1.169 (lut2p): Nr. 338 Aufzeichnung des Ministerialdirektors Pünder über verschiedene Besprechungen mit dem Preußischen Staatsministerium am 20. April 1926

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Nr. 338
Aufzeichnung des Ministerialdirektors Pünder über verschiedene Besprechungen mit dem Preußischen Staatsministerium am 20. April 19261

1

Die Aufzeichnung ist datiert vom 20. 4.

R 43 I /1218 , Bl. 88 f.

Betrifft: Entwurf eines Gesetzes über die Bestrafung des Zweikampfes2.

2

Der GesEntw. wurde vom Kabinett am 25. 3. verabschiedet und liegt gegenwärtig noch dem RR vor (vgl. Dok. Nr. 322, P. 4 b, dort auch Anm. 12).

Durch Herrn Staatssekretär Herrn Reichskanzler ergebenst.

Mit obiger Frage hat sich heute vormittag das Preußische Staatsministerium befaßt. Zuvor hatte ich im Reichsjustizministerium festgestellt, daß gestern eine Besprechung der zuständigen Reichsressorts mit den Ländervertretern stattgefunden hatte, die das Ergebnis gezeitigt hatte, daß eine Mehrheit für den Standpunkt der Reichsregierung3 im Reichsrat zweifellos ist. Zweifelhaft war aber geblieben, ob die Stimmen des Preußischen Staatsministeriums für den Standpunkt der Reichsregierung instruiert werden würden. Vor Beginn der heutigen Staatsministerialsitzung hatte ich Gelegenheit, sowohl mit den demokratischen Staatsministern (Schreiber und Höpker-Aschoff) als auch mit den Zentrums-Ministern (Hirtsiefer, Am Zehnhoff und Steiger) zu sprechen. Die Zentrumsherren sagten mir bald zu, daß sie sich dem Standpunkt der Reichsregierung anschließen würden; ebenso nach gewissem Zögern die beiden demokratischen Minister, nachdem ich sie auf den besonderen Ernst der Angelegenheit[1292] und den unverrückbaren Standpunkt des Herrn Reichspräsidenten4 hingewiesen hatte. Die Mehrheit des Preußischen Staatsministeriums war also mit diesen fünf Stimmen ohne weiteres gegeben. Da die Herren Minister Becker und Severing fehlten, blieb nur noch der Herr Ministerpräsident Braun übrig, der dann auch sehr bald erklärte, daß er sich unter keinen Umständen auf den Standpunkt der Reichsregierung stellen könne. Aus seiner Begründung fühle ich mich verpflichtet, folgendes vorzutragen, wobei ich bemerken darf, daß ich die in Betracht kommenden Äußerungen stenographisch mitgeschrieben habe:

3

Vgl. Dok. Nr. 333, P. 5.

4

Zum Standpunkt Hindenburgs vgl. Dok. Nr. 323.

„Er – Braun – schätze den Herrn Reichspräsidenten sehr hoch. Letzterer habe durch sein ganzes Verhalten als Reichspräsident bewiesen, daß er ernstlich bemüht sei, seinen verfassungsmäßigen Pflichten gerecht zu werden und sich über den Parteien zu halten. In letzter Zeit habe er – Braun – aber den Eindruck gewonnen, daß der Herr Reichspräsident von einer bestimmten Gruppe mehr und mehr in einer Richtung getrieben werde, die letzten Endes nicht seiner Stellung diene und eines Tages noch dem Deutschen Reich zum Verhängnis werden könne. Vorliegend zeige sich dies in dem Versuch des Herrn Reichspräsidenten, materiell zu dem Inhalt eines auf verfassungsmäßigem Wege ordnungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes5 Stellung zu nehmen. Er – Braun – bedaure, daß die Reichsregierung nicht den Mut gehabt habe, dem Herrn Reichspräsidenten zu sagen, daß dies nicht seine Aufgabe sei. Er fürchte, auf diese Weise kämen wir zu denselben Zuständen wie in der Vorkriegszeit: Geflissentlich würden von gewissen unverantwortlichen Gruppen dem Staatsoberhaupt alle möglichen Ansichten nahegebracht, und wir alle zoppten dann wieder, ebenso wie früher, feige zurück. Im kaiserlichen Zeitalter sei auch weniger das Versagen des Kaisers der Grund unseres Zusammenbruchs gewesen, sondern vielmehr die Feigheit seiner Ratgeber, die bei jeder Gelegenheit auf Allerhöchste Willensmeinungen hin zurückgezoppt seien. Er – Braun – sei der festen Überzeugung, daß der Herr Reichspräsident auch jetzt noch vernünftigen Erwägungen durchaus zugänglich sei, dafür kenne er ihn lange und gut genug, man müsse nur den Mut dazu aufbringen.“

5

Gemeint ist das vom RT am 3. 2. beschlossene „Gesetz zur Vereinfachung des Militärstrafrechts“ (vgl. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 290), dessen Vollziehung durch den RPräs. auf Antrag der Koalitionsparteien vom RT am 18. 3. (vgl. Dok. Nr. 295, dort auch Anm. 2) für zwei Monate ausgesetzt wurde.

Der Herr Ministerpräsident machte diese Ausführungen mit ziemlich großer Schärfe und unterstützte sie mehrfach mit energischen Gesten. Ich habe mich sofort zum Wort gemeldet und mich in höflicher, aber entschiedener Weise gegen die Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten gewandt. Insbesondere habe ich ausgeführt, es sei tatsächlich unrichtig, daß an dem Standpunkt des Herrn Reichspräsidenten irgendwie etwas zu ändern sei. Die Reichsregierung, insbesondere der Herr Reichskanzler haben es nach dieser Richtung hin an allen nur möglichen Bemühungen nicht fehlen lassen. Es sei auch unrichtig, daß mit derselben Mehrheit, die die Novelle zum Militärstrafgesetzbuch verabschiedet habe, heute eine Ausdehnung der gegen das Militär gerichteten Vorschriften[1293] in der schärferen Form auf die Beamtenschaft möglich sei. Der dem Reichstag gegenwärtig vorliegende Initiativantrag von vier großen Parteien6 sei das Ergebnis überaus langwieriger und schwieriger Verhandlungen unter dem Vorsitz des Herrn Reichskanzlers gewesen. Namens der Reichsregierung müßte ich die dringende Bitte aussprechen, durch Zustimmung zu diesem Kompromiß der Reichsregierung die Möglichkeit zu geben, aus der gegenwärtig schwierigen politischen Lage einen Ausweg zu finden.

6

Der Aussetzungsantrag der Koalitionsparteien (s. Anm. 5).

Nach meinen Ausführungen suchte der Herr Ministerpräsident durch eine freundliche Miene und einige verbindliche Worte offensichtlich die Schärfe seiner vorherigen Ausführungen etwas abzumildern, fügte aber hinzu, daß er seine sachliche Stellungnahme nicht ändern könne, und bat mich, dies dem Herrn Reichskanzler mitzuteilen. Im übrigen ergab die Abstimmung, daß der Herr Ministerpräsident mit seiner ablehnenden Haltung allein stand und die übrigen fünf Staatsminister für die Vorlage der Reichsregierung votierten.

Die Reichsressorts streben nunmehr an, die Duellvorlage am kommenden Donnerstag im Reichsrat zu erledigen. Am 27. soll die erste Lesung im Reichstag stattfinden und am 28. sollen die Ausschußsitzungen des Reichstags folgen. Am 29. und 30. soll die 2. und 3. Lesung erledigt werden. Bis dahin muß das Gesetz unter Dach und Fach sein, da der folgende Sonnabend – der 1. Mai – und der folgende Sonntag als Arbeitstage ausfallen7.

7

Zur parlamentarischen Behandlung des GesEntw. über die Bestrafung des Zweikampfes s. Anm. 10 zu Dok. Nr. 333.

Pünder

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