1.180.2 (lut2p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Fürstenabfindung.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Fürstenabfindung.

Der Reichsminister d. Justiz berichtete, daß, wie er soeben erfahren habe, das Zentrum beschlossen habe, die Regierung zu ersuchen, von einem Regierungsentwurf in der Frage der Fürstenabfindung abzusehen1. Auch habe er gehört, daß die Demokraten sich auf den gleichen Standpunkt stellen wollten.

1

Beschluß der Zentrumsfraktion vom 30. 4. S. Die Protokolle der Reichstagsfraktion und des Fraktionsvorstands der Deutschen Zentrumspartei 1926–1933, Dok. Nr. 33.

Der Reichsminister d. Innern berichtete, daß ihm vor einer halben Stunde der Führer der Demokraten Koch erklärt habe, sie würden einen Regierungsentwurf begrüßen.

Der Reichsarbeitsminister bemerkte, daß man wohl über diesen Zentrumsbeschluß zur Tagesordnung übergehen könne. Die Bayer. Volkspartei sei jedenfalls nach seinen Informationen ebenfalls für einen Regierungsentwurf.

Staatssekretär Sautter teilte mit, daß er von seinem Minister keinerlei Weisung habe, daß er aber in eigener Verantwortung für die Einbringung eines Regierungsentwurfs zu stimmen bereit sei.

Der Reichskanzler fragte den Reichsminister der Justiz, ob er angesichts der Tatsache eine weitere Verschiebung der Kabinettsentscheidung wünsche.

Diese Frage wurde von dem Reichsminister der Justiz verneint.

Darauf stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett einstimmig an dem früher gefaßten Beschluß der Einbringung eines Regierungsentwurfs2 festhalte3. Gleichzeitig soll in der morgigen Presse von dieser Tatsache[1318] Kenntnis gegeben und betont werden, daß die Grundlage der Vorlage der Regierung die bisherigen Kompromißverhandlungen seien.

2

Vgl. Dok. Nr. 348, P. 2.

3

Der „Entwurf eines Gesetzes über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern“ geht am 1. 5. als gemeinsame Vorlage des RJM und des RIM an den RR (RR-Drucks. Nr. 78, Bd. 1926 I), der ihn am 14. 5. mit Zweidrittelmehrheit annimmt (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, § 318). Die Überweisung an den RT erfolgt am 21. 5., wobei die RReg. den Entw. als verfassungsändernd bezeichnet (RT-Drucks. Nr. 2324, Bd. 408 ). – Als bei den Verhandlungen im Rechtsausschuß, die zwei Tage nach dem Volksentscheid (vgl. Anm. 12 zu Dok. Nr. 343) am 22. 6. beginnen (gedr. Protokolle in R 43 I /2210 , Bl. 132-134), und vor allem bei den Beratungen im Plenum am 30. 6. und 2. 7. erkennbar wird, daß SPD und DNVP gegen den GesEntw. stimmen werden, erklärt die RReg. am 2. 7. die Zurückziehung der Vorlage (RT-Bd. 390, S. 7704 , 7803 , 7809). S. dazu auch diese Edition: Die Kabinette Marx III/IV.

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