1.50.3 (ma12p): 3. Aufwertungsfrage

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[920]3. Aufwertungsfrage

Staatssekretär Joel berichtete über die Verhandlungen im Aufwertungs-Ausschuß des Reichstags. Die Auffassungen der Sachverständigen ständen sich vollkommen entgegengesetzt gegenüber9. Die Sachverständigen seien von dem Ausschuß ersucht worden, ihre Ausführungen schriftlich einzureichen. Ferner habe der Ausschuß beschlossen, daß die Fraktionen dem Reichsjustiz- und Reichsfinanzministerium Vorschläge zur Aufwertung in Einzelfragen vorlegen würden. Die Ressorts sollen zu diesen Vorschlägen eingehend Stellung nehmen. Ferner sollen kommissarische Erörterungen dieser Vorschläge zwischen den interessierten Ressorts stattfinden. Noch vor dem Zusammentritt des Reichstags10 solle das Ergebnis dieser ressortmäßigen Durchprüfung im Ausschuß diskutiert werden, und es solle unter Berücksichtigung der schriftlichen Einwendungen der Ressorts noch vor dem neuen Zusammentritt des Reichstags ein abschließendes Ergebnis erzielt werden.

9

Vgl. zuvor Dok. Nr. 259, P. 1. In den Sitzungen des Aufwertungsausschusses des RT am 24. und 28. 7. wurden Sachverständige verschiedener Interessenverbände zum Aufwertungsproblem gehört; s. dazu die Berichte in DAZ Nr. 347 vom 25. 7. und Nr. 352 vom 29. 7. Eine Zusammenstellung und Erörterung der Vorschläge zur Neuregelung der Aufwertungsfrage findet sich in dem im RFMin. verfaßten „Referentenentwurf einer Denkschrift über die Aufwertung“, Berlin 1925, S. 22 ff.; dieser Entwurf wurde im Januar 1925 dem Aufwertungsausschuß des RT vorgelegt und als Beilage zu Heft 4 der Dt. Juristenzeitung 1925 veröffentlicht (auch in R 43 I /2455 , Bl. 40-66).

In einem Schreiben des Württ. StPräs. Bazille vom 29.7.24 an den RK heißt es: „Nach übereinstimmenden Zeitungsmeldungen hat in der Sitzung des Aufwertungsausschusses des RT vom 24.7.24 der Herr StS des RJMin. [Joel] erklärt, das RFMin. stehe auf dem Standpunkt, daß es zu überlastet sei, um sich mit der Regelung der Aufwertungsfrage zu befassen, und daß es in der offiziellen Behandlung dieser Angelegenheit nur einen Anreiz zu weiteren Spekulationen sehe. Die Württ. Reg. sieht es als eine der wichtigsten Aufgaben des Reichs an, daß das mit der Inflation unseren wertvollsten Volkskreisen angetane Unrecht durch eine dem Recht und der Billigkeit entsprechende Aufwertung wieder gutgemacht wird. Der Württ. LT hat wiederholt einmütig die gleiche Auffassung vertreten. Regierung und LT befinden sich in Übereinstimmung mit dem Rechtsempfinden des ganzen württ. Volks, dem der Herr Bischof von Rottenburg in dem in Abschrift angeschlossenen Schreiben vom 22.4.24 treffenden Ausdruck verliehen hat. Auch wenn die Zeitungsnachrichten nicht ganz zutreffend sein sollten, wie ich wohl annehmen muß, so möchte ich doch im Interesse des Reiches und der RReg. dringend anheimgeben, zu dieser Lebensfrage bester Volkskreise, die nicht durch eigene Schuld um ihr Hab und Gut gekommen sind, eine entgegenkommende Stellung einzunehmen und so der tiefen Verbitterung über die Regierung den Boden zu entziehen.“ Im anliegenden Schreiben des Bischofs von Rottenburg, Keppler, an das Württ. StMin. vom 22. 4. wird darauf hingewiesen, daß die Aufwertungsbestimmungen der 3. SteuerNotVO „von vielen Volksgenossen geradezu als Entrechtung und Enteignung ihres Kapitalbesitzes empfunden“ würden und daß sie zu einer „schweren Erschütterung des Vertrauens zu der Regierung“ geführt hätten. „Diese Erschütterung des allgemeinen Vertrauens wird noch gefördert und verstärkt durch die weitverbreitete Annahme, daß bei Schaffung der Notverordnung vorwiegend Interessen der Großfinanz und Großindustrie Berücksichtigung gefunden haben und daß ihnen die Interessen des Mittelstands und der kleinen Kapitalisten geopfert worden seien.“ (R 43 I /2454 , Bl. 216; hier weitere Eingaben zur Aufwertungsfrage).

10

Der RT hatte sich am 26. 7. vertagt. Die nächste Plenarsitzung soll einberufen werden, sobald die Gesetze zur Ausführung des Sachverständigen-Gutachtens vorliegen. S. RT-Bd. 381, S. 762 .

Das Kabinett war mit dieser Art der Behandlung einverstanden11.

11

S. des weiteren Dok. Nr. 271, P. 4.

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