Text
4) A) Entwurf einer Verordnung über Handelsbeschränkungen.
B)Entwurf einer Verordnung über den Verkehr mit Vieh und Fleisch.
Das Kabinett stimmte den beiden Entwürfen zu3.
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Der 1. Entwurf des REMin. vom 13.4.23 hatte noch beide VO zu einer ‚VO über Handelserlaubnis und Handelsuntersagung‘ zusammengefaßt (R 43 I/1246, Bl. 386-401). Am 20. 5. übersandte der REM die beiden neuen Entwürfe und erklärte dazu: „Mit Rücksicht darauf, daß die Vorschriften über die Fleischversorgung bereits eine besondere zusammenfassende gesetzliche Regelung gefunden hatten, erscheint es jedoch zweckmäßig, diese Vorschriften mit den sich aus dem Entwurf ergebenden Abänderungen als besondere VO in die aufgrund des Art. VI Abs. 3 des Notgesetzes zu erlassenden VO aufzunehmen.“ (R 43 I/1152, Bl. 219-238). Am 13. 7. werden die VO erlassen (RGBl. I, S. 705 ff.).