2.12.7 (lut1p): 7. Interpellationen der Abg. Müller-Franken und Koch betr. widerrechtliche Verwendung amtl. Materials durch den Großadmiral v. Tirpitz.

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7. Interpellationen der Abg. Müller-Franken und Koch betr. widerrechtliche Verwendung amtl. Materials durch den Großadmiral v. Tirpitz.

Minister Schiele stellte die Behandlung der zahlreichen vorliegenden Interpellationen zur Erörterung und regte eine einheitliche Behandlung aller Interpellationen an. Er wünschte insbesondere eine Entscheidung des Kabinetts darüber, welches Ressort die Interpellationen hinsichtlich der angeblichen widerrechtlichen Verwendung amtlichen Materials durch den Großadmiral v. Tirpitz behandeln soll9. Es wurde beschlossen, die Beantwortung dieser Interpellationen (Müller-Franken und Koch) dem Auswärtigen Amt zu übertragen10. […]

9

Interpellationen der SPD vom 17. 1. und der DDP vom 19.1.25 (RT-Drucks. Nr. 374 und 376, Bd. 398 ). In der SPD-Interpellation wird gefragt: „Hat die Reichsregierung ermittelt, ob im Reichswehrministerium, Marineleitung und im Auswärtigen Amt wichtige amtliche Schriftstücke fehlen und sich im Besitz des Großadmirals v. Tirpitz befinden? Hat die Reichsregierung ein Ermittlungsverfahren wegen widerrechtlicher Aneignung amtlichen Materials veranlaßt?“

Die DDP-Interpellation lautet: „Welche Maßnahmen gedenkt die Reichsregierung zu ergreifen, um der unbefugten Veröffentlichung amtlicher Aktenstücke […] entgegenzutreten, Reichsbeamte und Offiziere, die sich solche Handlungen zu Schulden kommen lassen, zur Rechenschaft zu ziehen und das Reich wieder in den Besitz der widerrechtlich angeeigneten Schriftstücke zu setzen?“

Die Interpellationen sind auf das Erscheinen des Tirpitz-Buches: Der Aufbau der deutschen Weltmacht. Politische Dokumente. – Berlin (September) 1924 unmittelbar zurückzuführen.

10

In einer am 4. 2. im AA stattfindenden Referentenbesprechung, an der Vertreter des RJMin., RIMin., RWeMin. und der Rkei teilnehmen, erklärt sich das AA außerstande, die Interpellationen zu beantworten. Der Vortr. LegR Stieve führt dazu aus, „daß im Auswärtigen Amt keinerlei wichtige amtliche Schriftstücke fehlten. Die von Tirpitz veröffentlichten, aus dem Auswärtigen Amt stammenden Schriftstücke seien ihm seinerzeit abschriftlich ins Reichsmarineamt geschickt worden, die Originale seien vollzählig im Auswärtigen Amt vorhanden mit Ausnahme eines Schriftstücks, und zwar eines Berichts des Deutschen Botschafters in London Fürsten Metternich, der unmittelbar vom Kaiser Tirpitz übersandt worden und nie in die Akten des Auswärtigen Amts gelangt sei.“ Zur Rechtsfrage wird seitens des AA sodann erklärt, daß amtliche Schriftstücke keinen urheberrechtlichen Schutz genössen und daß ein Disziplinarverfahren gegen Tirpitz nicht möglich sei, da er schon pensioniert sei. Auch ein strafrechtliches Verfahren komme nicht in Betracht. Die Teilnehmer sprechen sich abschließend dahin aus, daß die Beantwortung der Interpellationen dem RJM übertragen werden sollte (Aufzeichnung Wiensteins vom 4. 2. in R 43 I /1013 , Bl. 53 f.). Zur diesbez. Kabinettsentscheidung s. Dok. Nr. 16, P. 8.

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