2.129.1 (cun1p): [Fragen der Markstützung]

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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[Fragen der Markstützung]

Die Besprechung ergab Übereinstimmung, daß von der Reichsregierung alles geschehen müsse, um weiteres Schwinden der Mark aufzuhalten. Bedenken gegen die Einführung einer Devisenanmeldepflicht wurden nicht erhoben1.

1

Starke Bedenken werden demgegenüber von hanseatischen Wirtschaftsvertretern geltend gemacht, die am 23. 4. im RWiMin. und am 24. 4. beim RK vorstellig werden. Über die Besprechung im RWiMin. teilt StS Trendelenburg lt. Vermerk am 23. 4. mit: „Die Hauptbedenken richteten sich gegen die Bestandsaufnahme. Sie [die Hanseaten] vermuteten, daß dahinter etwas stecke, wahrscheinlich die Absicht, die Devisenbestände zu kontrollieren und sie zum Teil als wirtschaftlich nicht notwendig zu beschlagnahmen. – Herr Trendelenburg hat erwidert, daß eine solche Absicht nicht unmittelbar bestehe, aber möglich sein könne. Die Herren haben weiter darauf hingewiesen, daß der ausländische Kredit erschwert würde. Schon jetzt hätten die ausländischen Geldgeber die Kreditbedingungen wesentlich verschärft. Sie führen das darauf zurück, daß die Regierung dem Importhandel die Devisen entziehen wolle. Herr Trendelenburg hält die Erschwerungen für möglich, ist aber der Auffassung, daß sie eine Begleiterscheinung seien für die weniger rosige Beurteilung, mit der das Ausland die deutschen Verhältnisse betrachte. Die Herren waren weiter der Auffassung, daß, wenn die Devisenbestände ausgewiesen werden müßten, voraussichtlich die Devisen, die die fälligen Verpflichtungen überstiegen, beschlagnahmt werden würden. Hierbei spiele weniger die Sorge vor der jetzigen Regierung als vor einer kommenden ‚bösen‘ Regierung eine Rolle. Dann würden sie auf dem Auslandsmarkt nicht mehr arbeitsfähig sein, da die Papiermark keine genügende Basis als Betriebskapital darstelle. Herr Trendelenburg kann die Berechtigung dieser Befürchtungen nicht ganz von der Hand weisen.“ (R 43 I /2445 , Bl. 98 f.). Mit Schreiben vom 24. 4. legen die Handelskammern in Hamburg und Bremen ihre Bedenken gegen die geplante Devisenverordnung ausführlich dar (R 43 I /2445 , Bl. 102-110).

Herr v. Mendelssohn regte an, den Handel mit amerikanischen Noten einzustellen.

Herr v. Schwabach stellte fest: Wie man auch politisch denke, alles geschehen müsse, um Anstand und Würde der Wirtschaft und des Volkes zu wahren. Anstelle der Devisenordnung müsse alsbald ein Geetz treten2. Devisenanmeldepflicht ist nicht leicht zu nehmen. Man wird befürchten, daß Frankreich darin eine Erleichterung sehen wird, die Ablieferung der Devisen an die Bank von Frankreich zu fordern.

2

In der Kabinettssitzung vom 2. 5. verabschiedet das Kabinett eine neue Devisenverordnung (Dok. Nr. 148).

Wassermann: Ergebnis der Anmeldepflicht wird auf sich warten lassen, da Prüfung des Materials Zeit fordert.

Von anderer Seite wird hervorgehoben, daß Devisenanmeldezwang immerhin die Spekulation dämpfen werde.

Exzellenz Havenstein schätzt den ganzen Devisenbesitz auf höchstens 2½ Milliarden [Goldmark]. Vorschlag Wassermanns, für abgegebene Devisen Schatzanweisungen zu geben, wird nicht durchführbar sein.

[404] Herr Wassermann und andere schlagen vor, die Beleihung von Effekten zu verbieten.

Von anderer Seite wird gegen die übermäßige Ausgabe wertbeständiger Anleihen Stellung genommen.

Der Herr Reichskanzler spricht zu Anfang und zum Schluß den festen Willen der Reichsregierung aus, alles zu tun, um die Mark zu halten. Er verweist die Wirtschaft auf die schweren Folgen, die gerade für sie aus einem Versagen eintreten würden. Er sei entschlossen, die Flinte nicht ins Korn zu werfen, versage sich aber die Wirtschaft, dann auch offen aufzuzeigen, wo die Schuld liege.

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