2.180.2 (feh1p): 2. Nationaler Trauertag.

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2. Nationaler Trauertag6.

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Der GesEntw. über einen nationalen Trauertag war am 15.2.1921 vom RIM beim RR eingebracht worden. Zur Vorgeschichte und zu den näheren Einzelheiten dieses GesEntw. s. Dok. Nr. 143, P. 4, bes. Anm. 8.

Reichsminister des Innern Koch teilt mit, daß die Festsetzung des nationalen Trauertages auf den 6. März im Reichsrat auf lebhaften Widerstand stoße. Man weise darauf hin, daß an diesem Tage die Leipziger Messe beginne und die Festsetzung sich etwas überstürzt vollziehe. Auch sei es fraglich, ob eine einheitliche Volksstimmung dafür vorhanden sei. Insbesondere hätten Preußen und Bayern Bedenken geltend gemacht. Reichsminister Dr. Simons macht mit Rücksicht auf die Londoner Verhandlungen auch außenpolitische Bedenken geltend für den Fall, daß der Tag nicht tatsächlich würdig und vom allgemeinen Volksempfinden getragen gefeiert werde. Das Kabinett beschließt, den Entwurf zurückzuziehen.

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