2.63.7 (bau1p): 7. Zum Bericht des Generals Dupont.

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[254]7. Zum Bericht des Generals Dupont17.

17

Zum Zusammenhang s. Dok. Nr. 61, P. 1.

Reichsminister Müller teilt mit, daß die Ausführung der beschlossenen Proklamation auf Bedenken gestoßen sei, weil die Polen noch 13 Geiseln zurückhalten18. General Dupont sei veranlaßt worden, bei der Warschauer Regierung mit allem Nachdruck auf die Rückführung der Geiseln zu wirken und zu diesem Zwecke einen besonderen Offizier hinzusenden19. Mit Rücksicht auf diese Verhandlungen solle nunmehr die Proklamation ergehen20.

18

Zur Geiselnahme vgl. DBFP, 1st Series, Vol. I, No. 40 Appendix A.

19

Diese Aufgabe übernimmt der Leiter der all. Kohlenkommission in Mährisch-Ostrau, Oberst Goodyear (vgl. R 43 I /1796 , Bl. 130).

20

WTB gibt am 13. 9. Einzelheiten über den Notenwechsel mit Gen. Dupont sowie die Bereitschaft der RReg. bekannt, die unterbrochenen Verhandlungen mit Polen wiederaufzunehmen (Schultheß 1919, I, S. 399 f.; vgl. Dok. Nr. 45, P. 2 und Dok. Nr. 148, P. 1). Am 1. 10. wird in Berlin ein dt.-poln. „Vertrag über die Entlassung festgehaltener Personen und die Gewährung von Straffreiheit“ unterzeichnet, in dem zugleich die Kriegsgefangenenrückführung umfassend geregelt wird. Nach Zustimmung durch die NatVers. wird das Ges. betr. den dt.-poln. Vertrag am 23.10.19 ausgefertigt (RGBl. S. 1803 ). Der Vertrag tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden am gleichen Tag in Kraft (vgl. RGBl. S. 1810).

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