2.126.2 (mu11p): 2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Ersatz der durch die Abtretung deutscher Reichsgebiete entstandenen Schäden. (Rundschreiben des RMin. d. Innern vom 29. Mai 1920 […]).

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

2. Entwurf eines Gesetzes, betreffend den Ersatz der durch die Abtretung deutscher Reichsgebiete entstandenen Schäden. (Rundschreiben des RMin. d. Innern vom 29. Mai 19202 […]).

2

Der RIM hatte in diesem Schreiben ausdrücklich verlangt, daß den Vertriebenen aus Elsaß-Lothringen und Polen eine volle Entschädigung für Erwerbsverlust und Valutaschäden geleistet werden solle, da sie von den Kriegsfolgen härter betroffen worden seien als die im Reich wohnhaften Deutschen. Diese Entschädigung sollte auch für Vertriebene gelten, die Elsaß-Lothringen erst nach dem Abschluß des Friedensvertrags verlassen hatten. Der RIM hatte in dem Schreiben die Befürchtung geäußert, daß die Vertriebenen „mit ihren Forderungen auf die Straße gehen“ würden. „Diese Belastungsprobe muß meines Erachtens dem Reich unter allen Umständen erspart bleiben, ganz abgesehen von den nicht wieder gutzumachenden politischen Auswirkungen, welche die Behandlung der Vertriebenenfrage nach sich ziehen würde“ (R 43 I /356 , gefunden in R 43 I /346 , Bl. 54-61).

Staatssekretär Schroeder teilt mit, daß das Reichsfinanzministerium schwerwiegende Bedenken gegen den Entwurf hege3. Da der Reichsminister der Finanzen nicht anwesend ist, wird beschlossen, die Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen4.

3

Bereits am 5.5.20 hatte der RFM dem RIM unter Bezugnahme auf einen von diesem vorgelegten GesEntw. zur Entschädigungsfrage mitgeteilt, er trage Sorge, daß die Entschädigungsansprüche ohne Berücksichtigung der finanziellen Gesamtlage des Reichs geregelt werden sollten: „Ich halte mich deshalb für verpflichtet, mit allem Nachdruck für eine weitgehende Einschränkung der Schadensfälle und des zu leistenden Ersatzes einzutreten. In der Entschädigungsfrage ist unter völliger Nichtachtung der ständig sich vergrößernden Schwierigkeiten der Finanzlage das Maß der von den Interessenten gestellten Ansprüche ständig gewachsen. Die bittere Notwendigkeit zwingt deshalb dazu, diese Ansprüche auf ein erträgliches Maß herabzusenken.“ Die Interessenverbände müßten durch gemeinsames Handeln der betreffenden Ressorts (RIMin., RFMin., RMin.Wiederaufbau) zur Einsicht gebracht werden, „daß es sinnlos ist, Ersatzansprüche gesetzlich zu sanktionieren, die wegen der Unmöglichkeit, jemals zu ihrer Befriedigung die erforderlichen Mittel zu beschaffen, papierene Rechte bleiben würden. Selbst bei einer Verteilung der Zahlung sämtlicher geforderter Entschädigungen auf Jahrzehnte würden die Abschlagzahlungen eine derartige ungeheure Überflutung des Reichs mit Papiergeld bedingen, daß die notwendige Gesundung des Wirtschaftslebens dadurch aufs schwerste gefährdet werden würde“ (R 43 I /346 , Bl. 12-23). Dieser Ansicht trat auch der RMWiederaufbau in einem Schreiben an den RFM bei (15.5.20; R 43 I /346 , Bl. 30-34).

4

Das Kabinett Fehrenbach beschloß am 3.8.20, die weitere Behandlung auszusetzen, bis eine Denkschrift des RFMin. über die finanzielle Belastung Deutschlands vorliege.

Extras (Fußzeile):