1.40.1 (ma12p): 1. Militärkontrolle.

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1. Militärkontrolle.

Der Reichswehrminister berichtete über ein Vorkommnis bei Gelegenheit der Instruktion der Botschaft in Paris bei Übergabe der letzten deutschen Antwort auf die Kontrollnote1, das ihm Veranlassung gebe, darum zu bitten, bei den bevorstehenden Verhandlungen mit der Interalliierten Kontrollkommission über die Modalitäten der letzten Kontrollbesuche2 die Verhandlungsleitung auf deutscher Seite nicht, wie bisher, dem Vertreter des Auswärtigen Amtes, Gesandten Moraht, sondern dem Mitglied der Heeresfriedens-Kommission, General Strempel, zu übertragen.

1

In einem Schreiben vom 6. 7. an den RAM hatte der RWeM u. a. beanstandet, daß Botschafter v. Hoesch anläßlich der Übergabe der dt. Note vom 30. 6. (s. Dok. Nr. 234, Anm. 13) mündlich erklärt habe, „daß wir auf das Zustandekommen von Verhandlungen über die Modalitäten der Generalinspektion ganz außerordentliches Gewicht legen, daß aber die Note an sich als uneingeschränktes Ja aufzufassen sei“. Diese Erklärung „nimmt Deutschland die Möglichkeit, unerträgliche Vorschläge zurückzuweisen. Ich muß auf die Gefahren und Schwierigkeiten nachdrücklichst aufmerksam machen, die durch diese Erklärung heraufbeschworen sind.“ (R 43 I /417 , Bl. 42). Im Antwortschreiben des AA (v. Maltzan) vom 9. 7. heißt es hierzu: Bei den entscheidenden Beratungen im Kabinett über die Fassung der dt. Antwortnote (s. Dok. Nr. 234) habe Übereinstimmung darüber geherrscht, „daß die gesamtpolitische Lage keine andere Lösung zulasse, als die Note der Botschafterkonferenz vom 28. Mai trotz der vielfachen und besonders vom Herrn Chef der Heeresleitung geltend gemachten Bedenken mit einem uneingeschränkten Ja zu beantworten. Dieser Standpunkt ist der Fassung der Note zugrunde gelegt worden.“ Die Erklärung v. Hoeschs entspreche „nicht nur dem Wortlaut der Note, sondern auch der ihr zugrunde liegenden Gesamttendenz.“ Hoesch habe sich genau an die ihm vom AA erteilte Instruktion gehalten (R 43 I /417 , Bl. 48-51). Daraufhin bat der RWeM mit Schreiben vom 11. 7. an den RK, „sobald wie irgend möglich eine Kabinettsentscheidung darüber herbeiführen zu wollen, ob die RReg das Vorgehen des AA, durch die mündliche Erklärung des Botschafters Hoesch der Note den Charakter eines uneingeschränkten Ja’s zu geben, billigt“ (R 43 I /417 , Bl. 60).

2

Gemeint ist die Generalinspektion, die nach der letzten Note der all. Botschafterkonferenz vom 9. 7. (s. Dok. Nr. 234, Anm. 13 Abs. 2) am 20. 7. beginnen sollte.

[890] Der Reichsminister des Auswärtigen legte dar, daß der Gesandte Moraht bei dem fraglichen Vorfall vollkommen loyal verfahren sei und wies darauf hin, daß die von ihm erteilte Instruktion keinerlei schädliche Folgen gezeitigt habe3. Nachdem aber auch der Gesandte Moraht seinerseits um Entbindung von dieser Aufgabe gebeten habe, wolle er sich schließlich mit der Verhandlungsleitung durch einen Militär einverstanden erklären. Aus Gründen, die er im einzelnen darlegte, bat jedoch der Reichsminister des Auswärtigen, nicht den General Strempel hierzu zu wählen, sondern eine andere, der überaus wichtigen politischen Aufgabe gewachsene Persönlichkeit im gleichen Range. Er schlage hierzu den früheren deutschen Militär-Attaché in der Türkei, General a. D. v. Strempel, vor. Der Reichsminister des Auswärtigen erklärte ferner, daß er aus politischen Gründen den allergrößten Wert darauf legen müsse, daß, abgesehen von dem Sonderauftrage der Verhandlungsleitung, die übrige Materie, wie bisher, dem Auswärtigen Amte, insbesondere dem bisherigen Referenten, Gesandten Moraht, verbleibe4.

3

Offenbar war Moraht, der Leiter des Abrüstungsreferats im AA, der Verfasser der Instruktion, derzufolge Hoesch die vom RWeM kritisierte Erklärung bei Übergabe der dt. Antwortnote abgegeben hatte (s. Anm. 1).

4

Der letzte Satz wurde auf Antrag des RAM vom 18. 7. (R 43 I /417 , Bl. 71) in das Protokoll nachträglich eingefügt.

Der Vizekanzler trat dafür ein, daß insbesondere mit Rücksicht auf die zu verhandelnden Polizeifragen die Verhandlungsleitung nicht dem Reichswehrministerium, sondern dem Auswärtigen Amt übertragen werde.

Der Reichswehrminister teilte mit, daß die vom Reichsminister des Auswärtigen angegebenen Gründe für eine Ablehnung des Generals Strempel ihm bisher unbekannt gewesen seien. Er müsse daher zunächst dieserhalb sowie auch mit Bezug auf die Person des vorgeschlagenen Generals v. Strempel mit dem General v. Seeckt Fühlung nehmen. Gegenüber dem Einwand des Reichsministers des Innern wies er darauf hin, daß der zu ernennende Verhandlungsführer nicht im Auftrage des Reichswehrministeriums, sondern als unmittelbarer Beauftragter der Reichsregierung handeln werde, und daß im übrigen die einzelnen Verhandlungsgegenstände, wie z. B. die Frage der Organisation der Polizei, in jedem Falle von den dazu berufenen Fachreferenten wahrgenommen würden. Im übrigen erklärte sich der Reichswehrminister mit dem Vorschlage des Reichsministers des Auswärtigen, insbesondere mit der Weiterführung der Geschäfte durch den Gesandten Moraht, einverstanden5.

5

Wie Anm. 4.

Das Kabinett beschloß, zunächst die weiteren Mitteilungen des Reichswehrministers nach Fühlungnahme mit General v. Seeckt abzuwarten, bevor in der Personenfrage eine endgültige Entscheidung gefaßt werde.

Der Reichsminister des Auswärtigen führte zu den vom Reichswehrminister entworfenen Instruktionen für den Verhandlungsleiter6 aus, daß er diesen durchaus zustimme bis auf den den Besuch der Kasernen betreffenden Punkt 3. Hier halte er es mit Rücksicht auf die klar ausgesprochene Stellungnahme der[891] Gegner nicht für angängig, den Besuch der Kasernen deutscherseits abzulehnen. Das würde zu einem sofortigen Konflikt und mit Rücksicht auf die prekäre Lage bez. der Londoner Konferenz zu schweren außenpolitischen Nachteilen führen. Er schlage in Anlehnung an die Stellungnahme des Generals v. Seeckt aus Anlaß der letzten Erörterung dieser Frage im Kabinett7 vor, den Besuch der Kasernen so lange für unmöglich zu erklären, als nicht durch eine Klärung der Frage der Ruhrbesetzung durch Annahme des Sachverständigen-Gutachtens eine Beruhigung der öffentlichen Meinung in Deutschland herbeigeführt sei.

6

Diese Instruktionen waren in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln.

7

S. Dok. Nr. 234.

Der Reichswehrminister führte aus, daß die von seinem Ressort entworfene Instruktion natürlich nicht eine ultimative Ablehnung des Kasernenbesuches bedeute. Es sei nur taktisch zweckmäßig, zunächst solche Besuche für unmöglich zu erklären, dabei jedoch selbstverständlich es nicht zu einem Abbruch der Verhandlungen kommen zu lassen.

Nach einer weiteren Erörterung der Angelegenheit, an der sich der Reichskanzler und Vizekanzler beteiligten, wurde als übereinstimmende Auffassung des Reichswehrministers und des Reichsministers des Auswärtigen sowie der übrigen Kabinettsmitglieder festgestellt, daß der dritte Punkt des Instruktionsentwurfs nur taktische Bedeutung habe, und daß dem zu ernennenden Verhandlungsleiter auf mündlichem Wege eine dem Standpunkt des Reichsministers des Auswärtigen Rechnung tragende ergänzende Instruktion zu geben sei8.

8

S. hierzu Dok. Nr. 256, Anm. 3.

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