1.102.2 (ma12p): 2. Mitteilungen des Reichsministers des Innern über den Ausnahmezustand

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[1083]2. Mitteilungen des Reichsministers des Innern über den Ausnahmezustand

Der Vizekanzler führte aus, daß er eine Aufhebung des Ausnahmezustandes9 nunmehr für erwägenswert10 halte. Er wolle sich jedoch zunächst mit dem Reichswehrminister ins Benehmen setzen und die gesamte Frage mit diesem genau beraten.

9

Durch VO des RPräs. vom 28.2.24 (RGBl. I, S. 152 ) war ein sog. ziviler Ausnahmezustand eingeführt worden. Vgl. Dok. Nr. 122, Anm. 7.

10

Geändert aus „nötig“.

Der Reichskanzler Er habe kürzlich gesprächsweise von dem Senatspräsidenten Niedner, Vorsitzender des Staatsgerichtshofs zum Schutze der Republik, gehört, daß dieser einen kommunistischen Putsch befürchte.

Der Vizekanzler Niedner irre sich offenbar in der Beurteilung der Lage, da er die Dinge an Hand seiner Akten rückwärtsschauend betrachte. Augenblicklich sei die Gefahr eines kommunistischen Putsches nicht akut.

Das Reichskabinett nahm diese Mitteilung zur Kenntnis11.

11

S. des weiteren Dok. Nr. 342, P. 2.

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