1.7 (bru1p): VI. Die Sanierungspolitik des Kabinetts Brüning II

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Die Kabinette Brüning I und II. Band 1 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

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VI. Die Sanierungspolitik des Kabinetts Brüning II

Als sich die Regierung Brüning II am 10. Oktober 1931 konstituierte, mußte sie als erstes eine Bilanz der bisher verfolgten Wirtschaftspolitik ziehen. Diese Überprüfung war notwendig, weil die britische Regierung am 20. September 1931 die Bindung der englischen Währung an den Goldstandard aufgehoben und das Pfund um 20% abgewertet hatte. Diese Maßnahme verbesserte die Position des britischen Außenhandels auf den Weltmärkten, verschärfte den Druck auf den deutschen Konkurrenten und gefährdete die wirtschafts- und vor allem reparationspolitischen Ziele der Reichsregierung.

In einer ersten Bewertung der Pfundkrise hatte Brüning betont, daß die Stabilität der deutschen Währung nicht erschüttert werden dürfe; eine Abwertung der Reichsmark würde zur Inflation führen, die dem deutschen Volk ein zweites Mal nicht zugemutet werden könne. Der Schrumpfungsprozeß bei Preisen und Löhnen müsse fortgesetzt werden, um die Exportüberschüsse zu sichern390.

390

Dok. Nr. 483; 502.

Für die Weiterführung der Deflationspolitik wollte die Regierung sich der Unterstützung der Wirtschaftsverbände und Tarifpartner versichern. Der Kanzler griff eine Anregung von Staatssekretär Trendelenburg auf und setzte einen Wirtschaftsbeirat beim Reichspräsidenten ein, in den Vertreter der Industrie und des Handwerks, des Groß- und Einzelhandels, der Landwirtschaft und der Gewerkschaften berufen wurden. Mit dieser „konzertierten Aktion“ wollte Brüning den Interessengruppen die Gelegenheit zur Selbstdarstellung geben, allerdings unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Damit verfolgte Brüning dieselbe Taktik wie im Januar 1931 bei den Verhandlungen mit der Grünen Front und während der Bankenkrise im Juli 1931, nämlich die Teilnehmer des Wirtschaftsbeirats an die Politik der Regierung zu binden. Den Vorsitz des Gremiums übernahm der Reichspräsident, der damit seine geistige Frische für eine zweite Amtszeit demonstrieren sollte391. Den Verlauf der Diskussion hielt der Kanzler fest in der Hand. Der Beirat sollte jeden Gedanken an inflationäre Maßnahmen verwerfen, Wege zur Herabsetzung der Zinsen erörtern und ein Bekenntnis zum freien Spiel der Kräfte in der Wirtschaft ablegen. Frei war die Versammlung auch in dieser Frage nicht, denn das Kabinett gab die Themen vor: Aufhebung der Preisbindung, größere Elastizität des Tarifsystems und die Erleichterung der auf den Unternehmen lastenden öffentlichen und sozialen Verpflichtungen. Andererseits entsprach die Regierung damit den Forderungen der Interessengruppen. Die Aufhebung der Preisbindung kam den Gewerkschaften, die Lockerung des Tarifsystems den Arbeitgebern entgegen, und die Zinssenkung[LXXXVIII] schließlich kam nicht nur der Landwirtschaft, sondern der gesamten Volkswirtschaft zugute. Die Regierung erwartete von einer schlagartigen Durchführung diese deflationären Programms, daß der Schrumpfungsprozeß gestoppt würde und dann ein langsamer Aufstieg auf solider Basis möglich sei392. Die Debatten und Arbeiten des Wirtschaftsbeirats entwickelten sich ganz im Sinne der Reichsregierung. Die Plenarsitzungen gaben den Teilnehmern reichlich Gelegenheit, ihre Auffassungen und Erwartungen zur Wirtschaftslage erschöpfend darzulegen393. Wenn jedoch ein eigenständiger Kopf wie der Industrielle Paul Silverberg einen zusätzlichen Zweimilliardenkredit zur Ankurbelung der deutschen Wirtschaft forderte, dann erledigten Reichsregierung und Reichsbank solche Anregungen mit dem Hinweis auf die Inflationsgefahr394.

391

Brüning, Memoiren, S. 456.

392

Dok. Nr. 523, Anlage.

393

Dok. Nr. 526; 527; 531.

394

Dok. Nr. 544; 550; 554.

Der Ausgang der Verhandlungen zeigte schließlich, daß Beirat und Regierung in der Beurteilung der wirtschaftlichen Probleme und ihrer Lösungsmöglichkeiten übereinstimmten und bestätigte das Urteil des Finanzministers Dietrich, daß „derartige Gremien uns doch nichts sagen könnten, was wir nicht schon wüßten“395. Brüning wollte sich jedoch vor allem der Zustimmung der Interessengruppen zur Vierten Wirtschafts- und Finanznotverordnung vergewissern, die das Kabinett nun vorbereitete.

395

Dok. Nr. 564. Zum Zitat Dietrichs s. Dok. Nr. 291.

Die Vierte Notverordnung zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen

Die Beratungen über die Vierte Notverordnung begannen unmittelbar, nachdem sich der Wirtschaftsbeirat aufgelöst hatte. Trotz der vorgegebenen Richtlinien verzögerten die Diskussionen von Details und offene Meinungsverschiedenheiten unter den Ministern die Arbeit um eine Woche. Selbst über das Kernstück der Notverordnung, die Senkung der gebundenen und freien Preise um 10%, konnten sich die beteiligten Ressorts erst nach vierzehn Tagen einigen. Auf Schieles Antrag beschloß die Regierung die Berufung eines Reichskommissars für die Preisüberwachung. Dieses Amt übernahm am 10. Dezember 1931 der Leipziger Oberbürgermeister Carl Goerdeler396.

396

Dok. Nr. 568; 571, P. 1 und P. 2; 583.

Freilich ließen sich sogar im öffentlichen Bereich die erwünschten Tarifverbilligungen nicht im ersten Anlauf durchsetzen. Verkehrsminister Treviranus mußte mehrfach mit der Reichsbahn verhandeln, ehe er eine Tarifsenkung von 300 Millionen RM im Güterverkehr durchsetzen konnte. In einem Dilemma befand sich Postminister Schätzel. Er war im Interesse der Wirtschaftslage bereit, einige Postgebühren unter der Bedingung zu reduzieren, daß er die Ersparnisse aus den Gehaltskürzungen nicht an das Reichsfinanzministerium abzuführen brauchte. Dietrich weigerte sich aber entschieden, auf die Postzuschüsse zu verzichten. Der Interessengegensatz war so stark, daß das Kabinett keine Beschlüsse faßte397.

397

Dok. Nr. 571, P. 3; 574, P. 2; 583, P. 3; 588, P. 3; 594, P. 11.

[LXXXIX] Parallel zu den Preisherabsetzungen sollten die Löhne und Gehälter gekürzt werden. Die Löhne in der freien Wirtschaft wurden auf den Stand vom 10. Januar 1927 zurückgeführt, die Gehälter im öffentlichen Dienst wurden um 9%, die Pensionen um 4–8% gesenkt. Schätzel wies allerdings – wohl mit Blick auf die starke nationalsozialistische Anhängerschaft unter den Postbeamten – darauf hin, daß einige Gruppen inzwischen wieder auf dem noch niedrigeren Niveau von 1924 angelangt seien. Reichswehr und Schutzpolizei wurden wieder einmal von den Kürzungen weitgehend verschont398.

398

Dok. Nr. 568; 574, P. 2; 585, P. 2; 589; 596, P. 1.

Kernstück der Vierten Notverordnung war die Zinssenkung und eine Diskontsenkung durch die Reichsbank. In dieser Frage entzündete sich zwischen Brüning und Luther ein ernster Konflikt. Der Reichskanzler hatte eine Diskontsenkung auf 6% verlangt, weil die Wirtschaft sonst in wenigen Wochen zum Erliegen kommen würde. Der Reichsbankpräsident antwortete, daß er bisher immer loyal mit der Reichsregierung zusammengearbeitet habe, er darüber aber nicht die ausschließliche Verpflichtung der Zentralnotenbank, die Stabilität der Währung zu sichern, vergessen dürfe. Als nun gar Wirtschaftsminister Warmbold eine heimliche Kreditausweitung von 2 Milliarden RM für die Wirtschaftsankurbelung forderte, lehnte Luther dies rundweg ab, weil eine bewußte, auf einen bestimmten Betrag zugeschnittene Kreditschöpfung zur Inflation führen müsse. Entscheidend für eine sichere Währung sei das Verhältnis zwischen Waren- und Geldumlauf. Die Inflation beginne, wenn sich der Geldumlauf vermehre, ohne daß die Warenmenge wachse. Durch Vermehrung des Geldumlaufs könne die Warenmenge nicht gesteigert werden. Dietrich widersprach dieser These und bezweifelte, ob man mit der alten Methode der Reichsbank weiterkomme, und Brüning bestand auf der Diskontsenkung. Am 9. Dezember 1931 setzte die Reichsbank den Leitzins auf 7% herab, nachdem am Tage zuvor durch die Notverordnung die Hypothekenzinsen auf 6% verbilligt worden waren399. Es ist bemerkenswert, daß die von Warmbold genannte Kreditsumme mit dem Kreditbedarf von 2 Milliarden RM übereinstimmte, die Silverberg vor dem Wirtschaftsbeirat genannt hatte. Außerdem deckte sich dieser Betrag mit dem sogenannten Wagemann-Plan vom Januar 1932. Der Präsident des Statistischen Reichsamts Wagemann hatte in einem Vortrag eine künstliche Kreditschöpfung von zwei Milliarden Mark vorgeschlagen. Er wurde von der Reichsregierung zu der öffentlichen Erklärung gezwungen, daß er eine reine Privatarbeit vertrete, die vom Kabinett ausdrücklich mißbilligt werde. Brüning sah in der Diskussion über Wagemanns Plan die doppelte Gefahr, daß die Arbeitnehmer gegen den weiteren Abbau der Sozialleistungen opponieren würden und das Ausland glauben könnte, Deutschland beabsichtige, durch künstliche Kreditschöpfungen den Reparationszahlungen zu entgehen. Brüning kam lediglich die öffentliche Erörterung der Kreditschöpfung während der Reparationsverhandlungen ungelegen, denn tatsächlich betrieben Reichsregierung und Reichsbank bereits, wie Luther bestätigte, eine stille Kreditausweitung400.

399

Dok. Nr. 589; 592. Vgl. auch Brüning, Memoiren, S. 478.

400

Dok. Nr. 651; 653.

[XC] Die Diskussion über den Haushaltsausgleich entwickelte sich zu einer Belastungsprobe für die Solidarität im Kabinett. Das Reichsfinanzministerium rechnete mit einem Defizit von 400–600 Millionen RM, das Dietrich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf 2% ausgleichen wollte. Gegen diese Absicht wandte Warmbold ein, daß die Steuererhöhung den Effekt der Preissenkungen zunichte machen werde und plädierte stattdessen für eine Zwangsanleihe. Damit forderte der Wirtschaftsminister den Widerspruch des Finanzministers heraus, der durch seinen Ministerialdirektor Zarden vor dem Kabinett darlegen ließ, daß eine Zwangsanleihe unmöglich die benötigten 600–700 Millionen RM aufbringen könne. Das Ausland werde dies als einen Verzweiflungsschritt ersten Ranges ansehen. Ministerialdirektor Zarden verwies auch auf das Scheitern derartiger Projekte während der Inflation und betonte, daß solche Maßnahmen die wirtschaftliche Entwicklung keinesfalls fördern würden.

Die Reichsregierung hatte sich mit diesem Problem einmal mehr in einen Zielkonflikt hineinmanövriert: einerseits konterkarierte die Erhöhung der Umsatzsteuer die Preissenkung, andererseits versprachen sich Brüning und Luther davon günstige Auswirkungen auf die Reparationsverhandlungen, weil die erhöhte Umsatzsteuer die außerordentlich ernste Lage Deutschlands illustrierte. Das Kabinett entschied in Dietrichs Sinne, und Brüning konnte Warmbold nur mit großer Mühe von der Rücktrittsabsicht abbringen401.

401

Dok. Nr. 544; 568; 585, P. 1; 588, P. 4; 589; 591; 592; 594, P. 2. Zur Weigerung Warmbolds, die NotVo. zu unterzeichnen, Dok. Nr. 596, P. 4 und Brüning, Memoiren, S. 479.

In einem Vermerk vom 16. Dezember 1931 faßte Ministerialrat Feßler die Grundgedanken der Vierten Notverordnung noch einmal zusammen. Durch die wirtschaftspolitischen Maßnahmen sollte ruckartig der Tiefpunkt erreicht werden, von dem aus die Wirtschaft ihren Wiederaufstieg beginnen könne.

Die Preissenkungen in Kombination mit der Herabsetzung der Mieten, Gehälter, Löhne und öffentlichen Tarife würden schließlich die Gesundschrumpfung der Wirtschaft herbeiführen. Der dann einsetzende konjunkturelle Aufschwung würde die öffentlichen Finanzen sanieren und Deutschlands Position in den internationalen Verhandlungen stärken. Äußere Voraussetzung für Deutschlands Gesundung sei aber der unbehinderte, durch keine Zollmaßnahmen fremder Staaten eingeengte Export deutscher Waren402.

402

Dok. Nr. 606.

Die zentrale Aufgabe der Notverordnung, die Preissenkung der Waren und Tarife von 10% war dem Leipziger Oberbürgermeister Carl Goerdeler aufgetragen. Arbeitsminister Stegerwald legte ein Programm vor, das jährlich insgesamt 3–4 Milliarden RM an Kosten einsparen sollte; es reichte von Reduzierungen der öffentlichen Tarife bis zur Preisherabsetzung bei Kohle, Eiern, Fleisch und Brot. Finanzminister Dietrich war dagegen der Ansicht, daß sich der Preiskommissar nicht verzetteln dürfe, sondern sein Augenmerk auf die Nahrungsmittelpreise lenken müsse403. Goerdeler widmete sich seiner neuen Aufgabe mit großer Energie. Bereits am 21. Januar 1932 konnte er dem Kabinett berichten, daß seit der Veröffentlichung der Notverordnung am 8. Dezember 1931 der[XCI] Preisindex um 7% gesunken sei und die ganze Aktion bis Ende Februar abgeschlossen sein könnte. Aber auch Goerdeler mußte die Erfahrung machen, daß der ihm vom Kabinett erteilte Auftrag mit anderen übergeordneten Zielen der Regierungspolitik kollidierte. So sah sich der Preiskommissar außerstande, die städtischen Gas- und Stromtarife herabzusetzen, weil dadurch die Finanzlage der Kommunen erheblich beeinträchtigt würde. Die Preissenkungsaktion ließ sich also auf diesem Sektor ohne eine Reform der Wohlfahrtsunterstützung nicht verwirklichen, es sei denn, das Reich würde die Etats der Länder und Gemeinden übernehmen. Da Brüning diese Lösung ablehnte, blieb dieses Problem ungelöst404.

403

Dok. Nr. 577, P. 3.

404

Dok. Nr. 640, P. 1; 644.

Einen kleinen politischen Sturm erntete Goerdeler mit der Bierpreissenkung in Gaststätten. Der Präsident des Gastwirtschaftsverbandes, der wirtschaftsparteiliche Reichstagsabgeordnete Köster, protestierte sofort in der Reichskanzlei gegen diese Verordnung, weil sie den Lokalbesitzern den gesamten Reinverdienst nehmen würde. Köster drohte offen, daß er für die sofortige Einberufung des Reichstags sorgen würde, um dieses Thema im Plenum zu debattieren. Die Drohung war der Reichsregierung unangenehm; noch unangenehmer war ein Bierstreik der hamburger Gastwirte, der sich rasch auszudehnen schien und der Regierung bei den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen gefährlich werden konnte. Die Streikenden gingen mit der Forderung, den Reichsbiersteuersatz zu vermindern, bald über den eigentlichen Anlaß hinaus und erschwerten damit noch zusätzlich die Lage des Kabinetts, da die Erträge aus dieser Steuer fest im laufenden Haushalt eingeplant waren. Brüning glaubte außerdem, aus reparationspolitischen Erwägungen müsse er die Reduzierung oder gar Aufhebung der Biersteuer ablehnen; während der Reparationsverhandlungen dürfe die Reichsregierung den Gläubigerländern keinen Vorwand zu der Behauptung liefern, das Reich beeinträchtige mit Steuersenkungen seine Zahlungsfähigkeit. Unter dem gemeinsamen parlamentarischen und außerparlamentarischen Druck erklärte sich die Reichsregierung nach sechswöchigen Verhandlungen im März 1932 schließlich doch zu einem niedrigeren Hebesatz bereit405.

405

Dok. Nr. 661, 678; 681, P. 2; 682, P. 3; 688, P. 5; 694, P. 5; 697, P. 7; 699, P. 1.

Goerdeler hatte schon vorher Ende Februar in zwei Schreiben an den Reichskanzler seine Aufgabe für beendet erklärt; er stand aber der Regierung von Fall zu Fall weiter als Berater zur Verfügung406.

406

Dok. Nr. 682, P. 4; 683; 684; 699, P. 3.

Arbeitsbeschaffungspläne

Mit dem Ende der Preissenkungsaktion im Februar 1932 hatte die Regierung den erwünschten Tiefpunkt erreicht, von dem der wirtschaftliche Aufschwung ausgehen konnte. Bei der bisher beobachteten Priorität des Etatsausgleichs vor den Konjunkturprogrammen war zu erwarten, daß auch weiterhin die Haushaltslage die Leitlinien für wirtschaftliche Programme bestimmen[XCII] würden. In der Tat fand die erste Grundsatzdiskussion über die Möglichkeiten der Arbeitsbeschaffung statt, weil das Reich die Arbeitslosenversicherung im Jahre 1932 nicht mehr finanzieren konnte. In der Besprechung vom 25. Januar 1932 gaben sich die Minister unverbindlichen Gedankenspielen über die Änderung des Versicherungssystems hin. Dietrich wollte den Gewerkschaften gegen das Angebot der Zwangsmitgliedschaft aller Arbeitslosen die Verteilung der Unterstützungsgelder überlassen, während Goerdeler sogar die Arbeitslosenversicherung suspendieren wollte. Es bestand aber Einigkeit darüber, daß vor allem notwendig sei, die Erwerbslosen in den Produktionsprozeß wieder einzugliedern, um die Arbeitslosenversicherung dauerhaft zu entlasten407. Dieses Vorhaben kostete Geld, und weder die wachsenden Devisenverluste der Reichsbank noch die düsteren Andeutungen des Reichsfinanzministers vermochten über den Etat 1932/1933 große Hoffnungen zu wecken. Die Reichsbank meldete Anfang Februar 1932 einen Bestand von 1 Milliarde RM an Devisen, der rasch weiter abnahm, und in einer Analyse vom April 1932 befürchtete das Wirtschaftsministerium sogar einen Devisenfehlbetrag von 375–575 Millionen RM408. Dietrich rechnete für das Haushaltsjahr 1932/33 mit einer Finanzierungslücke von 400 Millionen RM, die er mit einigen haushaltstechnischen Tricks schließen wollte409. Trotz der Zuversicht des Reichsfinanzministers äußerten sich seine Kollegen, vor allem Warmbold und Stegerwald, im Kabinett so besorgt über einen bevorstehenden Zusammenbruch der öffentlichen Finanzen, daß Brüning die Besprechung abbrach, die Beamten aus dem Kabinettssaal wies und seine Minister im kleinen Kreis moralisch aufrichtete. Er warnte sie eindringlich davor, in der Öffentlichkeit mit pessimistischen Bemerkungen über die Haushaltsentwicklung Gerüchten Vorschub zu leisten, die im Ausland den Eindruck erwecken könnten, daß Deutschland finanziell nicht mehr durchhalten könne; tatsächlich brauche man mindestens bis zum Herbst 1932 keine ernstlichen Befürchtungen zu haben410.

407

Dok. Nr. 644.

408

Dok. Nr. 663; 721.

409

Dok. Nr. 720, P. 3; 733, P. 3.

410

Dok. Nr. 697.

Stegerwalds Befürchtungen waren allerdings allzu berechtigt, da Dietrich den Reichszuschuß für die Arbeitslosenversicherung im Haushaltsentwurf nicht berücksichtigt hatte. Denn immerhin benötigte die ALV mehr als 3 Milliarden RM und damit über 36% des Reichshaushalts von 8,6 Milliarden RM. Eine Radikalkur tat also not. Allerdings mochte das Kabinett wegen der „politischen Rückwirkungen“ (Stegerwald) Goerdelers Vorschlag nicht folgen, eine allgemeine Bedürftigkeitsprüfung einzuführen und die Bargeldauszahlungen durch Naturalleistungen zu ersetzen. Die Beschlüsse des Kabinetts trafen die Arbeitslosen jedoch noch hart genug: die Dauer der Arbeitslosenunterstützung wurde auf 13 Wochen herabgesetzt, die Krisenunterstützung dagegen auf 45 Wochen verlängert, so daß ein Erwerbsloser nach längstens 58 Wochen der Wohlfahrtsfürsorge anheimfiel. Überdies wurden die Sätze der Arbeitslosenversicherung denen der Krisenunterstützung angeglichen und für diese eine obligatorische[XCIII] Bedürftigkeitsprüfung eingeführt. Die Kommunen sollten schließlich zusätzlich zur Wohlfahrt auch die Betreuung der Krisenunterstützten übernehmen411. Mit diesem Bündel von Maßnahmen legte das Kabinett einen, wenn auch nur auf dem Papier ausgeglichenen Haushalt 1932/33 vor. Die Notwendigkeit des Etatsgleichgewichts betonte Brüning auch gegenüber Gewerkschaftsvertretern, die vom Reichskanzler energische Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen verlangten412.

411

Dok. Nr. 736; 740; 747; 751; 752; 760, P. 4.

412

Dok. Nr. 754.

Welche Arbeitsbeschaffungspläne hat die Reichsregierung im Winter und Frühjahr 1932 konkret diskutiert? In der bereits erwähnten Besprechung am 25. Januar 1932 trugen die Minister etwas unsystematisch ihre Ideen zusammen. Besonders einfallsreich war Verkehrsminister Treviranus. Er setzte sich erneut für den Ausbau des freiwilligen Arbeitsdienstes ein, um die Jugendlichen überhaupt zu beschäftigen; notfalls genüge es auch, wenn sie Kopfsteinpflaster umsetzten. Die Regierung könne auch das Abwracken alter Schiffe veranlassen und die Werften mit Neubauten unterstützen. Auch der Straßenbau sei zu empfehlen, weil hier Tausende zur Spatenarbeit herangezogen werden könnten413.

413

Dok. Nr. 644.

Im Gegensatz zu diesen beschäftigungstherapeutischen Vorschlägen entstand im Reichswirtschaftsministerium ein wirkliches Konjunkturförderungsprogramm; in einer Ressortbesprechung trug Oberregierungsrat Lautenbach vor, daß Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nur dann die Wirtschaft beleben könnten, wenn sie über eine Kreditausweitung, die nicht dem ökonomischen Kreislauf entzogen werden dürfe, finanziert würden; zur Initialzündung für die Wirtschaftsankurbelung sei die Bereitstellung zusätzlicher Kaufkraft notwendig. Ein Erfolg könne sich aber nur bei einem Einsatz erheblicher Mittel einstellen. Während die Ministerien für Arbeit und für Verkehr dem Lautenbach-Plan ohne Vorbehalt zustimmten, erhob der Vertreter der Reichsbank die schon bekannten währungspolitischen Bedenken414. Die Notenbank lehnte weiterhin aus Inflationsfurcht Kreditgewährungen im großen Umfang ab, während der Reichskanzler die Konjunktur nur über Reichsbankkredite ankurbeln wollte. Für Brüning war im übrigen die Arbeitsbeschaffung offenbar ein Trostpflaster für die Leistungskürzungen in der Arbeitslosenversicherung415. Die Finanzierung des Programms hing also völlig in der Luft. In zusätzliche Schwierigkeiten geriet das Kabinett durch die Reichsschuldenverwaltung, die sich weigerte, Kreditermächtigungen der Regierung, die als Notverordnungen erteilt worden waren, anzunehmen, so daß Brüning einen entsprechenden Gesetzentwurf im Reichstag einbringen mußte. In dieser Situation tauchte der Gedanke einer Prämienanleihe zugunsten des Arbeitsbeschaffungsprogramms, vor allem zur Förderung der Siedlung, auf. Obwohl das Kabinett den Plan billigte, verschwand er wieder in den Schubladen des Reichsfinanzministeriums, weil die Anleihe offenbar an der Börse nicht zu placieren war416.

414

Dok. Nr. 664; 670.

415

Dok. Nr. 682, P. 1.

416

Dok. Nr. 719; 732, P. 2; 733, P. 2; 736.

[XCIV] Den Unwägbarkeiten der finanziellen Fundierung zum Trotz lieferten die Ministerien ihre Konjunkturprogramme ab; sie reichten von der Intensivierung der illegalen Luftrüstung über Hausreparaturen, freiwilligen Arbeitsdienst, ländliche und Stadtrandsiedlungen, Straßenbauarbeiten und Hochwasserschutz bis zu landwirtschaftlichen Meliorationen, Ausbau der Rußlandgeschäfte und Einführung der 40-Stunden-Woche. Alle Maßnahmen zusammengenommen ergaben einen Betrag von 1–1,5 Milliarden RM. Dieses Programm wurde schließlich auf einen Restbetrag von 135 Millionen RM zusammengestrichen, der aus dem ordentlichen Etat abgedeckt wurde. Das Kabinett hatte also weder die Finanzierungsvorschläge noch den Umfang des Lautenbach-Plans vom Februar 1932 übernommen417. Im Vergleich zu den ursprünglichen Vorhaben fiel das Resultat dürftig aus, und die Überschrift der neuen Notverordnung: „zur Belebung des Arbeitsmarktes und Sicherung der öffentlichen Haushalte“ war nichts als Schönfärberei418.

417

Dok. Nr. 713; 715, P. 2; 734; 753; 757; 759, P. 1; 760, P. 1; 762.

418

Dok. Nr. 764.

Reichskanzler Brüning, der in der Öffentlichkeit nach wie vor den Primat der Reparationsfrage gegenüber wirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen betonte419, mußte die Unterzeichnung der Notverordnung seinem Nachfolger v. Papen überlassen.

419

Dok. Nr. 743.

Osthilfe, Siedlung und Brünings Sturz

Schon vor dem Rücktritt des Kabinetts Brüning I hatte Treviranus seine Demission als Osthilfekommissar erbeten420. Als Nachfolger gewann der Kanzler den Reichstagsabgeordneten Hans Schlange-Schöningen. Schlange, ein pommerscher Gutsbesitzer und Verfasser betriebswirtschaftlicher Bücher, hatte sich als agrarischer Schriftsteller und erfolgreicher Landwirt einen Namen gemacht. Das ehemals führende Mitglied der DNVP war eine willkommene Ergänzung für die zweite, in ihrem parteipolitischen Spektrum nach rechts verlagerte Regierung Brüning. Freilich dauerte es vier Wochen, bis Schlange seine Ernennungsurkunde zum Osthilfekommissar und Reichsminister ohne Geschäftsbereich erhielt. Er hatte nämlich eine umfassende Reorganisation der Osthilfe und erweiterte Kompetenzen verlangt, das Ausscheiden Preußens aus der Osthilfe, eine personelle Veränderung in der Oststelle, die Eingliederung der Industriebank in sein Ressort, die Sicherung nicht entschuldungsfähiger Betriebe in den Ostgebieten und die Weisungsbefugnis des Osthilfekommissars gegenüber den Behörden des Reichs und Preußens. Schlange setzte seine wesentliche Forderung, frei von einengenden Bestimmungen zu arbeiten, schließlich durch421. Am 16. November 1931 legte er Reichskommissar dem Kabinett den Entwurf einer Notverordnung über die Sicherung der Ernte und der landwirtschaftlichen Entschuldung im Osthilfegebiet vor. Mit dieser Verordnung sollten alle zahlungsunfähigen,[XCV] besonders die nur vorübergehend illiquiden Betriebe vor Zwangsvollstreckungen geschützt werden. Ohne durchgreifende Maßnahmen, erklärte Schlange in der Ministerbesprechung, würde die Bestellung der nächsten Ernte gefährdet, so daß eine Ernährungskrise in Deutschland unausweichlich sei. Daß er vor tiefen Einschnitten in das Kreditsystem des deutschen Ostens nicht zurückschrak, zeigte der lebhafte Widerstand im Kabinett gegen seinen Entwurf. Dietrich, Luther und Brüning warfen Schlange vor, mit dem Entwurf wolle er die Schuldner begünstigen und die Gläubiger praktisch enteignen.

420

S. XLVI.

421

Dok. Nr. 537, P. 3; 538; 540, P. 1.

Es wäre allerdings verfehlt, in Schlange lediglich einen Lobbyisten des ostdeutschen Großgrundbesitzes zu sehen. Denn anders als sein Vorgänger Treviranus wollte er die Osthilfe nicht auf die Entschuldung der Landwirtschaft beschränken, sondern mit strukturellen Reformen den Aufschwung für die gesamte Wirtschaft des deutschen Ostens herbeiführen. Schlange war überzeugt, daß nur ein Ende der Landflucht die ökonomischen und sozialen Verhältnisse in Ostdeutschland stabilisieren würde; von der Aufsiedlung bankrotter, nicht mehr sanierungsfähiger Güter versprach er sich positive Impulse für ganz Ostdeutschland422.

422

Dok. Nr. 555, P. 1; 557, P. 2; 558.

Nach dem Sicherungsverfahren nahm Schlange im Januar 1932 als nächste Stufe die Entschuldung in Angriff. Er hatte die Unterstützung der Reichsbank gewonnen, die für die Umschuldung einen namhaften Betrag versprach. Diesen Beistand brauchte der Osthilfekommissar auch, da Dietrich, Stegerwald und Brüning mit Schlanges Vorstellungen überhaupt nicht einverstanden waren. Der Finanzminister und der Arbeitsminister vermißten Bestimmungen über die Ansiedlung von Arbeitslosen, und Schlange mußte zugeben, daß er infolge der Sicherungsverordnung noch nicht über freies Land verfügte. Zusätzlich erschwerte die Äußerung des Reichsbankvizepräsidenten Dreyse, daß die Zentralbank für die Siedlung keine Mittel mehr bereitstellen könne, die Stellung des Osthilfekommissar. Schließlich erreichte Schlange doch die Zustimmung des Kabinetts423.

423

Dok. Nr. 624; 640, P. 2; 662, P. 6; 681, P. 1. Vgl. auch die Kritik des DIHT an der SicherungsVO in Dok. Nr. 687.

Die Beratungen über die Siedlungsfrage nahmen nach den Reichspräsidentenwahlen im April 1932 ihren Fortgang. Obwohl sowohl Stegerwald als auch Schlange die ländliche Siedlung fast schon für ein Allheilmittel gegen die Arbeitslosigkeit hielten, kamen die konkreten Vorbereitungen aus Kompetenzstreitigkeiten nicht recht voran. Die Siedlung ressortierte nämlich im Reichsarbeitsministerium, während die praktische Durchführung bei der Oststelle lag. Schlange wollte alle Befugnisse in seiner Hand vereinigen, worin ihn der Präsident der Pommerschen Landwirtschaftskammer v. Flemming unterstützte424. Außerdem war die Finanzierung des Siedlungsprogramms völlig ungeklärt, solange die Regierung die Prämienanleihe nicht verabschiedet hatte. Beide Probleme blieben weiter in der Schwebe. Am 9. Mai 1932 übermittelte Schlange[XCVI] der Reichskanzlei den Verordnungsentwurf über die Verwendung der nicht entschuldungsfähigen Grundstücke im Osthilfegebiet; er ermächtigte die Oststelle, bankrotte Güter freihändig oder auf dem Wege der Zwangsversteigerung zu verkaufen.

424

Dok. Nr. 749.

Gegen diesen Entwurf liefen die landwirtschaftlichen Interessenvertreter Sturm, und Reichspräsident v. Hindenburg, der sich auf seinem Gut Neudeck in Ostpreußen aufhielt, zeigte sich von den Klagen der benachbarten Grundbesitzer offenbar beeindruckt. Jedenfalls teilte Staatssekretär Meißner dem Osthilfekommissar mit, daß der Reichspräsident der gegenwärtigen Fassung des Verordnungsentwurfs nicht zustimmen könne. Es sei unmöglich, daß die Oststelle selbständig, also ohne Antrag der Gläubiger, die Zwangsversteigerung einleiten dürfe. Außerdem wünschte Hindenburg, daß die Zuständigkeit für Siedlungsfragen vom Reichsarbeitsministerium entweder auf den Osthilfekommissar oder auf das Landwirtschaftsministerium übertragen werden sollte, was durchaus den Intentionen Schlanges entsprach. In einer Chefbesprechung kam man dem Staatsoberhaupt insofern entgegen, als den Grundstückseigentümern die Möglichkeit eingeräumt wurde, bei der Besiedlung des Gutes einen größeren Teil des Landes als Siedlungsgut für sich selbst zu behalten425.

425

Dok. Nr. 715, P. 2; 737; 738; 741; 759, P. 1; 766; 771.

Inzwischen hatte aber Schlange in einer impulsiven Reaktion Hindenburg seinen Rücktritt angeboten, und die Reichstagsfraktion der DNVP hatte zum entscheidenden Schlag gegen die Regierung Brüning ausgeholt: In einer Entschließung vom 24. Mai 1932 verurteilte sie den Siedlungsentwurf als „das Ungeheuerlichste an Verletzung bestehender Rechtsgrundsätze […], was bisher das deutsche Volk erlebt hat“; dies sei „vollendeter Bolschewismus“426.

426

Dok. Nr. 768. Zur Bedeutung dieser Entschließung für Brünings Sturz: Muth, Agrarpolitik und Parteipolitik im Frühjahr 1932, in: Hermes und Schieder: Staat, Wirtschaft und Politik in der Weimarer Republik, S. 351–355.

Am 30. Mai 1932 um 10 Uhr vormittags trat das Kabinett Brüning zu seiner letzten Ministerbesprechung zusammen. Der Reichskanzler teilte den Willen des Reichspräsidenten mit, daß dieses Kabinett keine Notverordnung mehr erlassen und in der Zusammensetzung der Regierung keine Veränderung vornehmen dürfe. Der Reichskanzler habe dies als Aufforderung zur Demission ansehen müssen, was ihm Hindenburg auch bestätigt habe. Die Minister stimmten einhellig dem Rücktrittsschreiben Brünings zu. Reichsfinanzminister Dietrich dankte dem Reichskanzler im Namen aller Minister für die harmonische Zusammenarbeit in den zurückliegenden schweren Jahren und bezeichnete es als ungeheuren Fehler, daß Brüning ausgerechnet vor den wichtigsten außenpolitischen Verhandlungen und Entscheidungen gestürzt worden sei427.

427

Dok. Nr. 773. Zur Abschiedsaudienz des RK beim RPräs. s. Brüning, Memoiren, S. 601 ff.

Für die Öffentlichkeit kam der Rücktritt des Kabinetts überraschend. Für den rückschauenden Betrachter hat vor allem seit der Veröffentlichung von Brünings Memoiren das lautlose Abtreten des Zentrumskanzlers nichts Mysteriöses. Seit über einem Monat litt die Regierung unter personeller Auszehrung; Reichswirtschaftsminister Warmbold demissionierte am 28. April 1932;[XCVII] Staatssekretär Schäffer, eine Schlüsselfigur der Finanz- und Reparationspolitik, wechselte am 1. Mai zum Ullstein-Verlag; am 12. Mai verzichtete Groener auf das Reichswehrministerium, und am 27. Mai bot Schlange seinen Rücktritt an.

Nach 26 Monaten Regierungszeit konnte Brüning zwar bemerkenswerte Erfolge vorweisen: der Haushalt schien ausgeglichen, die Reichsreform war vorbereitet, die katastrophale Bankenkrise war bereinigt, in der Reparationsfrage und in der Abrüstung stand er vor dem Durchbruch. Aber auf der Debetseite seiner Bilanz mußte Brüning den steilen Anstieg der Arbeitslosenzahlen registrieren, den Ruin des öffentlichen Versicherungswesens, das Scheitern der Agrarpolitik, Rückschläge und Stagnation in der Osthilfe, politische Radikalisierung und Aushöhlung des Verfassungssystems. Die Zaghaftigkeit der Sanierungspolitik und die allgemeine Skepsis im Frühjahr 1932 waren deutliche Anzeichen für das natürliche Ende der Ära Brüning.

Tilman Koops

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