1.72.1 (vpa2p): Antwort des Herrn Reichspräsidenten auf die Schreiben des preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun vom 3. und 7. November 1932.

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Antwort des Herrn Reichspräsidenten auf die Schreiben des preußischen Ministerpräsidenten Dr. Braun vom 3. und 7. November 19322.

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Diese Schreiben hier abgedr. als Dok. Nr. 192 und 196.

Es wurde der beiliegende Entwurf einer Antwort des Herrn Reichspräsidenten nebst dem beiliegenden Entwurf eines Berichts des Herrn Reichskanzlers an den Herrn Reichspräsidenten erörtert3.

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Die Entwürfe abgedr. als Anlage 1 und 2 zu diesem Dokument. Sie waren von Bracht und Popitz angefertigt und von Bracht am 7. 11. an die Rkei übermittelt worden. Vgl. Anm 8 zu Dok. Nr. 195.

Ministerialdirektor Dr. Gottheiner wies darauf hin, daß es besser sei, die Frage der Einsetzung der Staatsminister in ihre Ämter in der Antwort des Herrn Reichspräsidenten zu erwähnen. Bei dieser Frage handle es sich um eine Vollstreckung des Urteils des Staatsgerichtshofs, die dem Herrn Reichspräsidenten obliege.

Reichsminister Dr. Popitz führte aus, daß der Herr Reichspräsident Maßnahmen zur Regelung der streitigen Fragen auf Grund des Art. 48 Abs. 2 der Reichsverfassung treffen müsse. Diese Maßnahmen könnten dann hinsichtlich[908] ihrer Richtigkeit nach der bisherigen Praxis des Staatsgerichtshofs von diesem nicht nachgeprüft werden. Auf jeden Fall sei es jedoch nach seiner Auffassung richtig, wenn der Reichskanzler sich nochmals zu dem Versuch einer gütlichen Einigung dem Ministerpräsidenten Dr. Braun gegenüber bereit erkläre4. Das müsse in dem Antwortschreiben an den Ministerpräsidenten Braun zum Ausdruck gebracht werden. Das zweite Schreiben Dr. Brauns vom 7. November befasse sich mit der Frage der Absetzung und Neuernennung von Beamten. Dieses Recht stehe dem Reichskommissar für das Land Preußen unzweifelhaft zu. Vielleicht sei es zweckmäßig, auf dieses Schreiben in der Antwort überhaupt nicht einzugehen.

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Noch am 10. 11. richtete Papen an Braun das folgende Schreiben: „Der Herr Reichspräsident hat […] mir in meiner Eigenschaft als Reichskommissar Ihr Schreiben vom 3. d. M. zur Stellungnahme zu den rechtlichen Darlegungen und tatsächlichen Angaben zugehen lassen [vgl. Anm 1 zu Dok. Nr. 192]. Bevor ich dem Herrn Reichspräsidenten abschließend berichte, halte ich meinerseits den Versuch für angebracht, die verschiedenen Punkte, die Sie dem Herrn Reichspräsidenten vorgetragen haben und die teilweise bereits Gegenstand der Verhandlungen zwischen dem Herrn Reichsminister Dr. Bracht und Ihrem Bevollmächtigten Herrn Ministerialdirektor Dr. Brecht gewesen sind [vgl. Dok. Nr. 188], in einer persönlichen Aussprache zwischen Ihnen und mir zu klären. Ich möchte annehmen, daß auf diesem Wege sich vielleicht die Möglichkeit bieten wird, zu einer Verständigung zu gelangen.“ (R 43 I /2281 , S. 301–303). – MinPräs. Braun antwortete Papen sofort zustimmend (10. 11.) und erklärte sich zu der gewünschten Aussprache für den nächsten Tag bereit. Dazu vermerkte Pukaß mit Datum vom 11. 11.: „Empfang hat heute von 11–12 Uhr im Beisein von Hn. RM Bracht stattgefunden. Hr. MinPräs. Braun bestand darauf, daß ihm die Räume des Staatsministeriums zu Dienstzwecken wieder zur Verfügung gestellt werden. Es ist ihm Antwort für Dienstag n. Woche [15. 11.] zugesagt worden.“ (Ebd., S. 299).

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß die Antwort von Staatssekretär Zweigert und Ministerialdirektor Dr. Gottheiner sofort formuliert werden solle5.

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Zur Antwort des RPräs. auf das Schreiben Brauns vom 7.11.32 s. Dok. Nr. 205.

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