2.135.10 (bau1p): 10. Vertretung des Reichs bei den Ländern.

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[487]10. Vertretung des Reichs bei den Ländern.

Der Reichsminister des Innern betont das dringende Bedürfnis der Reichsregierung, und namentlich seines Ressorts, nach einer laufenden Unterrichtung über die Zustände in den bedeutenderen Ländern11. Es besteht Meinungsverschiedenheit darüber, ob dies am besten durch ständige Vertreter des Reichs, oder durch formlosere Verbindungen mit Persönlichkeiten, die in den in Frage kommenden Hauptstädten wohnen, zu erreichen ist. Gegen die Ernennung von ständigen Vertretern wird u. a. das Bedenken geltend gemacht, daß dadurch die Forderungen der Entente auf Zulassung ihrer Vertreter12, und im Falle der Zulassung, die Einführung ihrer Vertreter in die Gesellschaft begünstigt wird. Die Entscheidung wird bis auf weiteres vertagt. Zunächst soll die Antwort der Länderregierungen auf das an sie gerichtete Rundschreiben über die Vertretung beim Reich abgewartet werden13.

11

Vgl. Dok. Nr. 130 und 147.

12

Diese Forderungen konnten aus dem Schlußabsatz der Präambel zum VV abgeleitet werden.

13

Das Antwortschreiben der Länder ist abgedruckt als Dok. Nr. 141.

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