1.25.2 (ma12p): 2. Verfassungsfeier

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[752]2. Verfassungsfeier

Der Vizekanzler teilte mit, daß der Herr Reichspräsident Wert darauf lege, den Verfassungstag am 11. August gefeiert zu sehen. Es werde also keine Zusammenlegung der Verfassungsfeier und der Gedenktage des Kriegsbeginns und Friedensschlusses stattfinden5. Über die Frage der Grundsteinlegung eines Denkmals für die Gefallenen seien noch keine Entscheidungen möglich. Eine Pressenotiz werde die Absicht der Reichsregierung, den Verfassungstag und die übrigen Gedenktage zu feiern, bekanntgeben.

5

Vgl. hierzu Dok. Nr. 228, P. 3.

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