1.112.1 (lut2p): Etats für 1926 und 1927.

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RTF

Etats für 1926 und 19271.

1

Der „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplanes für das Rechnungsjahr 1926“ war vom RFM (Luther) am 8.1.26 dem RT zugeleitet worden (RT-Drucks. Nr. 1731, Bd. 406 ). Die Vorlegung des Haushaltsplans für 1927 erfolgt erst am 29.12.26 (RT-Drucks. Nr. 2888, Bd. 413 ).

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß der Etat für 1926 ins Gleichgewicht gebracht werden könne auch bei einer Senkung der Umsatzsteuer vom 1. Juli 1926 ab auf ½%2. Bei dem Etat für 1927 sei zu bemerken, daß in diesem Etat 100 Millionen Mark mehr für Erwerbslosenfürsorge eingesetzt seien und daß auch eine Mehrleistung für Reparationen in Höhe von 469 Millionen Mark in Betracht komme. Unter Berücksichtigung dieser Umstände ergebe sich ein Fehlbetrag in Höhe von 271 Millionen Mark. Wenn man nun allerdings davon ausgehe, daß die Wirtschaftslage inzwischen sich gebessert haben werde und daß eine Erhöhung der für die Erwerbslosen aufzuwendenden Mittel nicht erforderlich sein werde, daß man also die 100 Millionen Mark auf der Ausgabenseite streichen könne, und wenn man andererseits auf der Einnahmeseite noch einen Gewinn für das Reich aus der Prägung für Silbermünzen einstelle, dann könne man auch den Etat für 1927 ins Gleichgewicht bringen.

2

Die Umsatzsteuer beträgt seit 1.10.25 1%. Vgl. § 9 des „Gesetzes über Zolländerungen“ vom 17.8.25 (RGBl. I, S. 261 ).

Staatssekretär Fischer bemerkte hierzu, daß bei dieser Rechnung keine Erhöhung der Gehälter für die Beamten berücksichtigt sei. Er glaube jedoch nicht, daß man im Jahre 1927 ohne eine nicht unbeträchtliche Gehaltserhöhung[1086] für die Beamten auskommen werde. Das werde einen Betrag von mindestens 150 Millionen Mark ausmachen.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte aus, daß, wenn er sich recht erinnere, Parker Gilbert in einem Reparationsbericht ausgeführt habe, die Deutschen könnten noch mehr Reparationsleistungen ausführen als zur Zeit; man habe vielleicht Deutschlands Leistungsfähigkeit unterschätzt3. Wenn man das berücksichtige, so sei zu überlegen, ob es nicht angebracht sei, einen Etat mit einem Fehlbetrag abzuschließen. Er bat außerdem um Prüfung der Frage, ob man für das Extraordinarium eine innere Anleihe auflegen könne.

3

Vgl. den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen, Berlin (30. 11.) 1925, S. 36 ff.

Der Reichsminister der Finanzen erwiderte, daß sich nach seiner Ansicht sehr wohl ein Markt für eine innere Anleihe finden werde, wenn man die Anleihe mit dem genügenden Anreiz ausstatte.

Der Reichskanzler wies darauf hin, daß die Ausführungen des Reichsministers des Auswärtigen über die außenpolitischen Wirkungen des Ausgleichs der Etats sehr beachtlich seien. Im übrigen müsse man aber auch noch bedenken, daß es den Ländern und dem Reichstag gegenüber sehr mißlich sei, wenn das Reich über große Kassenbestände verfüge. Er halte den Gedanken einer Senkung der Umsatzsteuer auf ½% für sehr glücklich. Eine geringere Senkung auf ¾ um ¼% werde nach seiner Ansicht in bezug auf den Preisabbau keinerlei Wirkungen haben.

Nach längerer Debatte, bei der vor allem Staatssekretär Dr. Popitz nochmals die Möglichkeit eines Steuerabbaus erwogen hatte, stellte der Reichskanzler folgendes fest:

Es beständen zwei selbständige Pläne eines Steuerabbaus:

a) eine Herabsetzung der Umsatzsteuer um ½% vom 1. Juli 1926 ab oder

b) eine Senkung der Einkommensteuertarife, eine Außerhebungsetzung der Vermögensteuer bzw. einzelner Raten derselben und gleichzeitig die Gewährung eines höheren Kredits an die Landwirtschaft, damit diese ihre kurzfristigen Kredite in langfristige verwandeln könne.

Diese zu b) geplanten Maßnahmen könne man vielleicht bei den Parteien dadurch erreichen, daß man noch eine Senkung der Zuckersteuer zubillige.

Sowohl der Reichskanzler wie der Reichsminister der Finanzen erklärten, noch kein abschließendes Urteil über diese beiden Pläne abgeben zu können. In einer erneuten Besprechung, wahrscheinlich am 8. 2., soll endgültig zu diesen Fragen Stellung genommen werden4.

4

Zur Fortsetzung der Beratung am 9. 2. s. Dok. Nr. 286.

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