, in der die Provinz Ostpreußen schwebt, unmöglich, ganz abgesehen von der verderblichen Wirkung auf das Vertrauen der Arbeitnehmer zu der Organisation. Daß sich hier ein Staat im Staate bildet, ist für die Provinz unerträglich. Außer diesem Punkt und dem Wunsche, die Selbstschutzorganisationen auch in den größeren Städten aufrechtzuerhalten, machten die Führer des Selbstschutzverbandes Escherich (Preu) nur zum Schluß noch Bedenken geltend gegen die Zusammensetzung der Aufnahmekommissionen. Diese bestehen nach dem anliegenden Entwurf aus sieben Vertretern, unter denen sämtliche im Kreise vertretenen auf dem Boden der Verfassung stehenden Parteien enthalten sein müssen. Ich glaube, daß diese Regelung durchaus gerecht ist und daß es nicht richtiger ist, wie die Vertreter des Selbstschutzverbandes Escherich annahmen, daß diese Vertreter ohne Rücksicht auf ihre politische Stellung von den bisherigen Mitgliedern der Selbstschutzorganisationen gewählt werden müßten. Eine solche Wahl durch die jetzigen Mitglieder würde die vielfach einseitige Zusammensetzung der Wehren verewigen, und es würde m. E. unmöglich sein, damit Vertrauen zu der Organisation zu schaffen. Wohl aber scheint der von mir eingeschlagene Weg Freiheit der Wehren von parteipolitischer Einseitigkeit zu gewähren. Diesem Punkt wurde aber von den Vertretern des Selbstschutzes offenbar geringerer Wert beigemessen wie der Frage der Wahl des Kreisleiters.

3
 

Hauptmann Preu war der Leiter des privaten Selbstschutzes in Ostpreußen (RT-Bd. 344, S. 472 ).

4

RIM Koch schreibt darüber in seinen „Aufzeichnungen“: „In Ostpreußen schwere Verhältnisse. Mißtrauen und Feindseligkeit. Zum Polizeipräsidenten in Königsberg vor Monaten der schroffe, wenn auch ehrliche Gewerkschaftler Lübbring ernannt, wegen antistreikbrecherischer Körperverletzung und Hausfriedensbruch vorbestraft. Diesem dann nach dem Kapp-Putsch die ‚Reorganisation‘ der ganzen Sipo für Ostpreußen übertragen. Offiziersprotest. 28 Offiziere als Frondeure entlassen. Lübbring, der auch scharf gegen Unabhängige und im Streit ist, als ‚Unabhängiger‘ von den Offizieren auf Grund von Nachrichten der Wehrnachrichtenstelle verdächtigt (er hat auch einmal vom Fortfall des Kadavergehorsams gesprochen – also ist er ein Unabhängiger). Weiter heftiger Angriff gegen den landfremden Tschechen Grzimek, früher demokratischer Rechtsanwalt, jetzt Oberpräsidialrat bei Siehr aus einer seit Jahrhunderten in Oberschlesien ansässigen Familie. Siehr als sehr schwach und Kreatur Lübbrings verschrieen. Er ist selbständig, aber hat keine ausreichende Autorität. Lübbring hält er sich hinreichend vom Leibe.

Auf der anderen Seite alle Offiziere als Kappisten verdächtigt. General v. Dassel hat seinerzeit Befehl von Estorffs weitergegeben, ist aber nichts als Soldat. […] Sein Oberstleutnant Bürkner ist echter Wallensteiner, treibt Politik, wenn sie in seine militärischen Pläne paßt, versteht aber nichts davon. Sein Major, v. Waldow, ein Vetter vom Januschauer und mit dem ganzen Adel der Provinz versippt, bleibt Militär, um Politik treiben zu können, versteht auch etwas davon, wenn auch mit der Einseitigkeit seiner Herkunft. Dazu die konservativen Granden in der Provinzialverwaltung und Landwirtschaftskammer.

In diesen Gegensatz hinein platzt nun Escherich, gründet seine Selbstschutzorganisation ‚Orgesch‘ mit Geldern des ländlichen Arbeitgeberverbandes, zieht als Organisatoren die entlassenen Offiziere der Sipo heran, nimmt als Oberorganisator einen zu diesem Zweck entlassenen Hauptmann des Wehrkreiskommandos und sucht überall die Mitglieder und die vom Oberpräsidenten hauptamtlich angestellten Leiter (Kreisräte) der Einwohnerwehr, die in Ostpreußen noch ganz intakt war, heran und bringt in die überhitzte Atmosphäre ein neues Element schwerer Beunruhigung. Arbeiter wollen Gegenwehren einrichten und fangen an, sich die Waffen einfach auf den der Orgesch angehörigen Gütern zu holen, indem sie sie mit einem großen Haufen einfach überrumpeln. Wehrkreiskommando hat anscheinend den auf meinen Antrag ergangenen Befehl, die Bildung und Aufsicht der Selbstschutzorganisationen dem OPräs. zu überlassen, respektiert, unterstützt aber heimlich (Waldow) die Orgesch weiter oder sieht wenigstens dem Ringen des Oberpräsidenten, sie sich unterzuordnen, mit kalter Neutralität zu (Dassel, Bürkner).“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 283–285). Zur Orgesch in Ostpreußen s. auch Dok. Nr. 52.

5

In der Anlage war der Erlaß des OPräs. über die Bildung von Ortswehren in Ostpreußen vom 7.8.1920 beigefügt. In dem Erlaß hieß es u. a.: „Ich genehmige die Bildung von Ortswehren, auf die nur dann zurückgegriffen wird, wenn alle Sicherheitsorgane nicht mehr ausreichen.

Alle Klassen der Bevölkerung, die die gewaltsame Veränderung der Verfassung ablehnen und gewillt sind, für den Sieg des Deutschtums im Osten und für die Wahrung der Neutralität sowie für die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung einzutreten, sollen zur Bildung der Ortswehren herangezogen werden. Keinem Angehörigen irgendeiner Partei, die die Verfassung anerkennt, darf der Eintritt in die Ortswehr verwehrt werden, falls er den Aufnahmebedingungen entspricht.“ (R 43 I /1849 , Bl. 45–46).

6

Nach dem Erlaß über die Bildung von Ortswehren sollten die Kreisräte amtlichen Charakter haben. Sie wurden vom OPräs. bestimmt und erhielten von ihm ihre Weisungen (R 43 I /1849 , Bl. 45).

 

Ich hatte nach den vielfachen Verhandlungen der letzten etwa drei Wochen, nachdem die hinter meinem Rücken begonnene Organisation der Orgesch sehr viel Unruhe in die Bevölkerung wegen dieser Frage getragen hatte, keine andere Möglichkeit mehr, als ohne Rücksicht darauf, daß die volle Einigung noch nicht erfolgt war, den Erlaß herauszugeben. Ich konnte dies um so mehr tun, da ich feststellen konnte, daß das Wehrkreiskommando, in dem die für die Staatsautorität so überaus gefährliche private Organisation Escherich (Preu) bisher offenbar ihre Stütze sah, sich in letzter Zeit neutral zu verhalten scheint und sich in die Fragen der inneren Verwaltung der Provinz, zu denen ja der Selbstschutz zählt, z. Zt. anscheinend nicht mehr einmischt. Ich nahm daher an, daß es deshalb mit den staatlichen Machtmitteln (Sicherheitspolizei und Reichswehr) und bei der Zustimmung des weit überwiegenden Teiles der Bevölkerung gelingen werde, etwaige Widerstände zu brechen. Ich habe deshalb in den Blättern von Sonntag, den 15. August, die als Anl. II beiliegende Erklärung[122] veröffentlicht7, am heutigen Tage den als Anl. III beigefügten Aufruf8. Bereits am Sonnabend waren die Statuten der neu zu gründenden Orts- bzw. Grenzwehr an die Herren Regierungspräsidenten und an die Herren Land- und Kreisräte herausgegangen.

7

Diese Erklärung hatte der OPräs. am 7.8.1920 an das WTB mit der Bitte um Veröffentlichung gesandt. In der Erklärung hatte der OPräs. die Bildung von Ortswehren begründet und Angaben über ihre Zusammensetzung und ihre Organisation gemacht (R 43 I /1849 , Bl. 47).

8

Der Aufruf war an die „Ostpreußischen Männer“ gerichtet und hatte zur Bildung von Orts- und Grenzwehren aufgerufen (R 43 I /1849 , Bl. 48).

Ich nehme nach den ganzen langen Verhandlungen und der Stellung, die zu der Frage eingenommen worden ist, an, daß es durchaus möglich sein wird, im wesentlichen alle an dem Schutze der Provinz interessierten Kreise in der neuen Orts- bzw. Grenzwehr zu vereinen9. Damit werden dann auch die in der Provinz vorhandenen Waffen in der Hand dieser festen staatlichen Organisation sich befinden und nicht mehr, wie bisher, in der Hand anderer, zum Teil der staatlichen Kontrolle sich nicht unterstellenden Verbände. M. E. kann mit der Zeit Ruhe und Ordnung von den Staatsbehörden nur dann garantiert werden, wenn die Waffen ausschließlich in der Hand des Staates und seiner Organe sich befinden.

9

Am 28.8.1920 teilte das Oberpräsidium in Königsberg der Presseabteilung der RReg. telefonisch mit, daß mit allen Verbänden eine völlige Einigung in der Frage der Orts- und Grenzwehren erzielt worden sei. Auch die Orgesch habe sich zur Mitarbeit bereiterklärt (Aufzeichnung der Presseabteilung der RReg. für die Rkei v. 28.8.1920, R 43 I /1849 , Bl. 52–53).

Eine Selbstschutzorganisation als Verstärkung der normalen staatlichen Organe (Reichswehr und Polizei) darf m. E. nur dann geduldet werden, wenn sie aufs schärfste vom Staat kontrolliert wird. Sonst richtet sie mehr Schaden als Nutzen an und ist lieber, wenn die Außenpolitik sie nicht gestattet, ganz zu unterlassen10.

10

In einer Note vom 7.9.1920 lehnte die Botschafterkonferenz die von der RReg. erbetene Zustimmung zur Errichtung von Orts- und Grenzwehren in Ostpreußen ab. Gleichzeitig wurde die IMKK beauftragt, die Auflösung der Wehren in Ostpreußen zu überwachen und zu beschleunigen (Dt. Antwortnote v. 30.9.1920, R 43 I /2729 , Bl. 183–187). Siehe dazu weiter Dok. Nr. 70, P, 8.

gez. Siehr

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