2.103.3 (lut1p): 3. Weinzölle.

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3. Weinzölle.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat, die Verhandlungen auszusetzen, da zuvor noch Verhandlungen mit den Winzern stattfinden müßten. Auch mit den Ländern (Preußen und Bayern) sei zunächst noch zu verhandeln. Die Entscheidung sei auch nicht eilig, da Spanien das deutsch-spanische Handelsabkommen noch nicht ratifiziert habe8.

8

Die Annahme des Handelsabkommens durch den Span. Wirtschaftsrat erfolgte am 12. 6. Eine diesbez. telegr. Mitteilung der dt. Botschaft in Madrid geht am 13. 6., 11.40 Uhr ein (R 43 I /1117 , Bl. 240). Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt am 21. 6. in Madrid (Bekanntmachung des AA im RGBl. II, S. 658).

Der Reichskanzler entgegnete, daß er eine Erklärung nicht abgegeben habe, nach der zunächst mit den Winzern verhandelt werden müsse, bevor die Verhandlungen mit Spanien eingeleitet würden. Er sei der Meinung, daß mit Spanien die Verhandlungen sofort aufzunehmen seien, sobald ratifiziert sei. Die Entscheidung sei auch deshalb notwendig, weil ohne diese die Verhandlungen mit Frankreich und Italien nicht fortgeführt werden könnten.

Ministerialdirektor Ritter berichtete daraufhin über die Vorlage9.

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Mit Schreiben vom 8. 6. hatte das AA um Kabinettsentscheidung in der Frage der neu auszuhandelnden Zollsätze für span. Weine gebeten. Dies sei besonders dringlich, weil die Zollpositionen gegenüber Spanien auch bei den soeben wieder aufgenommenen Handelsvertragsverhandlungen mit Italien und den noch laufenden Verhandlungen mit Frankreich eine wesentliche Rolle spielten. Im Handelspolitischen Ausschuß beim AA hätten die beteiligten Ressorts mit Ausnahme des REMin. bereits einer Erhöhung der in den RT-Verhandlungen am meisten angegriffenen Sätze des dt.-span. Handelsvertrages für roten (20 RM) und weißen Tischwein (30 RM) um 75 bzw. 50% zugestimmt. Für Dessertwein wolle man den Satz von 25 RM beibehalten. Auch hiergegen habe das REMin. Bedenken erhoben. Es lehne Sondersätze für Dessertweine ab und verlange für weißen und roten Wein jeder Art 50 bzw. 40 RM. Nach Auffassung des AA würden diese Sätze die Verhandlungen mit Italien, Frankreich und Spanien zum Scheitern bringen (R 43 I /1117 , Bl. 232 f.).

[337] Der Reichskanzler bat um Mitteilung, ob es notwendig sei, in einem Provisorium mit Frankreich schon auf die niedrigsten Sätze bei Wein herabzugehen.

Staatssekretär Hagedorn berichtete über den Standpunkt des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft10.

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In einer ausführlichen Stellungnahme zur Vorlage des AA wies der REM am 13. 6. darauf hin, daß die RReg. in der RT-Debatte (27. 5.) über den GesEntw. zum dt.-span. Handelsvertrag (RT-Bd. 385, S. 2113 ) eine durchgreifende Verbesserung des Abkommens verbindlich zugesichert habe. Die vom Handelspolitischen Ausschuß beim AA beschlossenen Weinzollsätze könne er als eine solche Verbesserung in keiner Weise anerkennen. „Ich vermag auch nicht die Auffassung zu teilen, daß für die französischen Handelsvertragsverhandlungen ein Herabgehen unter die Sätze von 40 und 50 Mark notwendig ist. Es muß den Franzosen gegenüber betont werden, daß bei ihren noch völlig unzureichenden Zugeständnissen gerade für die wichtigsten deutschen Exportweine ein weiteres Herabgehen für die deutsche Regierung nicht innerpolitisch tragbar ist. Die Stellungnahme des Reichstages und der Länderregierungen zu dem spanischen Vertrage wird unseren Unterhändlern die beste Stütze im Kampf gegen zu weitgehende Weinforderungen unserer Vertragsgegner bieten.“ (R 43 I /1117 , Bl. 241-250).

Staatssekretär Trendelenburg antwortete dem Reichskanzler, daß er ein Provisorium für ausgeschlossen halte, wenn Deutschland auf der Basis von 40 Mark für Rotwein beharre. Ein Provisorium sei auch ausgeschlossen, wenn man nicht jetzt schon den Franzosen für längere Sicht die Meistbegünstigung für Wein gewähre. Das sei sehr mißlich, aber nicht zu ändern. Was das Definitivum anlange, so müsse man sich klar darüber sein, daß zur Vermeidung von Nachteilen das Definitivum nicht unmittelbar aus dem Provisorium abgeleitet werden dürfe. Der Gedanke der Prolongation des Provisoriums dürfte infolgedessen gar nicht erst aufkommen. Eine falsche Politik sei es, in den Weinzöllen nicht einmal den Unterhändlern gegenüber Farbe zu bekennen. Der Unterhändler müsse unbedingt wissen, wo die niedrigste Grenze liege, die die Reichsregierung nicht zu unterschreiten beabsichtige; anderenfalls er überhaupt keine Verhandlungen führen könne. Der Satz von 40 Mark sei aber auch nach Auffassung des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nicht der niedrigste Satz.

Staatssekretär Hagedorn entgegnete, daß das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft den Satz von 40 Mark für Rotwein für den äußersten halte. Wenn sie niedriger gingen, dann würde es mit den übrigen Handelsverträgen ebenso gehen wie mit dem spanischen.

Der Reichswirtschaftsminister hielt, nachdem der Satz von 35 Mark schon einmal den Franzosen gegenüber genannt sei, einen höheren Satz für ausgeschlossen.

Nach einer längeren Debatte wurde festgestellt, daß es sich zunächst nur darum handele, den deutschen Unterhändlern die niedrigsten Sätze zu nennen. Die Entscheidung solle zunächst intern sein. Die Taktik, die bei den Verhandlungen einzuschlagen sei, sei Sache der Unterhändler. Es sei selbstverständlich, daß die Unterhändler nicht mit den niedrigsten Sätzen zu verhandeln begönnen.

[338] Es wurde daraufhin abgestimmt. Gegen die Stimme des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wurde als niedrigster Satz für Rotwein: 35 M, für Weißwein: 45 M festgesetzt; für Dessertwein11 ein Satz von 25 M gegen den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und den Reichswirtschaftsminister. Die Begrenzung für Dessertwein wurde gegen die Stimme des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft dahin erweitert, daß künftig die Herkunftsbezeichnung wegbleiben soll. Für roten Verschnittwein wurde gegen die Stimme des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft ein Zollsatz von 20 Mark festgesetzt12.

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Zur Frage der Zollsätze für Dessertweine heißt es in der Vorlage des AA: „Der Satz für Dessertwein soll unverändert bleiben, in der Erwägung, daß der Dessertwein kein unmittelbarer Konkurrent für den deutschen Wein ist und daß aus diesem Grunde der Satz von 25 RM bei den zurückliegenden Debatten am wenigsten angegriffen worden ist.“ Dazu der REM in seiner Stellungnahme von 13. 6. (s. Anm. 10): „Die Ausführungen des Auswärtigen Amts […] gehen völlig fehl. Die […] Statistik über die Weineinfuhr aus Spanien zeigt, daß gerade die Dessertweine in immer steigendem Maße den Hauptanteil an der spanischen Weineinfuhr haben […]. So sind z. B. im Mai 1925 über 21 000 Hektoliter Dessertweine, dagegen nur 11 000 Hektoliter roter Tischwein und 6700 Hektoliter weißer Tischwein eingeführt worden.“ Es sei z. Z. eine derartige Überschwemmung mit span. und griech. Dessertweinen in Dtld. festzustellen, „daß, wenn dem Weinbau überhaupt geholfen werden soll, der Hebel unbedingt hier angesetzt werden muß.“

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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 225, P. 1.

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