2.51.1 (wir1p): 1. Vereinigte Staaten von Amerika.

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1. Vereinigte Staaten von Amerika.

Reichsminister des Auswärtigen Dr. Rosen machte Mitteilung über die von dem amerikanischen Geschäftsträger Dresel an ihn gerichteten Fragen, ob Deutschland bereit sei, die Rechte, Privilegien und Vorteile, die die Vereinigten Staaten aus dem Vertrag von Versailles für sich in Anspruch zu nehmen wünschen, in einem Protokoll anzuerkennen1.

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Am 30. Juni hatte das amerikanische Repräsentantenhaus, am 1. 7. der Senat eine Friedensresolution, die sog. Porter-Knox-Resolution, angenommen, die am 2. 7. vom Präsidenten vollzogen worden war. Gemäß einer Zusammenfassung vom 5. 8. in der geheimen Denkschrift (Druck) „Der Friede mit den Vereinigten Staaten von Amerika“ enthielt diese Resolution im wesentlichen folgende, auf Deutschland bezügliche Bestimmungen: „1. Der Kriegszustand wird für beendet erklärt. 2. Die Vereinigten Staaten behalten sich alle Rechte, Privilegien, Entschädigungen, Reparationen und Vorteile vor, die sie durch den Waffenstillstand oder durch die Beteiligung am Krieg erworben haben, oder die im Vertrag von Versailles zu ihren Gunsten festgesetzt worden sind, oder auf die sie als eine der Hauptmächte oder kraft eines Kongreßbeschlusses oder sonstwie einen Anspruch haben. Diese Bestimmung soll als ein integrierender Teil der Bestimmung über die Erklärung des Friedenszustandes angesehen werden, den Vereinigten Staaten bleibt ausdrücklich das Recht vorbehalten, die angeführten Rechte, Privilegien usw. zwangsweise durchzuführen. 3. Ein Zurückbehaltungsrecht am deutschen Eigentum wird vorgesehen, bis die Deutsche Regierung angemessene Sicherheiten für die Befriedung aller Forderungen aus Schäden amerikanischer Staatsangehöriger gegeben, weitgehende Meistbegünstigungsrechte gewährt, von den Vereinigten Staaten auferlegte Strafgelder, Einziehungen usw. als zu Recht bestehend anerkannt und auf alle Geldansprüche gegen die Vereinigten Staaten verzichtet hat.“ (R 43 I /96 , gefunden in R 43 I /95 , Bl. 52-57, hier: Bl. 53; siehe auch Schultheß 1921 II, S. 213). Am 7. Juli hatte dann der amerikanische Geschäftsträger Dresel im Auftrage seiner Regierung an Minister Rosen mündlich eine vertrauliche und nicht offizielle Anfrage gerichtet (R 43 I /95 , Bl. 52-57, hier: Bl. 54 und Rosen, Wanderleben, Bd. IV, S. 384). Mit einem Schreiben vom 14. Juli 1921 hatte Dresel auf Ersuchen Rosens ein vertrauliches Memorandum übersandt, das den Hauptteil seiner Instruktionen zur Erreichung eines Friedenszustandes enthielt. In seinem Begleitschreiben betonte er, daß das Memorandum nicht der Wortlaut einer Mitteilung sei, die an die deutsche Regierung zu richten er beauftragt sei. Es enthalte vielmehr seine Auffassung zu den Fragen, über die die amerikanische Regierung unterrichtet zu werden wünscht (PA, Polit. Abt. III, Vereinigte Staaten, Pol 2, Beiheft Friedensschluß, Bd. 1).

[133] Nach eingehender Aussprache beschloß das Kabinett, dem amerikanischen Geschäftsträger zur Antwort zu geben: Die Reichsregierung sei durchaus bereit, die gestellten Fragen mit größter Beschleunigung zu beantworten, und sie hoffe, daß die Antwort in befriedigendem Sinne ausfallen könne. Im Hinblick auf die große Bedeutung der Angelegenheit jedoch und um die Fragen richtig und vollständig beantworten zu können, habe sie dem Herrn Außenminister nahegelegt, um eine schriftliche Skizzierung der Fragen2 zu bitten.

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Siehe Dok. Nr. 51, P. 7.

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