1.43 (lut2p): Nr. 212 Der Reichsminister für die besetzten Gebiete an das Auswärtige Amt. 30. Oktober 1925

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Nr. 212
Der Reichsminister für die besetzten Gebiete an das Auswärtige Amt. 30. Oktober 1925

R 43 I /425 , Bl. 383-391 Abschrift1

1

Am 31. 10. vom RMbesGeb. an den RK zur Kenntnisnahme übersandt.

Betrifft: Behandlung der Rückwirkungen des Paktes von Locarno (Rheinlandfragen) in den nächsten Wochen.

Ich gestatte mir, zum Zwecke der Unterrichtung der deutschen Vertreter bei den besetzenden Mächten darzulegen, welche Stellung in der Frage der Rückwirkungen des Paktes von Locarno auf die Rheinlandfragen die am Dienstag, dem 20. Oktober 1925, in der Reichskanzlei versammelt gewesenen Vertreter der Rheinländer eingenommen haben2. Im Anschluß daran darf ich unter Hinweis auf die anschließenden Besprechungen meinen Standpunkt nochmals mitteilen.

2

Eine Niederschrift über diese Sitzung wurde von der Rkei nicht angefertigt. Lt. Vermerk Wachsmanns vom 21. 10. war die Protokollführung vom RMinbesGeb. übernommen worden (R 43 I /425 , Bl. 321).

I.

Nach Begrüßungsworten des Herrn Reichskanzlers und einer Darlegung des Herrn Reichsministers des Auswärtigen über den Pakt selbst und über die sogenannten Rückwirkungen gab der Landeshauptmann der Rheinprovinz Dr. Horion (Düsseldorf) seiner Freude über den im Pakte selbst liegenden Fortschritt Ausdruck. Er berichtete dann über die Enttäuschung des Rheinlandes,[820] daß für das besetzte Gebiet in Locarno nichts Schriftliches zustande gekommen sei. Er hoffe indes, daß die Entente-Staatsmänner zu ihren freundlichen Worten für das Rheinland stehen würden. Die Hauptsache sei aber, daß sie die Widerstände in ihren Armeen und in der Rheinlandkommission3 überwänden. Der paktwidrige Geist der Rheinlandkommission spreche z. B. deutlich aus dem Bericht der französischen Abteilung der Rheinlandkommission vom 22. August 1925 an die französische Regierung, den die „Action Française“4 veröffentlicht habe. In dieser von Roussellier gezeichneten Auslassung der Rheinlandkommission wird die deutsche Regierung beschuldigt, den Dawes-Plan böswillig zu sabotieren. Ein Fundamentalpunkt jeder Besserung der Dinge am Rhein sei deshalb die Beseitigung von Tirard und seines Stellvertreters Roussellier. Ebenso wesentlich sei die Abkürzung der Besetzungsfristen, die Verringerung der Besatzung und die Milderung des Besetzungssystems für die deutsche Verwaltung und Einwohnerschaft. Wertvoll sei, daß der Pakt von Locarno auch das Rheinlandabkommen5 unter die Schiedsklausel stelle und dadurch es möglich mache, das Ordonnanzensystem der Rheinlandkommission6 vor das Gericht zu ziehen7. Da die Unterzeichnung des Paktes erst am 1. Dezember stattfinde, habe das deutsche Volk die Möglichkeit zu sehen, ob der neue Geist am Rheine sich durchsetze, und es könne dann sein Urteil fällen. In den kommenden Wochen müsse der deutsche Botschafter in Paris unablässig in diesem Sinne wirken. Er glaube, daß dann der Erfolg eintrete.

3

S. unten Anm. 5.

4

Kampfblatt der gleichnamigen, 1898 unter Führung von Charles Maurras und Léon Daudet gebildeten Zentralorganisation der frz. Royalisten. „Action Française“ bekämpfte den Parlamentarismus, war militant katholisch, antisemitisch und deutschfeindlich.

5

Zwischen den USA, Frankreich, Großbritannien und Belgien einerseits und Deutschland andererseits am 28.6.19 geschlossenes Abkommen über die militärische Besetzung der Rheinlande. Das Abkommen bestimmt u. a. die Einsetzung eines „Interalliierten Hohen Ausschusses für die Rheinlande“ („Rheinlandkommission“), bestehend aus je einem Vertreter der vier Besatzungsmächte. S. RGBl. 1919, S. 1337 .

6

Die Ordonnanzen der Rheinlandkommission sind gedr. in: Die Verträge über Besetzung und Räumung des Rheinlandes und die Ordonnanzen der Interalliierten Rheinlandkommission in Coblenz. Bearb. von Werner Vogels.

7

Diese Möglichkeit besteht nunmehr nach Art. 3 des Sicherheitspakts, der die Vertragspartner verpflichtet, alle Fragen, „die sie entzweien und die nicht auf dem Wege des gewöhnlichen diplomatischen Verfahrens gelöst werden“ können, durch das Schiedsgerichtsverfahren zu regeln. Die Einzelheiten dieses Verfahrens sind Gegenstand der Schiedsabkommen zwischen Dtld. und Frankreich bzw. Dtld. und Belgien vom 16.10.25. S. Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 26; s. auch: RGBl. II, S. 979 , 983 ff. und 989 ff.

Der Reichstagsabgeordnete Zapf (Zweibrücken) verfolgte in seinen allgemeinen Ausführungen die nämliche Richtung wie der Landeshauptmann der Rheinprovinz. Er schilderte lebhaft das Mißtrauen der rheinischen Bevölkerung gegenüber den Versprechungen der gegnerischen Staatsmänner. Er geißelte besonders die politischen Übergriffe der französischen Delegierten der Rheinlandkommission, die sich in die inneren Angelegenheiten Deutschlands einmischten. So sei beispielsweise der französische Kreisdelegierte in Rüdesheim im Reichspräsidentenwahlkampf in einer Wahlversammlung gegen die Wahl von Hindenburg aufgetreten. Die Delegierten verbreiteten auch das sogenannte „Nachrichtenblatt“[821] der Rheinlandkommission8, das Deutschlands Politik verdächtige und entstelle und französischen Annexionismus vertrete. Besonders eindrucksvoll schilderte er die schweren Mißbräuche der französischen Militärjustiz und Gendarmerie und als einen besonders einleuchtenden Fall die Sache Morio-Lauth (Ranschbach) vom Sommer dieses Jahres9. Das deutsche Volk könne die Unterzeichnung des Paktes nicht zulassen, wenn dieser Druck nicht sichtbar weiche.

8

Vgl. Anm. 13 zu Dok. Nr. 120.

9

In einer undatierten, nicht signierten Zusammenstellung über „Die französische Militärjustiz im besetzten Gebiet“, die sich in den Locarno-Handakten des RK befindet, wird dieser Vorfall wie folgt beschrieben: „Am 10. Juni 1925 verhafteten französische Gendarmen in Ranschbach/Pfalz den jungen Karl Morio, weil sie erfahren hatten, daß er einen Revolver ohne Waffenschein versteckt halte. Die Verhaftung erregte in dem kleinen Ort Aufsehen, zumal da die Gendarmen den Morio mißhandelten. Namentlich der herbeigerufene Vater des Verhafteten, der zugleich Bürgermeister des Ortes ist, und dessen Nachbarn entrüsteten sich über den Vorfall und gaben ihrer Erregung durch einige unbedachte Worte Ausdruck. Die Gendarmen verhafteten daraufhin auch den Bürgermeister Morio (Vater) und vier von den Nachbarn wegen angeblicher Beleidigung. Einer der Verhafteten, der sechzigjährige Winzer Peter Lauth, wurde durch dieses Vorgehen so erschüttert, daß er sich kurz darauf im Militärgefängnis Landau durch Erhängen das Leben nahm. Das Militärpolizeigericht in Landau verurteilte am 2. Juli 1925 den Morio (Sohn) wegen Waffenbesitzes zu drei Monaten Gefängnis, den Vater zu 15 Tagen und die übrigen Verhafteten ebenfalls zu Freiheitsstrafen bis zu einem Monat und zu Geldstrafen.“ (R 43 I /434 , Bl. 61-68, hier: Bl. 61).

Gutsbesitzer von Stedman (Koblenz) betonte, daß die Beseitigung der Besetzung am Platze wäre, da die beiden vertragsmäßigen Zwecke der Besetzung (Reparation, Sicherheitsfrage) nunmehr eine anderweitige Lösung gefunden hätten. In der Forderung der grundsätzlichen Beseitigung der Besetzung stimmten übrigens alle politischen Parteien des Reichstages überein, wie deren öffentliche Bekundungen bewiesen. Von einer Milderung des Besetzungssystems in der letzten Zeit verspüre man nichts. Das französische „Nachrichtenblatt“ vergifte die Atmosphäre. Die französische Gendarmerie streife im Lande umher und bespitzele die Bevölkerung. Offen betrieben die Werber für die französische Fremdenlegion ihr Handwerk. Ja, in den letzten Tagen, als in Locarno abgeschlossen war, hätten die lästigen Paßrevisionen der französischen Gendarmen in den Eisenbahnzügen erneut stark eingesetzt.

Landtagsabgeordneter Falk (Köln) sagte, das gesunde Mißtrauen, mit dem die rheinische Bevölkerung den mündlichen Versprechungen von Locarno gegenüberstehe, werde sich zerstreuen, wenn die nächsten Wochen zeigten, daß ein Systemwechsel eingetreten sei.

Vorsitzender des Gewerkschaftsausschusses für das besetzte Gebiet, Gewerkschaftssekretär Dr. Meyer (Düsseldorf), verlangte ebenfalls Beseitigung der Besetzung oder doch Abkürzung der Besetzungsfristen und völlige Änderung des Besetzungssystems. Die Reichsregierung müsse in den nächsten Wochen mit allem Nachdruck arbeiten, damit die Enttäuschung des Rheinlandes weiche. Zu verlangen sei auch die Wiederzulassung eines Reichskommissars in Koblenz10. Das Vertragswerk von Locarno selbst entspreche dem Ideal seiner sozialdemokratischen Parteifreunde.

10

Vgl. zu dieser Frage Anm. 8 und 5 zu Dok. Nr. 210.

[822] Oberbürgermeister Adenauer (Köln) erklärte, der Reichstag werde erst zu dem Vertragswerke von Locarno Stellung nehmen können, wenn er die Früchte von Locarno sehe. Zur Zeit sei eine abschließende Stellungnahme nicht möglich.

Landtagsabgeordneter Deerberg (Berlin, Vertreter von Düsseldorf-West) betonte, daß nach seiner Ansicht die befriedigende Regelung der Rheinlandfragen eine conditio sine qua non für die Unterzeichnung sein müsse.

Am Schlusse der Besprechung wurde eine offizielle Mitteilung über den Verlauf an die Presse ausgegeben11. Diese Mitteilung ist dort bekannt.

11

Über diese Besprechung ein ausführlicher WTB-Bericht z. B. in „Tägliche Rundschau“ vom 21. 10.

II.

Am folgenden Tage, dem 21. Oktober 1925, wurde eine Abordnung der in der Reichskanzlei versammelt gewesenen Rheinländer von dem Herrn Reichspräsidenten zu ausführlicher Aussprache empfangen. Über diese Aussprache ist von dem Büro des Herrn Reichspräsidenten eine Niederschrift ausgearbeitet worden12, die auch dort vorliegt. Es kamen die nämlichen Erwägungen zum Ausdruck wie am Tage zuvor in der Reichskanzlei. Ich darf aus der Aussprache bei dem Herrn Reichspräsidenten noch hervorheben, daß der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses für das besetzte Gebiet, Geheimrat Louis Hagen (Köln), namens der rheinischen Wirtschaft das Vertragswerk von Locarno als solches begrüßte, aber eine Besserung in den Besatzungsverhältnissen als notwendig erklärte.

12

Ein fünfseitiges Protokoll dieser Aussprache, von Meissner am 21. 10. übermittelt, in R 43 I /425 , Bl. 338-343.

Auch in der ebenfalls am 21. Oktober 1925 stattgefundenen Aussprache der präsidierenden Mitglieder der Landesregierungen in der Reichskanzlei13 bewegte sich die Erörterung über die Rheinlandfragen in der gleichen Richtung. Die Ministerpräsidenten von Preußen und von Bayern unterstrichen scharf die Zwecklosigkeit jeder weiteren Besetzung und verlangten fundamentale Verbesserungen der Verhältnisse am Rhein. Der bayerische Ministerpräsident bezeichnete diese Verbesserungen als eine conditio sine qua non für die Unterzeichnung.

13

Das Protokoll dieser Sitzung ist hier abgedr. als Dok. Nr. 202.

Aus der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses des Reichstages am 22. Oktober 192514 darf ich in diesem Zusammenhang gewisse Ausführungen des Abgeordneten Kaas (Trier) hervorheben. Nach Ansicht des Reichstagsabgeordneten Kaas genügt nicht die Herabsetzung der Besatzung auf die Garnisonsstärke der Vorkriegszeit15, da beispielsweise in Trier bei fast gleich großer Belegung in den Jahren 1914 und 1925 die Belastung der Zivilbevölkerung (= des Wohnungsmarktes) jetzt die sechsfache von 1914 sei. Das sei die Folge der höheren Wohnungsansprüche der Besatzung (besonders auch für die Unteroffiziere)[823] sowie des großen Zivilanhanges der Besatzung. Er vertrete deshalb die Formel: Verminderung der Besatzungsstärke auf das Maß der Belastung der Zivilbevölkerung in der Vorkriegszeit. Bezüglich des Ordonnanzensystems schlage er vor, Unterhalt und Bedürfnisse der Besatzung durch eine Vereinbarung zu regeln, die Frage der Sicherheit der Besatzung aber durch eine einzige neue Ordonnanz.

14

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 203.

15

So die ursprüngliche Forderung des RMinbesGeb. Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 170. Dort Angaben über das Zahlenverhältnis zwischen den gegenwärtigen all. Besatzungsstärken und den früheren dt. Garnisonstruppen im bes. Gebiet.

Im übrigen haben auch im Auswärtigen Ausschuß die Reichstagsabgeordneten, die besondere Rheinlandfragen behandelten (Kaas, Scholz, Graf Lerchenfeld), im ganzen die gleiche Stellung eingenommen, die in der Rheinländerbesprechung vom 20. Oktober 1925 zu Tage getreten war.

III.

Zusammenfassend kann ich sagen, daß in den vier Verhandlungen, von denen vorstehend die Rede ist, allgemeine Übereinstimmung herrschte, daß die Besetzung selbst zwecklos geworden sei und deshalb möglichst bald beseitigt, bis zu diesem Zeitpunkt aber gründlich umgestaltet werden müsse durch Abkürzung der Besetzungsfristen, Verringerung der Besatzungsstärke und Änderung des Besetzungssystems (Militärjustiz, Delegierten- und Ordonnanzensystem). Die Annahme des Vertragswerkes selbst ist von fast allen Parlamentariern ausdrücklich davon abhängig gemacht worden, daß in der Zeit bis zum 1. Dezember 1925 der neue Geist in den Besatzungsverhältnissen sichtbar zur Herrschaft gelangt.

Durch diesen Gang der Ereignisse ist die Zeit bis zum 1. Dezember 1925 innen- und außenpolitisch von höchster Bedeutung. Die Frage, was in diesen nächsten Wochen in bezug auf das Rheinland unbedingt erreicht werden muß, ist daher von großer Wichtigkeit. Es ist deshalb notwendig, daß die verantwortlichen Stellen selbst über das Minimum sich verständigen, das an Verbesserungen für das Rheinland in diesen Wochen realisiert werden muß. Ich darf deshalb unter Bezugnahme auf die Unterredung meines Vertreters, des Herrn Generalreichskommissars Schmid, mit Herrn Staatssekretär von Schubert vom 21. Oktober 1925 und auf die Besprechung in meinem Ministerium am 26. d. Mts.16 das nach meiner Ansicht zweckmäßige Mindestprogramm für die nächsten drei bis vier Wochen nochmals skizzieren. Ich habe dabei auf die technischen Schwierigkeiten, die sich in den einzelnen Punkten ergeben, Rücksicht genommen.

16

Zur Besprechung vom 26. 10. vgl. Anm. 6 zu Dok. Nr. 211.

1. Eine wesentliche Herabsetzung der Besetzungsfristen in der II. und III. Zone muß mit allem Nachdruck gefordert werden, da die gesamte öffentliche Meinung Deutschlands dies verlangt und die Bevölkerung des besetzten Gebiets ohne ein klares Zugeständnis in dieser Lebensfrage das Vertragswerk für wertlos halten würde. Ich habe in dieser Frage mittlerweile ein gesondertes Schreiben an das Auswärtige Amt gerichtet17. Die Herabsetzung der Besatzungsstärke auf höchstens die deutsche Vorkriegsbelastung der Zivilbevölkerung (des Wohnungsmarktes) ist zu fordern. Erreicht muß werden, daß in[824] dieser Hinsicht eine Zusage erfolgt und daß die Ausführung dieser Zusage noch vor dem 1. Dezember d. Js. begonnen wird.

17

Dieses Schreiben hier abgedr. als Dok. Nr. 211.

2. In den französischen Spitzen der Rheinlandkommission (Tirard, Roussellier18) sieht die rheinische Bevölkerung unüberwindliche Hindernisse jeder wirklichen Verständigung. Die Ersetzung dieser besonders durch die von ihnen organisierten Separatistenputsche von 1923 kompromittierten Persönlichkeiten durch neue Männer muß verlangt werden. Erzielt muß werden, daß eine Zusage in dieser Richtung spätestens vor unserem Beitrittsgesuch an den Völkerbund erfolgt und nach außen in die Erscheinung tritt. Außerdem muß vor dem 1. Dezember eine Zusage erreicht werden, daß das Delegiertensystem beseitigt werde; ich nehme Bezug auf mein besonderes Brieftelegramm in dieser Frage19.

18

Vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 170.

19

Dieses Brieftelegramm in R 43 I nicht ermittelt.

3. Bezüglich der Militärjustiz müssen sofortige humane Weisungen an die verantwortlichen Stellen im Rheinlande ergehen. Ferner muß die Zusage einer Generalreform der Militärjustiz und der damit zusammenhängenden Probleme erwirkt werden. Wenn möglich, wäre auch sicherzustellen, daß diese Reform unter Mitwirkung einer gemischten Juristenkommission in Angriff genommen wird. Ich nehme Bezug auf mein besonderes Brieftelegramm in dieser Frage20. Ich werde hierzu mich noch besonders äußern auf Grund der Ergebnisse einer Ressortbesprechung von heute21.

20

Wie Anm. 19.

21

Ein diesbez. Schreiben Frenkens nicht in den Akten der Rkei.

4. Hinsichtlich der Ordonnanzen der Rheinlandkommission müssen sofortige humane und weitherzige Weisungen an die Besatzungsorgane für die Handhabung derselben erlassen werden. Ferner ist notwendig die Zusage einer Generalrevision des Ordonnanzensystems. Die Erlangung dieser Zusage kann der Gegenseite dadurch erleichtert werden, daß man nicht von Generalrevision, sondern von Kodifikation des Ordonnanzenrechtes im neuen Geiste spricht. Wenn möglich, wäre zu erzielen, daß die Generalrevision des Ordonnanzsystems durch eine gemischte Kommission begonnen wird. Wir können in bezug auf die Ordonnanzen einen Druck auf die Gegenseite ausüben durch Hinweis auf die Schiedsklausel des Sicherheitspakts. Die Gegenseite wird sich lieber zu einer Generalrevision verstehen als zu einer Nachprüfung des Ordonnanzensystems durch das Schiedsgericht oder die Vergleichskommission des deutsch-französischen und des deutsch-belgischen Schiedsgerichtsvertrages. Ich nehme übrigens Bezug auf mein besonderes Brieftelegramm in dieser Sache22.

22

Wie Anm. 19.

Ich werde dieser Tage noch eine Aufzeichnung über die Ressortbesprechung am 26. d. Mts. mit den an der Besetzung beteiligten Länderregierungen nachfolgen lassen23. Die Ergebnisse dieser Besprechung bestätigen das Vorstehende.

23

S. zuvor Anm. 16.

Der Herr Reichskanzler hat Abschrift dieses Schreibens erhalten.

gez. Frenken

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