1.97.2 (ma12p): 2. Außerhalb der Tagesordnung: Weltfriedenskongreß.

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2. Außerhalb der Tagesordnung: Weltfriedenskongreß.

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß am Sonntag [5. 10.] hier ein Weltfriedenskongreß stattfände5. Es entstehe die Frage, ob und wie sich die Regierung hierbei vertreten lasse.

5

Am 26. 9. hatte das „Dt. Friedenskartell“ (Vorsitzender Prof. Quidde) dem RK eine Einladung übersandt für die am 5. 10. im RT stattfindende Eröffnungssitzung des 23. Weltfriedenskongresses des Internationalen Verbandes der Friedensgesellschaften (R 43 I /511 , Bl. 106-112; hier auch mehrere Aktenvermerke zur Frage einer evtl. Beteiligung der RReg.).

Staatssekretär Meissner teilte mit, daß der Reichspräsident am 5. Oktober für die Mitglieder des Weltfriedenskongresses einen Tee gebe, sich dabei aber ausdrücklich den Besuch von Herrn Foerster und Herrn v. Gerlach verbeten habe.

Der Reichsminister des Auswärtigen gab bekannt, daß er die Räume der Presseabteilung für den Kongreß zur Verfügung gestellt habe. Er halte es für richtig, wenn das Reichsministerium des Innern durch die Person des Staatssekretärs Zweigert den Kongreß begrüßen lasse.

Der Vizekanzler erklärte, daß auch in London6 kein Minister, sondern nur ein Staatssekretär den Kongreß begrüßt habe. Ihm persönlich sei es[1074] physisch unmöglich, einen Kongreß zu begrüßen, in dem der Herr Foerster eine führende Rolle spiele.

6

Gemeint ist anscheinend der internationale Kongreß der Friedensgesellschaften in London im Sonner 1922.

Es wurde beschlossen, von Regierungsseite keine Ansprache zu halten. Ministerialdirektor Dr. Spiecker wird die Frage mit Herrn Quidde weiter behandeln.

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