1.75.3 (ma12p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Parlamentarische Lage.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Parlamentarische Lage4.

4

Am 25. 8. hatten die Beratungen des RT über die Gesetze zur Durchführung des Dawes-Gutachtens und über die Londoner Konferenz begonnen (RT-Bd. 381, S. 793  ff.).

Der Vizekanzler führte aus, daß die Unterschrift unter das Londoner Protokoll am 30. August gegeben werden müsse5. Die Frage der Auflösung sei sekundärer Natur.

5

Vgl. Dok. Nr. 285, P. 5.

Der Reichskanzler Er habe gehört, daß die Kommunisten im Reichstage Obstruktion treiben wollten. Es sei möglich, daß hierdurch die Beschlußfassung über die Dawes-Gesetze über den 30. August hinaus verzögert werde. Er würde[1003] es für ein Zeichen von Schwäche halten, wenn die Regierung sich die Obstruktion gefallen lasse. Spätestens am 30. August müsse gegebenenfalls der Reichstag aufgelöst werden6.

6

Nach einer amtlichen Pressemitteilung erstattete der RK am 27. 8. vormittags dem RPräs. Bericht über die politische Lage, in deren Beurteilung sich völlige Übereinstimmung zwischen dem RPräs. und dem RK ergeben habe. „Der RPräs. erklärte sich mit der Unterzeichnung der Londoner Abmachungen am 30. August einverstanden und stimmte dem RK darin zu, daß die Unterzeichnung auch die Verpflichtung zur Ausschöpfung aller parlamentarischen und verfassungsmäßigen Möglichkeiten für die Verabschiedung der zur Durchführung des Gutachtens erforderlichen Gesetze in sich schließt. Demgemäß erklärte der RPräs. dem RK seinen Entschluß, den RT aufzulösen, falls die zu beschließenden Gesetze nicht die erforderliche Mehrheit finden.“ (Stresemann, Vermächtnis I, S. 523 f.; DAZ Nr. 403 vom 27. 8.).

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