1.83 (ma32p): Nr. 325 Der Reichskanzler an den Bayerischen Ministerpräsidenten. 24. Oktober 1927

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[1017] Nr. 325
Der Reichskanzler an den Bayerischen Ministerpräsidenten. 24. Oktober 1927

R 43 I /2223 , Bl. 309–314 Abschrift1

1

Abschriften übersandte Pünder an den RJM, den RFM, den RPM, den RAM und den RArbM; RPM Schätzel wurde ermächtigt, das Schreiben auch dem Fraktionsvorsitzenden der BVP, Leicht, zur persönlichen Orientierung vorzulegen (R 43 I /2223 , Bl. 307).

[Stellungnahme zu Wünschen der Bayer. Regierung betr. Besoldungserhöhung und Finanzausgleich, Zuweisung der Pfalz an das Landesarbeitsamt Bayern, Vertagung des Steuervereinheitlichungsgesetzes.]

Hochverehrter Herr Ministerpräsident!

Ich beeile mich, Ihnen den Eingang Ihres gefälligen Schreibens vom 19. d. Mts.2 ergebenst zu bestätigen. Sie wissen, daß ich höchsten Wert darauf lege, die Beziehungen der Reichsregierung zur Bayerischen Staatsregierung dauernd möglichst harmonisch zu erhalten und alle politischen Reibungsmöglichkeiten, soweit dies überhaupt erreichbar ist, auszuschalten. Bei diesem Streben lasse ich mich selbstverständlich als Chef einer Koalitionsregierung auch von dem Gedanken leiten, ihre ungestörte Weiterarbeit zu ermöglichen, unbeschadet der Tatsache, daß ein solches Streben auch durchaus meiner innersten politischen Überzeugung entspricht.

2

Dok. Nr. 321.

Ich bedaure daher mit Ihnen auf das lebhafteste, daß gerade in den gegenwärtigen Monaten, in denen an sich schon zahlreiche bedeutungsvolle politische Probleme der Lösung harren, gewisse Schwierigkeiten im Verhältnis zwischen Reichsregierung und Bayerischer Staatsregierung aufgetaucht sind. Ich gebe[1018] mich aber der zuversichtlichen Hoffnung hin, daß es Ihrem und unserem gemeinsamen ernsthaften Bemühen, das ja doch nur dem Dienste am gemeinsamen Vaterland gilt, gelingen wird, auch diese Schwierigkeiten im Laufe der nächsten Monate auszuräumen.

Sie berühren in Ihrem geschätzten Briefe insbesondere die Entscheidung der Reichsregierung, wie sie durch Doppelvorlage bei der Besoldungsvorlage in die Erscheinung getreten ist und die die Ablehnung des Reichsratsbeschlusses auf Heraufsetzung der Länderanteile an den Überweisungssteuern um 5% zu erkennen gegeben hat. Ich bedauere, daß bei der großen Eilbedürftigkeit der Angelegenheit zwischen der Schlußabstimmung des Reichsrats und der ersten Lesung des Reichstags nicht so viel Zeit übrig blieb, um gerade über diese Frage seitens der Reichsregierung erneut mit der Bayerischen Staatsregierung in Fühlung zu treten. Die zahlreichen sachlichen Gründe, die eine Abänderung des Finanzausgleichs gegenwärtig ganz unmöglich machen, glaube ich im Augenblick nicht noch einmal im einzelnen aufzählen zu müssen; ich brauche nur daran zu erinnern, daß eine Lösung auf diesem Wege zweifellos auf größte, mit der Reparationspolitik in engstem Zusammenhang stehende Schwierigkeiten gestoßen wäre. Auf der anderen Seite ist aber m. E. auch folgendes zu berücksichtigen: das Reich hofft, die Mehraufwendungen für die Beamtenbesoldung neben erhöhter Sparsamkeit im eigenen Haushalt durch ein erhöhtes Aufkommen aus einer ganzen Anzahl von Reichssteuern nicht nur im Laufe des gegenwärtigen Jahres, sondern auch der nächsten Jahre decken zu können. Gerade diese Steuern sind aber dieselben, die zu 75% den Ländern zufallen, so daß auch für die Länder dieselbe Möglichkeit besteht, dieses Mehraufkommen aus Reichssteuern für den genannten Zweck bereitzustellen. Wie tatsächlich der Eingang aus diesen Reichssteuern im Laufe der nächsten Jahre sein wird, läßt sich natürlich im Augenblick noch nicht mit Genauigkeit bestimmen. Würde aber angesichts dieses Unsicherheitsfaktors den Ländern seitens des Reichs eine Sonderzuweisung zur Deckung der Besoldungsunkosten zuteil, so würde unter den geschilderten Umständen eine solche Zuweisung geradezu eine Risikoprämie für etwaige Konjunkturschwankungen darstellen.

Übrigens habe ich den Inhalt Ihres geschätzten Schreibens in den letzten Tagen zum Gegenstand eingehender Aussprachen innerhalb der Reichsregierung gemacht3. Ich glaube mich der Hoffnung hingeben zu dürfen, daß die Verhandlungen, die auf der hier gewonnenen Grundlage durch den Herrn Reichsminister der Finanzen mit dem Haushaltsausschuß4 und vor allem mit den Herren Fraktionsführern der Regierungsparteien gepflogen werden, bereits in nächster Zeit zu einem befriedigenden Ende geführt werden. Wenn auch eine Zuweisung weiterer Mittel im Wege der Abänderung des Finanzausgleichs zu meinem lebhaften Bedauern gänzlich ausgeschlossen ist, so lassen sich doch vielleicht noch andere Wege finden, um auch für die Länder, soweit wirklich finanzielle[1019] Schwierigkeiten anzuerkennen sind, Beträge für den erhöhten Besoldungsaufwand sicherzustellen4a.

3

Siehe Dok. Nr. 322, P. 1.

4

Der Entwurf des Besoldungsgesetzes war vom RT am 21. 10. an den Haushaltsausschuß überwiesen worden.

4a

Am 3.5.28 vermerkte Pünder, daß ihn RPM Schätzel in folgender Angelegenheit aufgesucht habe: „Bekanntlich habe Bayern […] seinerzeit seine Zustimmung zur Besoldungsordnung davon abhängig gemacht, daß die Frage der bayerischen Postabfindung baldigst in befriedigender Weise geregelt werde und auf die in Aussicht stehenden Summen Bayern alsbald Abschlagszahlungen geleistet würden. Mir [Pünder] ist bekannt, daß in dieser Angelegenheit damals ein Briefwechsel zwischen Bayern und dem Reich stattgefunden und auch Herr Reichskanzler Marx eine Unterschrift geleistet hat. Da die eigentliche Federführung selbstverständlich im Reichsfinanzministerium lag, befindet sich dieser Briefwechsel […] nicht in den Akten der Reichskanzlei; wie mir aber Herr Minister Schätzel heute mitteilte, sind damals Bayern 35 Millionen als solche Vorschüsse bzw. Kassenkredite zugesagt worden. Tatsächlich ist bisher von diesen Vorschüssen seitens des Reichsfinanzministeriums noch kein Pfennig bezahlt worden.“ In Besprechungen mit RPM Schätzel hätten nun RFM Köhler und StS Popitz den Standpunkt vertreten, „die Bayerische Volkspartei müsse sich bei der demnächstigen Regierungsbildung diese Versprechungen des Reichs erneut garantieren lassen“. Schätzel habe dies für überflüssig erklärt, „weil bindende Verpflichtungen des Reichs mit offiziellsten Unterschriften bereits vorlägen“. Köhler habe seinen ablehnenden Standpunkt auch damit begründet, daß vorschußweise Zahlungen auf die bayer. Postabfindung verfassungswidrig seien. Schätzel bestreite dies und weise darauf hin, daß solche Bedenken „loyalerweise bei den damaligen Vorverhandlungen und vor Erledigung der Besoldungsordnung hätten vorgebracht werden müssen“. Der Bayer. MinPräs. Held „soll aufs äußerste entrüstet über das Verhalten der Reichsregierung sein; auch Herr Minister Schätzel hält überaus unangenehme politische Erörterungen und Folgewirkungen für unausbleiblich, falls das Reichsfinanzministerium auf seinem ablehnenden Standpunkt verharren sollte.“ Die Angelegenheit solle heute (am 3. 5.) im Anschluß an die Kabinettssitzung „in vertraulicher Weise“ zwischen Hergt, Köhler, Schätzel und Pünder besprochen werden. – Am Kopf dieses Vermerks notierte Pünder am 4.5.28, daß die Besprechung stattgefunden habe; „die Sache ist wunschgemäß erledigt“ (R 43 I /2334 , Bl. 40–43). – Zur weiteren Erörterung dieses Streitpunktes siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 32 und 90, P. 3.

In diesem Zusammenhange darf ich noch zwei weitere Angelegenheiten berühren, die zwar in Ihrem geschätzten Schreiben nicht erwähnt sind, von denen ich aber weiß, daß sie gleichfalls auf die Haltung der Bayerischen Regierung gegenwärtig von besonderem Einfluß sind.

Ich denke hierbei zunächst an die Einrichtung der im Entstehen begriffenen Landesarbeitsämter. Es ist der Reichsregierung nicht unbekannt geblieben, daß die Schaffung eines gemeinsamen Landesarbeitsamts für Baden, Württemberg und die Pfalz seitens Bayerns als eine Beeinträchtigung seiner Staatshoheit angesehen und deshalb die Zuteilung der Pfalz an ein bayerisches Landesarbeitsamt dringend gewünscht wird5. Auf der anderen Seite dürfte der Bayerischen Staatsregierung bekannt sein, daß die Reichsarbeitsverwaltung durch die neue gesetzliche Regelung ein hohes Maß von Selbständigkeit auch hinsichtlich ihrer Organisation erhalten hat. Trotzdem wird die Reichsregierung auf Grund vor wenigen Tagen getroffener Entschließung6 nichts unversucht lassen, durch eine Einwirkung auf den Verwaltungsrat der Reichsanstalt eine für Bayern tragbare Lösung herbeizuführen. Insbesondere die noch leider andauernde militärische Besatzung der Pfalz läßt es auch meines Erachtens angezeigt erscheinen, wenigstens für die erste Zeit eine Organisationslösung zu[1020] finden, die die schwierige Lage der Pfalz und damit die besonderen Wünsche Bayerns in jeder Weise berücksichtigt7.

5

Siehe Dok. Nr. 320.

6

Siehe Dok. Nr. 322, P. 1, Beschluß zu b).

7

Zur Kabinettssitzung am 27. 10. (Dok. Nr. 328, P. 1) richtete Marx in seiner Eigenschaft als geschäftsführender RMbesGeb. an sämtliche Reichsminister ein Schreiben vom 25. 10., in dem es u. a. heißt: Der Vorstand der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung habe die Absicht, die bayer. Pfalz einem Landesarbeitsamt zuzuteilen, das neben Baden und Württemberg die Regierungsbezirke Pfalz und Sigmaringen umfassen solle. Dieser Beschluß habe in Bayern und in der Pfalz „große Erregung, ja Entrüstung hervorgerufen“. Die Bayer. StReg. trete mit Nachdruck dafür ein, daß die Pfalz dem Landesarbeitsamt Bayern erhalten bleibe. „Sie sieht in der Abtrennung der Pfalz die erste Lockerung der engen Verbindung zwischen Bayern und Pfalz und beklagt sich darüber, daß keinem größeren Lande in Deutschland (Preußen, Sachsen, Württemberg, Baden) zugemutet worden ist, einen Regierungsbezirk von der Größe der Pfalz, der mehr als 900 000 Einwohner hat, an einen Landesarbeitsamtsbezirk abzugeben, in dem andere Ländergebiete überwiegen. Mit besonderem Nachdruck weist Bayern aber auch darauf hin, daß es in der beabsichtigten Lostrennung der Pfalz eine Schädigung der deutschen Stellung am Rhein gegenüber der Besatzung erblicke und daß es die Verantwortung für diese Schädigung unter keinen Umständen tragen wolle.“ Dem Widerspruch der Bayer. StReg. gegen eine Abtrennung der Pfalz vom Landesarbeitsamt Bayern habe sich die gesamte Arbeitgeberschaft der Pfalz und ein großer Teil auch der Arbeitnehmerschaft angeschlossen. „Das Reichsministerium für die besetzten Gebiete hat sich wiederholt in der Vergangenheit in Einzelfällen, wo durch organisatorische Änderungen Unruhe in wichtigen Kreisen der Bevölkerung entstehen wollte, mit Erfolg für die Aufrechterhaltung des bestehenden Zustandes ausgesprochen. […] Diese Dinge waren aber von geringer Bedeutung gegenüber dem hier vorliegenden Fall. Hier wird, falls die Absicht der Reichsanstalt durchdringt, ein Zankapfel in die Pfalz geworfen, der unseren politischen Zielen gefährlich werden kann. Ich [Marx] bitte daher um eine nachdrückliche Stellungnahme des Reichsministeriums gegen die Absicht des Vorstandes der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung.“ (R 43 I /985 , Bl. 140–145).

Schließlich möchte ich noch die geschäftliche Behandlung des Entwurfs eines Gesetzes über die Vereinheitlichung des Steuerrechts kurz berühren. Es ist Ihnen vielleicht schon bekannt, daß im Reichsrat für die Erörterung dieses Gesetzgebungswerkes eine Sitzung der vereinigten zuständigen Ausschüsse auf den 8. November angesetzt ist. Sie werden für meine Erklärung als die des verantwortlichen Leiters der Reichsgeschäfte volles Verständnis haben, daß die Reichsregierung nach wie vor zu diesem ihrem Gesetzentwurf stehen muß und auch steht8. Auf der anderen Seite verschließe ich mich keinen Augenblick den der Förderung dieses Gesetzes entgegenstehenden Schwierigkeiten. Ich halte es mit der seit langer Zeit festliegenden klaren Einstellung der Reichsregierung nicht vereinbar, auf eine Absetzung der bereits angesetzten Beratungstermine des Reichsrats seitens der Reichsregierung hinzuwirken. Es ist ja auch bekannt, daß die Reichsregierung durch Vorlage eines Steuerrahmengesetzes nur einer gesetzlichen Verpflichtung nachgekommen ist9. Nach deren Wortlaut hätte allerdings die bloße Vorlage des Entwurfs an die gesetzlichen Körperschaften genügt; es dürfte aber zugegeben werden müssen, daß allein durch diesen Akt – ohne weitere Förderung der Angelegenheit – dem wahren Sinn der Gesetzesbestimmung nicht entsprochen worden wäre. Ich bitte also in dem Beginn dieser Beratungen am 8. November in keiner Weise eine unfreundliche Haltung der Reichsregierung gerade gegen die Bayerische Staatsregierung erblicken zu wollen. Im übrigen darf ich darauf hinweisen, daß zu diesem Gesetz bereits weit über 100 Abänderungsanträge vorliegen und bei Beginn der Beratungen[1021] wohl auch noch von verschiedenen Seiten weiteres Material erbeten werden wird, so daß an einen schnelleren Fortgang der Beratungen dieses bedeutsamen Gesetzgebungswerkes nicht zu denken ist10.

8

Vgl. dazu Dok. Nr. 322, P. 1.

9

Siehe Dok. Nr. 322, Anm. 4.

10

Über den Verlauf der Ausschußberatung des RR vom 8.11.27 über den von der RReg. vorgelegten Entwurf eines Steuervereinheitlichungsgesetzes (RR-Drucks. Nr. 104) unterrichtet eine Aufzeichnung von MinR Vogels. Danach waren zu dem Mantelgesetz und den dazugehörigen vier Steuergesetzen „rund 1000 [sic] Abänderungsanträge“ von seiten der Länder eingegangen. In der Generaldebatte des RR-Ausschusses erklärte MinDir. Hog für die Pr.Reg., „daß die Regierungsvorlage zweifellos die Finanzhoheit der Länder beschränke. Preußen stimme jedoch den Zielen der Gesetzesvorlagen zu und sei bereit, im Interesse des größeren Zieles Einschränkungen seiner Finanzhoheit mit in Kauf zu nehmen. Nach preußischer Auffassung sei der Gesetzentwurf verfassungsändernd. Der Entwurf gehe über eine Grundsatzregelung im Sinne des Artikels 11 der Reichsverfassung hinaus und schaffe neues materielles Landessteuerrecht. Preußen sei sich daher bewußt, daß zur Annahme des Gesetzes eine qualifizierte Mehrheit erforderlich sei.“ Der Vertreter Bayerns, Staatsrat v. Wolf, stellte „den formellen Antrag auf Vertagung der Beratung des Steuervereinheitlichungsgesetzes bis zum Vorliegen des endgültigen Finanzausgleichs“; nur das Gebäudeentschuldungssteuergesetz sollte von der Vertagung ausgenommen werden. StS Popitz richtete „einen nachdrücklichen Appell an den Ausschuß, den bayerischen Antrag abzulehnen und in die sachliche Beratung der Regierungsvorlage einzutreten. Dies sei aus innenpolitischen und außenpolitischen Gründen (reparationspolitisch) unerläßlich. Er bestritt den verfassungsändernden Charakter des Gesetzes, erklärte aber, daß die Reichsregierung sich auch keineswegs davor scheue, den Versuch zu machen, ein verfassungsänderndes Gesetz durchzubringen. […] Eine Verkoppelung des Gesetzes mit dem endgültigen Finanzausgleich hielt er für absolut abwegig und mit einer Vertagung ad calendas graecas gleichbedeutend, da niemand wissen könne, wann ein ‚endgültiger Finanzausgleich‘ möglich sein werde. Mit allem Nachdruck wandte er sich schließlich auch gegen die bayerische Absicht, das Gebäudeentschuldungssteuergesetz allein zu verhandeln.“ Der bayer. Vertagungsantrag wurde daraufhin mit großer Mehrheit gegen 7 Stimmen abgelehnt. Der Ausschuß einigte sich darauf, mit der Einzelberatung der Gesetzesvorlage am 11.11.27 zu beginnen (Aufzeichnung Vogels’ vom 8. 11., R 43 I /2398 , Bl. 282–284). – Zum Fortgang der Beratungen über den Entwurf des Steuervereinheitlichungsgesetzes siehe diese Edition, Das Kabinett Müller II, Dok. Nr. 9, P. 4.

Es würde mich freuen, wenn meine vorstehenden freimütigen und vertraulichen Mitteilungen Ihnen einen Teil Ihrer Sorgen rauben sollten und Sie erneut davon überzeugt hätten, wie sehr der Reichsregierung die Erhaltung bester Beziehungen gerade zur Bayerischen Staatsregierung am Herzen liegt. Im übrigen darf ich noch bemerken, daß ich mit dem Herrn Reichsaußenminister beabsichtige, etwa am 14. November nach Wien zu fahren. Wie zwischen Ihnen und mir bereits letzthin verabredet, hoffe ich im Anschluß an diese Wiener Reise, also etwa gegen den 16. oder 17. November, der Bayerischen Staatsregierung in München meinen Besuch abzustatten. Ich werde die Gelegenheit gern wahrnehmen, in diesen Tagen die oben erörterten bedeutsamen Angelegenheiten auch noch mündlich mit der Bayerischen Staatsregierung eingehend durchzusprechen, falls es dann noch erforderlich erscheinen sollte.

Inzwischen verbleibe ich mit der Versicherung meiner ausgezeichnetsten Hochachtung und den verbindlichsten Grüßen

Ihr ergebenster

gez. Marx

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