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1. Bestätigung des Generaldirektors der Reichsbahn.
Nachdem der Reichsverkehrsminister über die Angelegenheit berichtet hatte1, faßte das Reichskabinett nach eingehender Debatte folgenden Beschluß:
a) Es soll Herrn von Siemens vom Staatssekretär in der Reichskanzlei in dem Sinne geantwortet werden, daß seine Gedanken2 dem Reichskabinett unterbreitet worden seien, daß sie dem Reichskabinett jedoch nicht die Grundlage gäben, um dem Reichspräsidenten die Bestätigung Dorpmüllers vorzuschlagen3.
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Gemeint ist der von Siemens am 9.8.26 übersandte Entwurf einer Vereinbarung zwischen der RReg. und dem Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft über die Teilnahme des RVM an den Sitzungen des Verwaltungsrats; siehe Dok. Nr. 65, Anm. 19.
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Dieser Beschluß wurde Siemens durch StS Pünder mit Schreiben vom 13.8.26 mitgeteilt (R 43 I/1054, Bl. 183).
b) Herr Reichsminister Dr. Geßler wird in einer persönlichen Aussprache den ihm befreundeten Herrn von Siemens über die näheren Einzelheiten der Stellungnahme der Reichsregierung unterrichten4.
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Am 16.8.26 vermerkte Pünder, daß Minister Geßler am 14. 8. eine eingehende Aussprache mit v. Siemens gehabt habe. Geßler habe dabei „den Eindruck gewonnen, daß die Eisenbahn jetzt auch von sich aus bestrebt sein wird, mit auf Änderung der Einstellung des Herrn Delacroix hinzuwirken und nicht in umgekehrtem Sinne tätig zu werden“ (R 43 I/1054, Bl. 190).
c) Herr Reichsminister des Auswärtigen Dr. Stresemann wird im Rahmen einer aus anderem Anlaß baldigst stattfindenden Aussprache mit Delacroix auch über diese Angelegenheit sprechen, mit dem Ziele, diesen von seiner in dem[163] Briefe vom 17. Juli 19265 zum Ausdruck gekommenen negativen Einstellung abzubringen6.